Die Digitalisierung bestimmt weite Teile von Wirtschaft und Gesellschaft. Auch die Genossenschaften in der Finanzbranche, im Handel oder der Agrarwirtschaft gestalten den digitalen Wandel aktiv mit. Neue Genossenschaften werden im digitalen Umfeld gegründet. Doch auch die formalen Prozesse in Genossenschaften wie Leitungsgremien oder Registrierungen müssen im digitalen Zeitalter ankommen.
Wir setzen uns deshalb für zukunftsfähige rechtliche Rahmenbedingungen ein und fördern genossenschaftlich-digitale Geschäftsmodelle. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick unserer Aktivitäten.
Damit formale Prozesse in Genossenschaften digitalisiert und digitale Gründungen erleichtert werden, sind gesetzliche Änderungen im Genossenschaftsgesetz (GenG) erforderlich. Nachfolgend sind unsere wichtigsten Positionen zusammengefasst:
Mit § 3 Absatz 1 GesRuaCOVBekG oder COVMG (COVID-19-Maßnahmengesetz) in der derzeitig gültigen Fassung wurde im Wortlaut des Gesetzes ausdrücklich klargestellt, dass General- /Vertreterversammlungen (GV/VV) zulässig sind. Nach dem Auslaufen des COVMG wird ausschließlich § 43 Absatz 7 Satz 1 GenG gelten, der keine entsprechende Klarstellung enthält. Damit wird die rechtsunsichere Situation bestehen, ob virtuelle GV/VV mit entsprechender Satzungsgrundlage weiterhin zulässig sind. Diese Rechtsfrage ist umstritten. Eine gesetzliche Klarstellung ist im Interesse aller Genossenschaften unabdingbar.
Deshalb setzt sich der DGRV für eine Klarstellung im Wortlaut des § 43 Absatz 7 GenG – entsprechend der Formulierung in § 3 Absatz 1 COVMG – ein. Darüber hinaus soll das Gesetz „Leitplanken“ vorgeben, um rechtssicher den Mindestregelungsumfang der virtuellen GV/VV in der Satzung festlegen zu können.
Für den Beitritt zu einer Genossenschaft ist derzeit eine schriftliche Erklärung, d.h. eine eigenhändige Unterschrift des Beitretenden, erforderlich (§ 15 Absatz 1 Satz 1 GenG). Diese hohe Anforderung ist nicht mehr zeitgemäß für die genossenschaftliche Praxis. Auch hier ist der Gesetzgeber gefordert, eine pragmatische und rechtssichere digitale Lösung vorzulegen.
In verschiedenen Gesetzgebungsverfahren rund um das Thema Digitalisierung hat sich der DGRV für die Genossenschaften eingesetzt. Zuletzt haben wir uns insbesondere zu den Regelungen des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ eingebracht. Mit den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie sind temporär viele „digitale Neuerungen“ auch für Genossenschaften eingeführt worden, so u. a. Regelungen zur virtuellen General- und Vertreterversammlungen. Die rechtssichere Durchführung virtueller General- und Vertreterversammlungen sollte aber auch langfristig gesetzlich klargestellt werden.
Die gesetzliche Klarstellung über die Zulässigkeit von virtuellen General- und Vertreterversammlungen ist erfolgt. Doch gilt dies auch für die Zeit nach der Pandemie?
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Gesetzgeber reagiert auf Rechtsunsicherheit bei den Genossenschaften.
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Entscheidung des OLG Karlsruhe zu virtuellen General- bzw. Vertreterversammlungen in der Kritik. Kurzfristige gesetzliche Klarstellung gefordert.
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Die im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ getroffenen Lösungen wurden verlängert.
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In der Neuauflage der Kommentierung der Satzung der Kreditgenossenschaften sind die Mindestvoraussetzungen bereits berücksichtigt.
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Der Genossenschaftskommentar „Lang/Weidmüller“ wurde kurzfristig mit Blick auf die rechtlichen Änderungen durch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ angepasst.
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Der DGRV hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) Stellung genommen.
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) erleichtert Abschreibung von Laptops und Co.
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Der DGRV hat zu einem BMF-Schreiben über die Sofortabschreibung von digitalen Wirtschaftsgütern Stellung genommen.
