
XXX
Jan Holthaus

5.148
Genossenschaften
18.863.000
Mitglieder
992.475
Mitarbeitende
Der DGRV ist der zentrale Ansprechpartner des genossenschaftlichen Verbunds in allen grundsätzlichen Fragen der Rechnungslegung und Prüfung von Genossenschaften. Die Anliegen und Interessen der Mitglieder werden gebündelt. Gegenüber dem Gesetzgeber, den Standardsetzern und berufsständischen Organisationen wird Stellung genommen. Zudem werden einheitliche Fachstandards entwickelt und innerhalb des genossenschaftlichen Verbundes kommuniziert.
Folgende Themen sind für das abgelaufene Geschäftsjahr hervorzuheben:
Omnibus-Pakete zur Vereinfachung der Berichtspflichten der CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie
Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 ihre Vorschläge zur Vereinfachung der EU-Vorschriften, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erschließung zusätzlicher Investitionskapazitäten vorgelegt. Das EU-Parlament hat diese Verhandlungsposition zur Vereinfachung der Berichts- und Sorgfaltspflichten am 13. November 2025 angenommen. Die sogenannten Omnibus-Pakete umfassen unter anderem Änderungen an der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), der Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen in Bezug auf die Nachhaltigkeit (CSDDD) sowie des Entwurfs zu den delegierten Rechtsakten zur Taxonomie.

Mit den Omnibus-Paketen werden also mehrere Gesetze gleichzeitig angepasst. Die Vorschläge sollen die Komplexität der EU-Anforderungen für alle Unternehmen, insbesondere aber für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), verringern. Dies geschieht vor allem, indem bestimmte rechtliche Erfordernisse auf die größten Unternehmen beschränkt werden. In diesen Vorschlägen wurden Bedenken des DGRV und anderer Verbände des Mittelstands berücksichtigt, die in vielen Stellungnahmen und Fragebögen eingebracht wurden.
Am 10. Juli 2025 legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vor, der im Wesentlichen noch auf dem alten CSRD-Stand beruht.
Der DGRV hat sich in die Konsultationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene aktiv eingebracht. Wir haben darauf hingewirkt, dass mit den neuen Regelungen deutlich weniger bürokratischer Aufwand auf die mittelständisch geprägten Genossenschaften zukommt.
Mustertextbausteine für Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD/ESRS sowie für den VSME
Unter der Federführung des DGRV haben die genossenschaftlichen Prüfungsverbände gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), dem Arbeitgeberverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR) und der Atruvia eine Arbeitsgruppe auf Fachebene gebildet, mit dem Ziel, CSRD-berichtspflichtige Primärbanken mithilfe von Mustertextbausteinen und Beispielen bei der Erstellung ihrer individuellen Berichte gemäß CSRD/ESRS zu unterstützen. Hierbei wurden die Hilfestellungen für die wesentlichen ESRS-Abschnitte erarbeitet.
Zudem hat die Arbeitsgruppe, nachdem die EU-Kommission im Sommer ihre Empfehlung für einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard (sog. VSME) veröffentlicht hat, auch Mustertexte zur Nutzung des VSME erstellt. Diese wurden den Genossenschaftsbanken im Dezember zur Verfügung gestellt.
EFRAG ruft zu Vorschlägen zur Überarbeitung des ESRS Set 1 auf
Teil des oben genannten Omnibus-Pakets war die Ankündigung der EU-Kommission, auch die Nachhaltigkeitsberichtsstandards (sog. ESRS Set 1) zu überarbeiten. Die European Financial Reporting Advisory Group AISBL (EFRAG) wurde daher am 27. März 2025 von der EU-Kommission beauftragt, Empfehlungen für die Überarbeitung des ESRS Set 1 zu erarbeiten und diese bis zum 30. November 2025 der EU-Kommission zu übermitteln. Die EU-Kommission plant eine Änderung des delegierten Rechtsakts zum ESRS Set 1 (DelVO (EU) 2023/2772) im Jahr 2026 zu erlassen. Am 8. April 2025 hatte die EFRAG einen Aufruf an alle Stakeholder veröffentlicht, Vorschläge für die Überarbeitung des ESRS Set 1 zu unterbreiten. Auch der DGRV hat sich an dem Feedback beteiligt.
Mittelstandsdialog im BMWE
Am 20. Oktober 2025 hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche gemeinsam mit der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium und Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung Gitta Connemann Spitzenvertreter von 50 mittelständisch geprägten Verbänden zum Austausch getroffen. Auch der DGRV war hier vertreten. Im Gespräch mit Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche forderten die Verbände dringend bessere Standortbedingungen, weniger Bürokratie und ein besseres Verständnis für unternehmerische Entscheidungen, damit der Mittelstand als Grundstein der deutschen Wirtschaft erhalten bleibt. Der DGRV stimmte hier mit ein und forderte Maßnahmen zur Entlastung des Mittelstandes wie:
Die Veranstaltung bildete den Startpunkt für das Dialogformat „Wettbewerbsfähigkeit für den Mittelstand“ der Mittelstandsbeauftragten Gitta Connemann und soll mit regelmäßigen Veranstaltungen über die gesamte Legislaturperiode fortgesetzt werden. Der DGRV wird sich weiterhin in die Diskussion einbringen, um sicherzustellen, dass kleine und mittelständische Genossenschaften nicht durch unangemessenen bürokratischen Aufwand belastet werden.
Leitplanken zur Finanzierung von erneuerbaren Energien
Die Bundesregierung hat den Ausbau von Wind- und Solaranlagen massiv forciert. Dadurch ergeben sich auch viele neue Möglichkeiten für die Volksbanken und Raiffeisenbanken bei der Finanzierung der regionalen Energiewende. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus DGRV, genossenschaftlichen Prüfungsverbänden, BVR, DZ BANK, parcIT, BMS Corporate Solutions und Genossenschaftsbanken hat zur Unterstützung der VR-Banken eine Orientierungshilfe zu zentralen Fragestellungen bei der (Projekt-) Finanzierung im Bereich der erneuerbaren Energien erarbeitet. Die Leitplanken umfassen derzeit bereits Module zu Solarstromprojekten, Wärmenetzen und Windenergien sowie zu Biogasprojekten. Die Leitplanken werden regelmäßig überprüft, aktualisiert und ggf. erweitert, da sich die Rahmen- und Förderbedingungen laufend verändern und weiterentwickeln.
Jahresendrundschreiben 2025
Der DGRV hat in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsverbänden auch im Geschäftsjahr 2025 ein umfassendes Jahresendrundschreiben in zwei Teilen erarbeitet. Diese wurden am 6. Oktober und 16. Dezember 2025 veröffentlicht. Diese beinhalten Hinweise zur genossenschaftlichen Rechnungslegung auf Basis aktueller Fragestellungen sowie einen Ausblick auf zukünftig relevante Themen. Die Inhalte des DGRV-Jahresendrundschreibens werden vom Fachausschuss für Rechnungslegung und Prüfung verabschiedet.
