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Koalitionsvertrag: Grünes Licht für die Bürger-Energie


Die Ampel aus SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt mit dem Koalitionsvertrag auf mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Aufgrund des wichtigen Beitrags zur Akzeptanz sollen die Bürger-Energie und damit auch die Energiegenossenschaften gefördert werden

24. November 2021


Wir begrüßen die im Koalitionsvertrag formulierten Leitplanken für den verstärkten Ausbau von Solarstrom- und Windenergieanlagen und insbesondere die Stärkung der Bürger-Energie. Der Koalitionsvertrag sieht eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Bürger-Energie im Rahmen des europarechtlich Möglichen vor. Dies beinhaltet das Energy Sharing, also das gemeinschaftliche Produzieren und die gemeinschaftliche Nutzung von Strom, sowie die Prüfung eines Fonds zur Absicherung der Risiken bei Ausschreibungen. Außerdem soll die De-minimis-Regelung für mittlere Solarstrom- und Windenergieprojekte ausgeschöpft werden. Zudem sollen die Vergütungssätze für Solarstromanlagen angepasst sowie die Ausschreibungspflicht für große Solarstromdachanlagen und der atmende Deckel überprüft werden.

Die im Koalitionsvertrag formulierten Maßnahmen könnten somit in der Zukunft wieder genossenschaftliche Solarstromprojekte ermöglichen und die genossenschaftliche Mitgliederversorgung (Energy Sharing) im Stromsektor voranbringen. Beides haben wir im Vorfeld der Bundestagswahl als Kern unserer Forderungen formuliert und u.a. im GenossenschaftsDialog mit der Bundespolitik diskutiert.

Die Umsetzung der Maßnahmen wird die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften im Dialog mit der neuen Bundesregierung weiter begleiten.

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