Mehr lesenDigitale Plattformen wie Soziale Netzwerke, Online-Marktplätze, Sharing-Portale, Internet-Suchmaschinen oder Medienplattformen und App-Stores sind aus unserem täglichen Leben kaum wegzudenken. Suchen, Buchen, Bestellen oder Teilen über das Internet hat für die Kunden und Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen viele Vorteile. Doch es gibt auch Kritik an den plattformbasierten Intermediären, insbesondere wegen des Missbrauchs ihrer Marktmacht, der Umgehung von gesetzlichen Regelungen, wie z. B. den gesetzlichen Regelungen zur Personenbeförderung durch den Fahrdienstvermittler Uber oder fragwürdigen Arbeitsbedingungen für die „Clickworker“. Dies sind nur einige Gründe, weshalb eine stärkere Regulierung und ein besserer Ordnungsrahmen insbesondere für die mächtigen Unternehmen des „Plattformkapitalismus“ gefordert werden. Es gibt aber auch immer mehr Menschen, die Plattformgenossenschaften als Alternative und gleichsam Lösung der benannten Probleme protegieren.
Mehr erfahren Sie in einem Artikel von Dr. Andreas Wieg in der Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen.
Ob Bohrmaschine, Handtasche oder Arbeitsplatz – Teilen ist das neue Besitzen. Der gemeinschaftliche Konsum über Plattformen wie AirBnb oder Kleiderkreisel ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Und auch vor „des Deutschen liebstem Kind“, dem Pkw, macht der Trend zur Sharing economy nicht halt. Immer mehr Menschen verzichten auf ein eigenes Auto und teilen sich mit anderen ein Fahrzeug. Anfang 2017 nutzten in Deutschland bereits 1,7 Millionen Menschen über 17.000 Carsharing-Autos in rund 600 Städten – Tendenz stark steigend.
Die junge Europäische Genossenschaft polypoly sagt den großen Datenmonopolisten wie Facebook oder Google den Kampf an.
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Deutschlandweit haben sich Energiegenossenschaften in der Vianova eG zusammengeschlossen, um das Thema Elektromobilität gemeinsam nach vorne zu bringen.
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Die Kinomarkt Deutschland eG entwickelt eine gemeinsame E-Commerce-Plattform für Filmtheater.
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Die DATEV eG hat eine imponierende Unternehmensgeschichte. Als Rechenzentrum für Steuerberater gestartet ist sie heute ein vielseitiges Dienstleistungsunternehmen. Die Unternehmenspolitik hat sich dabei stets an den Interessen und Bedürfnissen ihrer Mitglieder und deren mittelständischer Mandanten orientiert.
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Open-Source-Software wird im betrieblichen und privaten Bereich immer häufiger benutzt. Der Webbrowser „Mozilla Firefox“, die Textverarbeitung „OpenOffice.org“ oder das Betriebssystem „Linux“ sind hierfür die bekanntesten Beispiele. Die Vorteile liegen in kostenloser Verfügbarkeit, rascher Fehlerbeseitigung und der Unabhängigkeit von einzelnen Softwareherstellern. Open-Source-Software ist deshalb auch für den Maschinenbau und die Automatisierungsindustrie von großem Interesse. Damit die Software sich in diesen Branchen schneller durchsetzt, wurde Ende 2005 eine Genossenschaft gegründet.
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Ein leistungsfähiger Internetanschluss ist ein wichtiger Standortfaktor. Nicht immer aber können Einzelinvestoren oder die öffentlichen Hand eine Versorgungslücke schließen. Gemeinschaftliche Eigeninitiative kann die Lösung sein. So auch in der südwestfälischen Großstadt Hagen.
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Bitcoin & Co. ist auch ein Bilanzierungsthema. Für die Klärung von Bilanzansatz- und bewertungsfragen muss zunächst die ökonomische Substanz hinterfragt werden. Ökonomen scheuen zwar den Vergleich mit (digitalem) Gold nicht, warnen aber auch vor der Ungewissheit darüber, welche Kryptowährungen sich am Ende durchsetzen könnten. Auch das Bewertungsproblem liegt auf der Hand, denn „Anlagenotstand“ und Technologieeuphorie haben die Marktpreise von Bitcoin & Co. in gewaltige Fallhöhen steigen und schwanken lassen.
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Obwohl der mediale Hype um die Kryptowährung Bitcoin bereits abflaut, ist das Thema im wirtschaftsjounalistischen Mainstream angekommen. In das öffentliche Interesse sind aber auch die den Kryptowährungen zugrunde liegenden Technologien gerückt. Der Begriff Blockchain fasst diese zusammen. Wir erläutern die Funktionsweise der Technologie, ihre Anwendung bei Bitcoin und werfen einen Blick auf weitere Anwendungsfelder.
Mehr lesenDie „Young Generation Computerservice“ vom Leverkusener Landrat-Lucas-Gymnasium wurde zum zehnjährigen Jubiläum in eine Schülergenossenschaft umgewandelt. Die Schülerfirma besteht seit 2002 und kümmert sich vor allem um die Instandhaltung der Computer des Landrat-Lucas-Gymnasiums, eines der größten Gymnasien Deutschlands.
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