Das zweigeteilte Jahresendrundschreiben 2025 umfasst unter anderem Hinweise zu folgenden Themen:
Fachausschuss für Rechnungslegung und Prüfung
Der DGRV-Fachausschuss für Rechnungslegung und Prüfung (FARP) hat sich im Geschäftsjahr mit allen für die Genossenschaften wesentlichen Themen aus den Bereichen der Rechnungslegung und Prüfung befasst. Turnusmäßig finden jährlich vier Sitzungen und bei Bedarf weitere Ad-hoc-Besprechungen zu aktuellen Themen statt. Folgende Fachthemen wurden vertiefend behandelt:
Die Abteilung Recht vertritt die branchenübergreifenden Interessen der Mitglieder des DGRV vor allem zu Fragestellungen rund um das Genossenschaftsrecht und unterstützt den Vorstand sowie andere Abteilungen des DGRV bei rechtlichen Fragestellungen.
Im Rahmen der Interessenvertretung werden unter anderem Stellungnahmen veröffentlicht, die über die Gremienarbeit, zum Beispiel durch die Tätigkeit im Fachausschuss für Recht (FAR) des DGRV, entwickelt werden. Zudem arbeitet die Rechtsabteilung in verschiedenen Arbeitskreisen mit, wie z.B. die Arbeitskreise Datenschutz, Vertragsprüfung oder Verschmelzung.
Außerdem übernimmt die Abteilung Recht Dozententätigkeiten, z.B. für Vorstands- und Aufsichtsratsseminare oder Datenschutzschulungen, und trägt durch die Veröffentlichung verschiedener Fachdokumente zur Fortbildung des Genossenschaftswesens bei.
Ein inhaltlicher Schwerpunkt im Berichtsjahr war die Begleitung der Novelle des Genossenschaftsgesetzes.
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
Die Modernisierung des Genossenschaftsrechts wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode „Verantwortung für Deutschland“ festgeschrieben. Das Bundesjustizministerium legte am 25. Juni 2025 einen entsprechenden Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ vor. Der DGRV hat zum Referentenentwurf Stellung genommen.
Die wesentlichen Positionen des DGRV sind:
1.) Klarstellung zur mittelbaren Förderung: Die im Referentenentwurf vorgesehene Ergänzung in § 1 Abs. 1 GenG um die mittelbare Förderung schafft mehr Rechtssicherheit, insbesondere für bestimmte Energiegenossenschaftsmodelle. Der DGRV begrüßt die Ergänzung ausdrücklich.
2.) Beschleunigung von Genossenschaftsgründungen und Satzungsänderungen: Der Referentenentwurf sieht u.a. Regelungen vor, die den Gründungsprozess vereinfachen und beschleunigen sollen. Ein praxisgerechter Vorschlag ist die Einführung einer Frist für die Eintragung einer Genossenschaft im Genossenschaftsregister. Diese sollte jedoch nicht nur bei Gründungen, sondern auch für andere Eintragungen, wie etwa von Satzungsänderungen, gelten.
3.) Einen Punkt sieht der DGRV besonders kritisch: Die geplante Anpassung des § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG, nach der in Genossenschaften mit nicht mehr als 1.500 Mitgliedern die Satzung regeln kann, dass der Vorstand an Weisungen der Generalversammlung gebunden ist. Dieser Vorschlag ist praxisfern und rechtspolitisch verfehlt. Der Vorstand einer Genossenschaft muss weiterhin eigenverantwortlich entscheiden können.

Anpassung der Mustersatzungen
Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurden Vorschläge zur Digitalisierung des Genossenschaftsrechts umgesetzt, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten sind. Praxisrelevante Schriftformerfordernisse wurden durch die Textform abgelöst, insbesondere beim Beitritt zur Genossenschaft, der Kündigung der Mitgliedschaft und der Übertragung des Geschäftsguthabens.
Im Nachgang der Gesetzesänderung hat der DGRV über den FAR die Mustersatzungen entsprechend an die neuen Regelungen angepasst. Dabei erfolgte auch eine Abstimmung mit dem Fachrat Bankrecht des BVR bzgl. der Mustersatzungen für die Genossenschaftsbanken. Die geänderten Mustersatzungen der Banken werden über die DG Nexolution bereitgestellt. Auch die Gründungssatzung des DGRV, die dem Satzungsgenerator auf der Gründungs-Plattform www.genossenschaften.de zugrunde liegt, wurde aktualisiert.
Corporate Governance Kodex für Genossenschaften
Gemeinsam mit einem Arbeitskreis des FAR überarbeitete die Abteilung Recht den Corporate Governance Kodex für Genossenschaften des DGRV. Als Basis diente der Deutsche Corporate Governance Kodex für Aktiengesellschaften (DCGK). Dieser wurde an die genossenschaftsrechtlichen Besonderheiten angepasst, vom FAR beschlossen und steht nun interessierten Genossenschaften zur Verfügung.
Fachausschuss Recht (FAR)
Im Berichtsjahr fanden turnusgemäß zwei Präsenzsitzungen des FAR statt. Die Präsenssitzungen wurden durch virtuelle Sitzungen, auch der Arbeitskreise des FAR, ergänzt.
Die Hauptaufgabe der Abteilung Steuern, Finanzen und Controlling ist die Beratung des DGRV in sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten sowie die externe steuerliche Beratung seiner Mitglieder.
Darüber hinaus verantwortet die Abteilung hausintern die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung, die Planung des Verbandsetats und die ordnungsgemäße Erstellung des DGRV-Jahresabschlusses.
Eine weitere wichtige Aufgabe der Abteilung besteht in der spartenübergreifenden Vertretung der steuer- und fiskalpolitischen Interessen des genossenschaftlichen Verbunds gegenüber dem Gesetzgeber und der Finanzverwaltung. Eingaben hierzu erreichen uns über den fortlaufenden Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der genossenschaftlichen Prüfungs- und Fachverbände sowie der genossenschaftlichen Verbundunternehmen.
Jahressteuergesetz 2024: Anfrage zum Umfang der beizubringenden Kontennachweise
Die steuerliche E-Bilanz ist seit dem Jahr 2012 einer jeden betrieblichen Steuererklärung beizufügen. Wir haben uns im Februar mit der Bitte um Klarstellung an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gewandt. Hintergrund: Durch das Jahressteuergesetz wurde § 5b EStG dahingehend modifiziert, dass den elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermittelnden E-Bilanzen ab 2025 „unverdichtete Kontennachweise“ beizufügen sind. Hierzu haben wir verschiedene Fragen adressiert.
Das BMF hat unser Schreiben am 7. März 2025 beantwortet und unter anderem unsere Rechtsauffassung zum Detaillierungsgrad der Kontennachweise bestätigt. Demnach sind weder Nachweise von Personenkonten noch einzelne Geschäftsvorfälle/Journalbuchungen des Jahres elektronisch zu übermitteln – eine gute Nachricht für unsere betroffenen Mitglieder.
Referentenentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG)
Das BMF hat am 19. August 2025 den Referentenentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des StBerG veröffentlicht, der weiterhin die Möglichkeit zur steuerlichen Beratung durch genossenschaftliche Prüfungsverbände vorsieht. Der Entwurf greift größtenteils die Inhalte eines Altentwurfs zur Änderung des StBerG auf, der mit dem Ende der letzten Legislaturperiode der Diskontinuität unterfallen war.
Auch im neuen Entwurf werden genossenschaftliche Prüfungsverbände explizit genannt. Dies konnten wir durch die Begleitung des Entwurfs über mehrere Jahre erreichen. Wir haben darüber hinaus einzelne Verbesserungen für die genossenschaftlichen Prüfungsverbände angeregt.
