Newsroom / News und Positionen / Energie / Praxishinweis

Europäische Kommission genehmigt EEG 2023


EEG 2023 wird ab 1. Januar 2023 wirksam

22. Dezember 2022


Kurz vor Ende des Jahres 2022 hat die Europäische Kommission das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) genehmigt. Die neuen Regelungen gelten somit ab dem 1. Januar 2023. Die Novelle des EEG bildete in diesem Jahr ein Fokusthema für die politische Arbeit der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV. Angefangen beim Referentenentwurf im März 2022 bis zur Verabschiedung im Rahmen des sogenannten Osterpakets im Juli diesen Jahres haben wir zu den Entwicklungen rund um das EGG 2023 regelmäßig Stellung genommen und uns für Nachbesserungen stark gemacht. Auf Seiten unserer Mitglieder haben wir in zwei Webseminaren mit den Neuerungen einhergehende praktische Fragenstellungen für Energiegenossenschaften erläutert.

Trotz vieler positiver Änderungen sind für die zügige Umsetzung der Energiewende weitere Anpassungen unumgänglich. Besonderen Nachbesserungsbedarf sehen wir im Bereich der Beschleunigung der Solarisierung, der Ausnahmeregelungen für Bürgerenergiegesellschaften und des Energy Sharings.


Folgende Beiträge aus unserem Newsroom könnten Sie auch interessieren:


Praxishinweis

Neues Förderprogramm „REACT with impact“

Auch Energiegenossenschaften können das Beratungsangebot nutzen

Mehr
Praxishinweis

Beantragung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze für Genossenschaften in Gründung möglich

Das BAFA informiert: In der Praxis können Genossenschaften, die sich noch in Gründung befinden, bereits ihren Antrag stellen

Mehr
Praxishinweis

Nahwärmenetze und Biogas nach dem EEG

Neuer Handlungsleitfaden für Nahwärmegenossenschaften und Betreibende von Biogasanlagen

Mehr