EEG 2023 wird ab 1. Januar 2023 wirksam
Kurz vor Ende des Jahres 2022 hat die Europäische Kommission das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) genehmigt. Die neuen Regelungen gelten somit ab dem 1. Januar 2023. Die Novelle des EEG bildete in diesem Jahr ein Fokusthema für die politische Arbeit der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV. Angefangen beim Referentenentwurf im März 2022 bis zur Verabschiedung im Rahmen des sogenannten Osterpakets im Juli diesen Jahres haben wir zu den Entwicklungen rund um das EGG 2023 regelmäßig Stellung genommen und uns für Nachbesserungen stark gemacht. Auf Seiten unserer Mitglieder haben wir in zwei Webseminaren mit den Neuerungen einhergehende praktische Fragenstellungen für Energiegenossenschaften erläutert.
Trotz vieler positiver Änderungen sind für die zügige Umsetzung der Energiewende weitere Anpassungen unumgänglich. Besonderen Nachbesserungsbedarf sehen wir im Bereich der Beschleunigung der Solarisierung, der Ausnahmeregelungen für Bürgerenergiegesellschaften und des Energy Sharings.
Nutzung ist ab 1. Februar 2025 verpflichtend
MehrLandesrichtlinie zu Bürgschaften und Garantien für klimaneutrale Wärmenetze in Schleswig-Holstein
MehrNeuer Rechtsrahmen für Ladeinfrastruktur betrifft Genossenschaften nur in geringem Ausmaß
Mehr