Zwischenzeitlich ist der Regierungsentwurf des Änderungsgesetzes veröffentlicht worden. Wir werden die Gesetzgebung weiterhin im Sinne der uns angeschlossenen Prüfungsverbände und bis zum erfolgreichen Abschluss begleiten.
Nutzung der Vollmachtsdatenbank für Prüfungsverbände
Der DGRV hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf unterschiedlichen Wegen dafür eingesetzt, die Vollmachtsdatenbank der Wirtschaftsprüferkammer (WPK-VDB) für genossenschaftliche Prüfungsverbände in der Praxis nutzbar zu machen. Aufgrund der fehlenden Nutzungsmöglichkeit der WPK-VDB ergibt sich ein effektiver Wettbewerbsnachteil für unsere Mitglieder gegenüber der steuerlicher Beraterschaft.
Aktuell bestehen faktische Hemmnisse bei der Nutzung in der Praxis, z.B. da genossenschaftliche Prüfungsverbände nicht Mitglied der DATEV eG sein können und § 80a der Abgabenordnung keine entsprechende gesetzliche Grundlage schafft. Wir haben daher den Kontakt zu den wesentlichen Beteiligten gesucht und im Herbst eine diesbezügliche Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übermittelt.
Fach- und Ausschussarbeit
In den drei turnusmäßigen Sitzungen des DGRV-Fachausschusses für Steuern wurden unter anderem die folgenden Themen behandelt:
Zuletzt haben wir uns in einer Arbeitsgruppe in mehreren Sitzungen mit den Möglichkeiten einer steuerlich zulässigen Förderung von Mitgliedern einer Genossenschaft beschäftigt.
Die 998 Energiegenossenschaften stehen mit ihren 220.000 Mitgliedern für die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am Ausbau der Erneuerbaren Energien und eine breite Akzeptanz an der Energiewende. Mit der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften setzt sich der DGRV für eine bürgernahe und dezentrale Energiepolitik ein. Sie vertritt die Interessen der Energiegenossenschaften in der bundespolitischen Debatte und auf europäischer Ebene und ist der zentrale Ansprechpartner für die politischen Entscheidungsträger sowie für Behörden, Verbände und die Öffentlichkeit. Mit ihrer Facharbeit unterstützt sie zudem die (unternehmerische) Weiterentwicklung der Energiegenossenschaften.
Bundestagswahl und Energiepolitik der neuen Bundesregierung
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften hat im Vorfeld der Bundestagwahl 2025 ein Positionspapier mit den gesammelten Forderungen der Energiegenossenschaften veröffentlicht. Die Forderungen richten sich an alle Parteien und haben zum Ziel, gemeinschaftliche Energieprojekte in das Zentrum der Energiepolitik der kommenden Legislaturperiode zu rücken. Im Rahmen von Newsartikeln und einem Webinar lieferte die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften einen Überblick über die enthaltenen Standpunkte und Pläne und gab eine Einschätzung der Auswirkungen der Vorhaben im Koalitionsvertrag auf die Energiegenossenschaften.
Energy Sharing
Der DGRV hat sich über viele Jahre für die Einführung des sogenannten „Energy Sharing“ eingesetzt – erst auf europäischer und anschließend auf nationaler Ebene. Unsere gemeinsame, mit der genossenschaftlichen Praxis entwickelte Idee war die Schaffung einer unbürokratischen Möglichkeit, mit der EE-Strom aus gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen zusammen wirtschaftlich genutzt und über das öffentliche Stromnetz geliefert werden kann.
Die Neuerungen im Energiewirtschaftsrecht vom 13. November 2025 führt in § 42c EnWG-E erstmals eine Regelung zum Energy Sharing ein, die Letztverbrauchern (natürliche und juristische Personen mit Ausnahme größerer Unternehmen) den gemeinsamen Betrieb von EE-Anlagen und die Nutzung des erzeugten Stroms ermöglicht. Auch wenn die Regelung verschiedene Herausforderungen enthält, ist die Einführung als ein großer Erfolg anzusehen. Wir sehen diese Regelungen als einen Ausgangspunkt, den es in den nächsten Jahren weiterzuentwickeln gilt.
Rechtssicherheit für Kundenanlagen
Der Bundesgerichtshof hat im Mai 2025 auf Grundlage eines zuvor ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs entschieden, dass bestimmte Lieferkonstellationen, über die Strom an Endkunden verkauft wird, nicht mehr als Kundenanlagen eingestuft werden.
Vereinfacht gesagt, handelt es sich bei einer Kundenanlage um private Stromanlagen, bei denen hinter dem Netzverknüpfungspunkt mehrere Abnehmer beliefert werden. Gemäß den Gerichtsurteilen müssten Betreiber derartiger Anlagen zukünftig als Netzbetreiber behandelt werden. Dies geht mit vielen neuen bürokratischen Pflichten einher, die sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit verschiedener Geschäftsmodelle auswirken.
Daher haben wir uns gemeinsam mit 26 anderen Stakeholdern mit einem offenen Brief an die Bundesregierung gewendet und gefordert: Die Rechtssicherheit für lokale Solarstrom-Projekte muss erhalten bleiben. In unserem Appell skizzierten wir, wie kurzfristig politisch gehandelt werden sollte. Mit den Neuerungen im Energiewirtschaftsrecht vom 13. November 2025 wurden Übergangsregelungen für Bestandsanlagen beschlossen. Demnach sind Bestandsanlagen für die nächsten drei Jahre von zusätzlichen Verpflichtungen ausgenommen.
Gesetzentwurf zur Anschlussförderung für Biogasanlagen
Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Dezember 2024 einen Entwurf für ein Biomassepaket veröffentlicht. Durch Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll die Flexibilisierung von Biogasanlagen und die Sicherung der Anschlussförderung gewährleistet werden. Der Gesetzentwurf wurde von den verbleibenden Ampelparteien am 15. Januar 2025 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie beraten. Das Bundeswirtschaftsministerium hat zusätzlich zum Gesetzesentwurf ein Anhörungsdokument veröffentlicht, welches Verbänden und weiteren Interessensgruppen die Möglichkeit geben soll, zu konkreten Fragen rund um das Gesetzesvorhaben Stellung zu nehmen. Auch die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften im DGRV hat ihre Stellungnahme zum Anhörungsdokument des „Biomassepakets“ eingereicht. Darin begrüßen wir die bevorzugte Bezuschlagung von Biogasanlagen mit Wärmekonzept ausdrücklich. Der alte Bundestag hat in seiner letzten Sitzungswoche das, von den verbleibenden Regierungsfraktionen im Dezember eingebrachte Biomassepaket am 31. Januar 2025 verabschiedet und der Bundesrat hat es am 14. Februar 2025 beschlossen. Am 18. September 2025 erteilte die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung, sodass die Ausschreibung am 1. Oktober 2025 unter den neuen Bedingungen erfolgen konnte.
Wärmenetze verstärkt fördern
Wärmenetze sind ein Schlüssel zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands und sollen in den nächsten Jahren stark ausgebaut werden. Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ist das zentrale Förderinstrument hierfür. Die neue Bundesregierung hat das erkannt und will die Ausstattung der BEW deutlich stärken. Doch die vorgesehenen Mittel von rd. 5 Mrd. Euro bis 2030 reichen bei weitem nicht aus, um den Investitionsbooster für die urbane Wärmewende zu zünden.
Der DGRV appellierte gemeinsam mit 19 weiteren Stakeholdern an die Abgeordneten des Bundestags, in den Haushalten 2025 und 2026 ausreichend Mittel für Wärmenetze und damit für die sichere und bezahlbare Wärmewende zur Verfügung zu stellen. Wir forderten: Der Hochlauf der BEW sollte auf mindestens 3,5 Mrd. Euro pro Jahr bereits jetzt im Haushalt 2025 festgeschrieben werden.
Stakeholder-Dialog zur Wärmeplanung in Deutschland
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Wärmeplanung Anfang 2024 wurde ein entscheidender Schritt für die Wärmewende in Deutschland gesetzt. Kommunale Wärmepläne sollen künftig strategische Leitlinien für die Transformation der Wärmeversorgung bereitstellen. Um Kommunen, Länder und weitere Akteure bei dieser Aufgabe zu unterstützen und die Wärmeplanung weiter zu verbessern, organisierten das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einen Stakeholder-Dialog zur kommunalen Wärmeplanung. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften im DGRV war als Stimme der Genossenschaften dabei. Ausführlich widmet sich folglich das Ergebnispapier den Potenzialen von Wärmegenossenschaften. Sie gelten als ein zentraler Hebel, um die Wärmewende lokal erfolgreich umzusetzen. Genossenschaften ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern direkte Teilhabe, schaffen Transparenz und erhöhen die Akzeptanz von Wärmenetzprojekten.
Bericht aus Berlin und Webseminare
Am 14. Mai 2025 informierten wir den genossenschaftlichen Verbund in der dritten Ausgabe der Veranstaltungsreihe „Bericht aus Berlin“ über die aktuellen energiepolitischen Entwicklungen. Speziell ging es dabei um die Pläne der neuen Regierung in den Bereichen Strom und Wärme. Am 1. Juli 2025 führten wir ein Webseminar zum Thema Stromspeicher durch. Die über 600 Anmeldungen verdeutlichen, wie brandaktuell diese Technologie auch für Genossenschaften ist. Neben Energiegenossenschaften konnten wir zahlreiche VR-Banken sowie einige BÄKO- und Agrar-Genossenschaften begrüßen.
Gründungszahlen bleiben stabil
Im Jahr 2025 wurden unter dem Dach des DGRV 113 neue Genossenschaften gegründet. Damit liegen die Gründungszahlen das dritte Jahr in Folge über 100. Trotz der schwachen Konjunktur und bürokratischer Hürden ist der Rückgang der Gründungen im Vergleich zum Vorjahr nur gering ausgefallen. Diese Stabilität der Gründungen liegt an der weiterhin großen Zahl an neu gegründeten Energiegenossenschaften. 2025 lag deren Gründungszahl bei 53. Im Vergleich zu 2024 wurden damit zwar 11 Energiegenossenschaften weniger gegründet, jedoch immer noch deutlich mehr als 2018 mit nur 14 Gründungen im Energiebereich. Die Entwicklung in den kommenden Jahren wird nun stark davon abhängen, wie sich die politischen Rahmenbedingungen im Energiebereich entwickeln werden.
Genossenschaftliche Gründungsplattform
Mit der Plattform genossenschaften.de richten wir uns an interessierte Kreise, die nach allgemeinen Informationen zu Genossenschaften suchen oder die Unternehmensform für ein konkretes Gründungsvorhaben in Erwägung ziehen. Mithilfe der dort bereitgestellten Tools können Gründungsinitiativen interaktiv mit ihrem (zukünftigen) Prüfungsverband die erforderlichen Gründungsdokumente vorbereiten. Anfang 2025 sind durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) Änderungen im Genossenschaftsgesetz in Kraft getreten. Die damit verbundenen Änderungen hatten vor allem das Ziel, die Digitalisierung zu fördern und bürokratische Hürden abzubauen. Die bisher in vielen Fällen erforderliche Schriftform – also die eigenhändige Unterschrift – wurde weitgehend durch die Textform im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches ersetzt. Der Satzungsgenerator bietet nun u.a. die Möglichkeit für den, Beitritt, die Kündigung und die Einladung zur Generalversammlung die Textform vorzugeben. Der Generator stellt sicher, dass die gewählten Optionen in den unterschiedlichen Satzungsregelungen miteinander kompatibel sind und die Satzung auch im Einklang mit den Vorgaben des GenG steht.
Newsletter zum Thema Genossenschaften

Genossenschaften werden in vielen Branchen gegründet. Mit dem Newsletter von genossenschaften.de liefert der DGRV ein monatliches Informationsangebot, mit dem insbesondere (potentielle) Genossenschaftsgründerinnen und -gründer angesprochen werden sollen.
Im Fokus stehen Gründungsgeschichten, von denen man lernen kann, z.B. in Form der Genossenschaft des Monats. Darüber hinaus wird aber auch die allgemeine Öffentlichkeit angesprochen. Ob aktuelle News, spannende Unternehmensporträts oder exklusive Veranstaltungstipps, wir halten alle Genossenschafts- und Gründungsinteressierte auf dem Laufenden.
Internationales Jahr der Genossenschaften
Das Jahr 2025 stand ganz im Zeichen des Internationalen Jahres der Genossenschaften. Zu diesem Anlass hat der DGRV vielfältige Informationen und Materialien als Vorlage zur kommunikativen Nutzung durch die Mitgliedsverbände und deren Mitglieder erstellt. Hierfür wurde im Berichtsjahr eine temporäre Landingpage aufgesetzt und regelmäßig aktualisiert. Auf der Seite konnte sich die Öffentlichkeit rund um das Aktionsjahr sowie über Genossenschaften weltweit informieren.
Im Laufe des Jahres haben wir dort eine Vielfalt an Kommunikationsmaterialien zum Download angeboten, darunter die Sonderausgabe der „Zahlen und Fakten“ als PDF und PowerPoint, sowie verschiedene Infografiken wie eine Weltkarte mit Statistiken, die aktualisierte Genossenschaftsuhr – diese Grafik gibt einen anschaulichen Überblick, wie Genossenschaften unseren Alltag prägen – oder den Image-Film für die Genossenschaften in Deutschland „Genossenschaften gestalten die Zukunft“. Wir konnten darüber hinaus ein Gruß-Video von Ariel Guarco, Präsident des Internationalen Genossenschaftsbundes, anbieten. Die von uns erstellten Mittel wurden das ganze Jahr über von unseren Mitgliedern für eigene Beiträge – zum Beispiel in Mitgliedermagazinen, Newslettern oder auf Social Media – verwendet.
Der DGRV hat außerdem bei der UN die deutsche Version des offiziellen Logos sowie des offiziellen Mottos erstellen lassen und die Nutzungsrechte des Logos stellvertretend für den genossenschaftlichen Verbund erhalten. Mit einer offiziellen Erlaubnis zur Logonutzung für seine direkten und indirekten Mitglieder konnten wir dem genossenschaftlichen Verbund das komplizierte Antragsverfahren ersparen. Sämtliche Inhalte haben wir unseren Mitgliedern zur Unterstützung Ihrer Kommunikationsarbeit zur Verfügung gestellt.

Social Media
Über den LinkedIn-Kanal des DGRV informieren wir die genossenschaftliche Community über Neuigkeiten rund um die Genossenschaften. Dabei geben wir Einblicke in unsere Verbandsarbeit und unser Team. Zudem werden regelmäßig Beiträge zu Grundsatzthemen und Fachartikel veröffentlicht. Die Inhalte richteten sich insbesondere an unsere Verbandsmitglieder, politische Vertreterinnen und Vertreter, Kooperations- oder Projektpartnerinnen und -partner, Genossenschaften, Gründerinnen und Gründer sowie generell an Genossenschaftsinteressierte.
Der DGRV betreibt neben dem Hauptaccount in Deutschland auch fünf weitere internationale LinkedIn-Kanäle unserer Teams in Lateinamerika, Asien und Afrika (sowie die beiden afrikanischen Projektseiten Team Southern Africa, Team Tunisia und German Kenyan Cooperative Development).
Im Berichtsjahr konnten wir unsere Zahl an Followerinnen und Followern des deutschsprachigen Kanals rein organisch auf rund 3.600 steigern. Unseren internationalen Kanälen folgten 2025 insgesamt etwa 7.700 Personen. Unter ihnen finden sich zahlreiche Stakeholder aus Wirtschaft, Politik und dem genossenschaftlichen Verbund – national wie international.
Im Berichtsjahr wurden zudem neue Formate entwickelt, um im Rahmen des Internationalen Genossenschaftsjahres der Community verstärkt Einblicke in Statistiken und interessanten Fakten zu Genossenschaften weltweit zu geben und zugleich die internationale Zusammenarbeit des DGRV hervorzuheben. So wurden beispielsweise Testimonial-Reihen mit O-Tönen von internationalen Genossenschaftsmitgliedern sowie Mitarbeitenden unserer Abteilung Internationale Beziehungen umgesetzt. Sie zeigen eindrücklich, wie Genossenschaften weltweit die ökonomische und gesellschaftliche Lage der Beteiligten verbessern und welchen Beitrag die Projektarbeit des DGRV hierzu leistet.

Publikationen
Im Fachmagazin des DGRV PerspektivePraxis erfahren die Genossenschaften und Verbundunternehmen mehr über die Arbeit des DGRV und die genossenschaftlichen Fachthemen. Einmal im Quartal berichten wir in aktuellen Beiträgen aus unseren verschiedenen Abteilungen zu rechtlichen, steuerlichen und politischen Themen bis hin zur genossenschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit. Im Berichtsjahr hielten wir unsere Leserschaft wieder über viele Bereiche der genossenschaftlichen Fachwelt auf dem Laufenden. Von der Fortsetzung der Reihe „Genossenschaftliche Finanzinstitute für eine nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit“, über die Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bis hin zum Potenzial von Wärmegenossenschaften für die kommunale Wärmeplanung – unsere Autorinnen und Autoren haben über relevante Themen berichtet und sie für die genossenschaftlich interessierte Leserschaft informativ aufbereitet.
Im Berichtsjahr hat unser Magazin zudem sowohl optisch als auch funktional ein umfassendes Makeover erhalten.
An unsere Mitglieder versenden wir zudem quartalsweise den exklusiven Newsletter DGRVnews mit Updates zu unserer Arbeit für den genossenschaftlichen Verbund.
„Zahlen und Fakten“ ist eine jährliche Publikation zur Verbundstatistik in deutscher und englischer Sprache. Im Berichtsjahr haben wir die PowerPoint-Präsentation, die wir unseren Mitgliedern zur Information und eigenen Nutzung anbieten, neugestaltet. Sie wird im Mitgliederbereich unserer Website bereitgestellt.
Im Berichtsjahr erschien anlässlich des Internationalen Jahres der Genossenschaften eine Sonderedition „Zahlen und Fakten der Genossenschaften – Edition Internationales Jahr der Genossenschaften 2025“ mit zusätzlichen, umfassenden Informationen zu Genossenschaften in Europa und der ganzen Welt sowie zu den internationalen Aktivitäten des DGRV.
Der DGRV bietet ein Portfolio an attraktiven Rahmenvertragsangeboten für die Mitglieder der Genossenschaftsorganisation. Aktuelle Informationen hierzu werden vorrangig über den Rahmenvertragsnewsletter und die Informationsangebote auf der Internetseite des DGRV kommuniziert. Rahmenverträge werden u.a. in den Bereichen Auskunfteien, Autovermietung, Datenentsorgung/Aktenlagerung, Dienstfahrräder, Gesundheit, Information, Medien, Telekommunikation und Digitalisierung angeboten.
Premiumpartnerschaft mit Vodafone gefestigt
Auch im vergangenen Berichtsjahr prägte die enge Zusammenarbeit mit der Vodafone GmbH zahlreiche Aktivitäten. Als Premium-Rahmenvertragspartner im Bereich „Telekommunikation & Digitalisierung“ bietet Vodafone der Genossenschaftsorganisation ein breites Portfolio an Produkten und Dienstleistungen, das weit über klassische Mobilfunk- und Festnetzlösungen hinausgeht.
Bei Messeauftritten und Events innerhalb der genossenschaftlichen Gruppe konnten die regionalen Ansprechpartner von Vodafone ihr umfassendes Dienstleistungsangebot sowie die attraktiven Vorteilskonditionen unmittelbar an die begünstigten Anschlusshäuser und Mitglieder vermitteln. In vielen Fällen konnten zudem über das bestehende Netzwerk Informationsgespräche zwischen Vodafone und der genossenschaftlichen Gruppe vermittelt werden.

Vodafone Enterprise Plenum e.V.
Im Vodafone Enterprise Plenum e.V. steht der Austausch auf Augenhöhe im Mittelpunkt: eine neutrale Business-Community von B2B-Kunden für B2B-Kunden, die sich rund um Telekommunikation, Digitalisierung und Zukunftstechnologien vernetzt und voneinander lernt.
Über zahlreiche regionale Veranstaltungen des Vodafone Enterprise Plenums wurden viele Vertreter von Genossenschaften und Verbundgruppen zu spannenden Netzwerktreffen eingeladen – mit wertvollen Fachvorträgen und inspirierenden Panel-Talks.
BVR FIT – Das Innovations- und Trend-Team am Vodafone Campus
Das FIT besteht aus rund 17 Expertinnen und Experten aus den Volksbanken und Raiffeisenbanken, der Atruvia, der DZ BANK, Unternehmen der DZ BANK Gruppe sowie aus Genossenschaftsverbänden. Gemeinsam bearbeiten sie sämtliche Fragestellungen rund um das Trend- und Innovationsmanagement innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Koordiniert wird die Arbeit des FIT durch die Stabsstelle Innovationsmanagement beim BVR.
Im Oktober 2025 war das FIT zu Gast beim DGRV-Rahmenvertragspartner Vodafone in Düsseldorf, um Impulse aus anderen Branchen für das Trend- und Innovationsmanagement der Genossenschaftlichen FinanzGruppe zu gewinnen. Neben einer Besichtigung des Campus erhielten die Teilnehmenden Einblicke in das Innovation Lab sowie in die Arbeitsweisen der dortigen Innovations-Teams.

Professional Services in GenoBuy
DG Nexolution Procurement & Logistics, E-Commerce- und Logistikexperte der DG Nexolution-Gruppe, DG Nexolution Mobility, Atruvia, die DZ BANK Gruppe und der DGRV e.V. haben im Jahr 2025 die Vorbereitungen für ein offenes Netzwerk für den strategischen Einkauf der Volksbanken und Raiffeisenbanken getroffen. Mit den „Professional Services“ hat die DG Nexolution eG ihre etablierte Einkaufsplattform für Volksbanken Raiffeisenbanken „GenoBuy“ erweitert. Mit diesem Update können Genossenschaftsbanken auf ein erweitertes Einkaufs-Netzwerk von Verbundpartnern zugreifen, dass in den „Professional Services“ seine auf Banken spezialisierte Dienstleistungen und Produkte bündelt. Auch wir sind Teil dieses Netzwerks und steuern ausgewählte Rahmenvertragsangebote aus unserem Portfolio bei, die von der DG Nexolution sorgfältig kuratiert wurden. Das Angebot wird 2026 weiter ausgebaut.

Die deutsche Genossenschaftsorganisation hat neben dem Fokus auf die eigenen Mitglieder auch eine internationale Ausrichtung. Die Abteilung Internationale Beziehungen (AIB) am Standort Bonn setzt diesen satzungsgemäßen Auftrag um. Im Rahmen der internationalen Kooperation arbeitet die AIB weltweit mit Genossenschaften, deren Verbände und Zentralunternehmen, sowie gesetzgebenden Institutionen und Behörden zusammen. Unsere langfristigen Projekte werden vorwiegend durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) finanziert.
Unser internationaler Internetauftritt dgrv.coop präsentiert die vielfältigen genossenschaftlichen Projekte des DGRV. Mit Formaten wie der „Project Story of the Month“ sowie detaillierten Projektseiten informieren wir umfassend über unsere Aktivitäten in Afrika, Asien und Lateinamerika. Darüber hinaus liefert die Seite einen Überblick über die weltweiten genossenschaftlichen Netzwerke, in die der DGRV eingebunden ist.
Genossenschaftliche Perspektiven für Jugendliche in Mosambik
In Mosambik liegt die Arbeitslosenquote bei rund 30 Prozent. Gerade für junge Menschen ist der Einstieg in den Arbeitsmarkt mit großen Hürden verbunden. Genossenschaften können einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie die berufliche Aus- und Weiterbildung junger Menschen fördern und menschenwürdige Beschäftigungsperspektiven schaffen. Zusammen mit seinen nationalen Partnerorganisationen setzt der DGRV darauf, insbesondere Jugendlichen und jungen Erwachsenen die genossenschaftliche Idee auf zeitgemäße Weise zu vermitteln.
Ein anschauliches Beispiel ist die CST COOP – Cooperativa de Serviços Técnicos, eine Genossenschaft von Schülerinnen und Schüler sowie Absolventinnen und Absolventen der technischen und berufsbildenden Schule “Instituto Industrial e Comercial de Nampula”. Die CST hat sich als Marke auf dem lokalen Markt etabliert und bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen für andere Genossenschaften, kleine und mittlere Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen an.
Die Genossenschaft bringt junge Menschen aus unterschiedlichen Fachrichtungen wie Mechatronik, Informationstechnologie, Bauwesen, Tech-Support und Grafikdesign zusammen. Kundinnen und Kunden profitieren von vielseitigen und professionellen Dienstleistungen, während den Jugendlichen aus der Region konkrete berufliche Perspektiven eröffnet werden. Gleichzeitig können sie ihre praktischen Fähigkeiten kontinuierlich weiterentwickeln – neben fachlicher Expertise auch Kompetenzen, die für die Führung eines Unternehmens erforderlich sind.
Ziel ist es, jungen Menschen auf diesem Weg Perspektiven für eine eigene Unternehmensgründung – vorzugsweise eine Genossenschaft – zu eröffnen und sie aktiv im Gründungsprozess zu begleiten.
Mentoring für weibliche Führungskräfte in kenianischen Genossenschaften
Frauen in Führungspositionen sind in vielen Genossenschaften weltweit weiterhin unterrepräsentiert. Für mehr Geschlechtergerechtigkeit ist daher die gezielte Stärkung weiblicher Mitglieder unerlässlich. Ein konkretes Beispiel ist die Female Leaders in Co-operative (FLEP-COOP)-Initiative in Kenia.
FLEP-COOP ist ein Mentoring-Programm für weibliche Führungskräfte in Genossenschaftsorganisationen. Ziel ist, Frauen gezielt auf Führungsaufgaben vorzubereiten. Für das Programm wurden 12 Mentees im Alter zwischen 21 und 38 Jahren in einem landesweiten Bewerbungsverfahren ausgewählt. Auf Basis einer umfassenden individuellen Bedarfs- und Umfeldanalyse wurden sie anschließend mit erfahrenen Mentorinnen aus dem kenianischen Genossenschaftsumfeld zu Mentoring-Tandems zusammengebracht.
Über einen Zeitraum von 15 Monaten konnten so tragfähige Beziehungen entstehen, die umfassende persönliche und berufliche Entwicklungsprozesse ermöglichten. Ergänzend dazu fanden monatliche Mentoring-Sessions statt, die von rund 30 nationalen und internationalen Expertinnen und Experten zu von den Mentees priorisierten Fachthemen gestaltet wurden. Zu den behandelten Themen zählten unter anderem Genossenschaften als Arbeitgeber, genossenschaftliches Unternehmertum sowie Selbstvertrauen und Selbstwirksamkeit.
Die Entwicklung und Umsetzung des Programms wurden vom DGRV-Team vor Ort in enger Zusammenarbeit mit dem kenianischen Ministerium für Genossenschaften geleitet.
Partnerschaftsprojekt mit Stiftung GESTE und Volksbanken
In einem gemeinsamen Projekt des DGRV, der Stiftung GESTE und zwei Volksbanken wurde die Idee des Weltspartags in Eswatini ins Leben gerufen. Nachdem zunächst in einem Bootcamp mit jungen Mitarbeitenden die Idee und das Konzept zur Einführung eines Weltspartags in Eswatini entwickelt wurde, steht im Jahr 2025 die Premiere des Aktionstags an. Im Rahmen des Projekts werden nicht nur Angebote zum Sparen, sondern auch Informationen für eine grundlegende finanzielle Bildung junger Menschen bereitgestellt. Als weitere geplante Maßnahme werden Schulklassen mit eingebunden. Um bei der Wissensvermittlung unterstützen zu können, werden sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch die Mitarbeitenden der Genobanken (SACCOs) in Eswatini als Trainerinnen und Trainer ausgebildet. Die beteiligten Volksbanken sollen künftig eine Partner-SACCO auswählen, mit welcher der Weltspartag 2025 begleitet werden soll. Dabei unterstützen das DGRV-Team oder auch Mitarbeitende der beteiligten Volksbanken.
Genossenschaft stärkt wirtschaftliche Entwicklung einer philippinischen Inselgemeinde
Auf den Philippinen übernehmen Genossenschaften eine wichtige Rolle, um Menschen im wirtschaftlichen und sozialen Alltag zu unterstützen. Viele sind als Mehrzweckgenossenschaften organisiert und bieten Leistungen von Finanz- und Versicherungsdiensten bis hin zur Altersvorsorge. Ein erfolgreiches Beispiel ist die Socorro Empowered People’s Cooperative (SOEMCO) mit rund 12.000 Mitgliedern.
SOEMCO richtet sich vor allem an Fischerinnen und Fischer sowie Landwirtinnen und Landwirte. Sie unterstützt ihre Mitglieder bei Bootreparaturen, beim Kauf von Saatgut sowie bei der Lagerung, Weiterverarbeitung und Vermarktung ihrer Produkte. Auch bei privaten Anschaffungen oder Versicherungsfragen bietet die Genossenschaft praktische Hilfe.
Zudem investiert SOEMCO in Weiterbildung: Schulungen zu Organisation, Governance und Unternehmensführung stärken die Geschäftsmodelle der Mitglieder und der Genossenschaft gleichermaßen. Ein Beispiel ist die Nutzung von Fischmehl aus dem Fang der Mitglieder in den Schweinemastbetrieben – ein ressourcenschonender Ansatz, der Kosten reduziert und die Wertschöpfungskette erweitert.
Mit der „Koop Farm Factory“ auf der Insel Siargao verfolgt SOEMCO derzeit ein zukunftsorientiertes Projekt. Es ermöglicht Landwirtinnen und Landwirten sowie Fischerinnen und Fischern, ihre Produkte effizient zu transportieren, vom wachsenden Tourismus zu profitieren und fairere Preise zu erzielen. Gleichzeitig erhalten sie Unterstützung bei Logistik, Lagerung und technischen Fragen.
Global Youth Project: Junge Menschen weltweit für Genossenschaften begeistern
Im Internationalen Jahr der Genossenschaften 2025 brachte ein länderübergreifender Workshop junge Menschen und Partnerorganisationen aus Laos, Eswatini und Kolumbien zusammen. Ziel war es, die im Global Youth Project des DGRV gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen gemeinsam auszutauschen. Das vom BMZ geförderte Projekt unterstützt Jugendliche dabei, durch genossenschaftliche Ansätze neue berufliche und wirtschaftliche Perspektiven zu entwickeln.
Im Mittelpunkt des Workshops standen zwei im Projekt entwickelte Lernmodule: ein Basismodul, das jungen Menschen die genossenschaftliche Idee näherbringt sowie ein Aufbaumodul, das Jungmitglieder bei der Weiterentwicklung ihrer Genossenschaften unterstützt. Die Teilnehmenden berichteten, wie diese Trainings ihnen halfen, eigene Kompetenzen zu stärken und neue Perspektiven in der genossenschaftlichen Praxis zu entdecken.
In den jeweiligen Ländern wurden unterschiedliche Ansätze verfolgt: In Laos entschied man sich für eine Social-Media-Kampagne, um das Interesse an Genossenschaften zu wecken. In Kolumbien wurde ein Online-Training entwickelt, um betriebswirtschaftliche Grundlagen zu vermitteln. In Eswatini entwickelten Jugendliche im „Cooperative Boot-Camp“ eigene Projektideen. Der Workshop zeigte, wie kreative Methoden junge Menschen wirksam erreichen.
Die gewonnenen Erkenntnisse fließen nun in weitere DGRV-Aktivitäten ein und leisten einen Beitrag dazu, den Generationswechsel im Genossenschaftssektor voranzubringen und junge Menschen weltweit stärker einzubeziehen.
„Creamos Juntos Cooperativas Escolares“ – Genossenschaftliche Werte in Schulen Südamerikas
Das Programm „Creamos Juntos Cooperativas Escolares“ („Lasst uns Schulgenossenschaften gründen“) wurde 2023 ins Leben gerufen. Ursprünglich von der Stiftung GESTE initiiert und in Argentinien, Paraguay, Chile und Peru umgesetzt, ist die Arbeit mit Schulen seit 2025 fester Bestandteil der DGRV-Projektarbeit in Paraguay und Peru. Ziel ist es, Schülergenossenschaften als praxisnahe Lernräume für Solidarität, Unternehmertum und demokratische Teilhabe zu etablieren.
Statt traditionellem Unterricht setzt das Programm auf „Learning by Doing“. Lehrkräfte werden als Multiplikatoren geschult und begleiten die Umsetzung gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern. In interaktiven Workshops lernen diese – von der Geschichte des Genossenschaftswesens bis zur Gründung ihrer eigenen Genossenschaft – wie man plant, gemeinsam entscheidet und Verantwortung übernimmt. Lokale Genossenschaften unterstützen den Prozess und verbinden schulisches Lernen mit praktischer Erfahrung.
Innerhalb von zwei Jahren sind über 20 Schülergenossenschaften entstanden – mit unterschiedlichsten Aktivitäten von Biogartenbau, Recycling bis hin zu Schreibwarenläden. Entscheidend sind die erworbenen Kompetenzen: Selbstvertrauen, Teamarbeit und gemeinsames Handeln. Über 100 Lehrkräfte wurden darin geschult, das Programm weiterzugeben. Der praxisorientierte Austausch mit Pädagoginnen und Pädagogen aus der Region sowie Treffen der jungen Genossenschaftsmitglieder stärken zusätzlich die genossenschaftliche Identität.
Der DGRV hat die seit Beginn des Programms die gesammelten Erfahrungen systematisch ausgewertet und zielgruppenspezifische Lehrmaterialien für Dozierende und Schülerinnen und Schülern entwickelt. Diese können künftig auch in weiteren Projekten genutzt werden, um die Nachwuchsförderung nachhaltig in der Projektarbeit zu verankern.
Stärkung der Genossenschaftsaufsicht in der Dominikanischen Republik: Ein digitaler Sprung mit IDECOOP
Spar- und Kreditgenossenschaften (SKG) sind in der Dominikanischen Republik ein zentraler Pfeiler der finanziellen Inklusion – insbesondere in ländlichen Regionen. Der Schutz der Ersparnisse und eine verantwortungsvolle Führung der SKGs sind daher von großer Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund arbeitet der DGRV eng mit der nationalen Aufsichtsbehörde IDECOOP zusammen, um die Genossenschaftsaufsicht durch digitale Lösungen transparenter und effizienter zu gestalten.
Während die Aufsicht früher auf papierbasierten und zeitverzögerten Berichten beruhte, ermöglichen heute zwei vom DGRV entwickelte digitale Systeme – SEC und AT – ein Echtzeit-Monitoring von 448 Genossenschaften mit Vermögenswerten von über 6 Milliarden Euro. SEC bewertet Governance, interne Kontrolle und Compliance über digitale Fragebögen und macht Handlungsbedarfe systematisch sichtbar. AT analysiert zentrale Finanzkennzahlen wie Liquidität und Solvenz mittels eines Ampelsystems, sodass Risiken frühzeitig erkannt werden können.
Die modernisierte Aufsicht stärkt das Vertrauen der Mitglieder und wird von den Genossenschaften als unterstützend wahrgenommen. IDECOOP setzt damit neue Maßstäbe für Transparenz und Prävention und leistet einen wichtigen Beitrag zu einer stabilen und inklusiven Finanzentwicklung in der Dominikanischen Republik.
Internationale Mitgliedschaften
Der DGRV ist bei verschiedenen genossenschaftlichen Organisationen weltweit aktiv eingebunden. Zu den wichtigen genossenschaftlichen Partnerorganisationen gehören:
Der DGRV organisiert den Jour Fixe der genossenschaftlichen Bundesverbände Deutschlands: Ein informeller Austausch zwischen den Vertreterinnen und Vertretern von BVR, DRV, ZgV, GdW, ZdK und DGRV. Der Termin findet traditionell in Brüssel statt. In diesem Jahr nahm daran auch MdEP Jens Geier teil.
Themen im Berichtsjahr waren u. a.:
| 1980 | 1995[1] | 2000 | 2010 | 2020 | 2024 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl der Genossenschaften einschließlich Zentralen | 10.337 | 7.526 | 6.334 | 5.436 | 5.071 | 5.148 |
| davon | ||||||
| Genossenschaftsbanken [2,3] | 4.226 | 2.589 | 1.797 | 1.148 | 823 | 682 |
| Raiffeisen-Genossenschaften[3] | 7.799 | 4.909 | 3.847 | 2.604 | 1.766 | 1.635 |
| davon Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft | 2.572 | 777 | 434 | 157 | 80 | 50 |
| Gewerbliche Genossenschaften | 884 | 805 | 1.124 | 1.623 | 1.307 | 1.343 |
| Energiegenossenschaften | - | - | - | - | 835 | 998 |
| Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften | - | - | - | 219 | 420 | 540 |
| 1980 | 1995[1] | 2000 | 2010 | 2020 | 2024 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl der Mitglieder ohne Zentralen (in Tsd.) | 10.900 | 14.802 | 16.172 | 18.083 | 19.660 | 18.863[5] |
| davon | ||||||
| Genossenschaftsbanken [3] | 9.100 | 13.439 | 15.039 | 16.689 | 18.421 | 17.643 |
| Raiffeisen-Genossenschaften[3] | 4.480 | 3.534 | 2.861 | 1.641 | 1.513 | 1.000[5] |
| davon Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft | 2.925 | 2.451 | 1.976 | 1.078 | 1.124 | 650[5] |
| Gewerbliche Genossenschaften | 245 | 280 | 248 | 301 | 350 | 350[5] |
| Energiegenossenschaften | - | - | - | - | 200 | 220[5] |
| Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften | - | - | - | 530 | 300 | 300 |
| 1980 | 1995[1] | 2000 | 2010 | 2020 | 2023 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl der Mitarbeiter einschließlich Zentralen | ||||||
| davon | ||||||
| Genossenschaftsbanken [3] | 101.500 | 182.700 | 178.400 | 187.296 | 172.334 | 171.689 |
| Raiffeisen-Genossenschaften[3] | 147.797 | 166.200 | 130.172 | 98.132 | 110.334 | 109.786 |
| Gewerbliche Genossenschaften[4] | - | - | - | 560.000 | 719.203 | 706.000 |
| Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften | - | - | - | 14.000 | 5.000 | 5.000 |
| 1980 | 1995[1] | 2000 | 2010 | 2020 | 2024 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kreditgenossenschaften | ||||||
| Anzahl | 4.226 | 2.589 | 1.794 | 1.138 | 814 | 672 |
| Bankstellen | 19.769 | 19.724 | 17.490 | 13.474 | 8.566 | 6.983 |
| Bilanzsumme (in Mrd. Euro) | 145,2 | 448,7 | 534,9 | 706,6 | 1074,2 | 1.208 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (in Mrd. Euro)[2] | 117,8 | 339,9 | 405,5 | 533,8 | 801,2 | 900,9 |
| Forderungen an Nichtbanken (in Mrd. Euro) | 95,5 | 268 | 332,3 | 406,2 | 664,7 | 796,8 |
| Spareinlagen (in Mrd. Euro) | 73 | 151,1 | 175,7 | 186 | 184,1 | 128,9 |
| 1980 | 1995[1] | 2000 | 2010 | 2020 | 2024 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Raiffeisen-Genossenschaften (Anzahl) | ||||||
| Hauptgenossenschaften[2] | 13 | 10 | 9 | 6 | 5 | 5 |
| Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft | 2.572 | 777 | 434 | 157 | 80 | 50 |
| Bezugs- und Absatzgenossenschaften | 1.056 | 663 | 515 | 330 | 262 | 240 |
| Molkereigenossenschaften[2] | 1.506 | 588 | 411 | 264 | 168 | 147 |
| Vieh-, Fleisch- und Zuchtgenossenschaften[2] | 324 | 186 | 158 | 105 | 75 | 66 |
| Winzergenossenschaften[2] | 349 | 289 | 264 | 209 | 148 | 138 |
| Obst-, Gemüse- und Gartenbaugenossenschaften | 154 | 157 | 130 | 89 | 82 | 79 |
| Agrargenossenschaften | - | 918 | 809 | 834 | 524 | 492 |
| Übrige[4] | 1.825 | 1.321 | 1.117 | 610 | 422 | 418 |
| Insgesamt | 7.799 | 4.909 | 3.847 | 2.604 | 1.766 | 1.635 |
| 1980 | 1995[1] | 2000 | 2010 | 2020 | 2023 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Raiffeisen-Genossenschaften (Umsatz in Mio. Euro) | ||||||
| Hauptgenossenschaften[2] | 9.610 | 9.707 | 10.529 | 11.611 | 28.398 | |
| Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft | 3.770 | 2.051 | 1.504 | 1.378 | 1.423 | 52.100 |
| Bezugs- und Absatzgenossenschaften | 3.684 | 4.452 | 5.070 | 6.659 | 7.686 | |
| Molkereigenossenschaften[2] | 11.966 | 11.914 | 10.131 | 11.909 | 13.600 | 16.300 |
| Vieh-, Fleisch- und Zuchtgenossenschaften[2] | 6.697 | 6.543 | 6.370 | 4.821 | 6.700 | 7.000 |
| Winzergenossenschaften[2] | 700 | 751 | 785 | 794 | 900 | 800 |
| Obst-, Gemüse- und Gartenbaugenossenschaften | 581 | 1.385 | 1.714 | 3.038 | 3.700 | 3.700 |
| Agrargenossenschaften | - | 1.536 | 1.453 | 1.672 | 1.400 | 1.800 |
| Übrige[4] | 887 | 992 | 806 | 930 | 700 | 800 |
| Insgesamt | 37.895 | 39.331 | 38.362 | 42.811 | 64.500 | 82.600 |
| 1980 | 1995[1] | 2000 | 2010 | 2020 | 2024 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewerbliche Genossenschaften (Anzahl) | ||||||
| Nahrungs- und Genussmittelhandel | 87 | 33 | 50 | 48 | 72 | 74 |
| Nichtnahrungsmittelhandel | 35 | 33 | 52 | 100 | 135 | 169 |
| Nahrungsmittelhandwerk | 233 | 189 | 188 | 96 | 78 | 62 |
| Sonstige Handwerkszweige | 122 | 186 | 216 | 117 | 70 | 65 |
| Sonstige Berufsgruppen | 316 | 244 | 109 | 297 | 323 | 516 |
| Verkehrsgenossenschaften | 74 | 108 | 139 | 122 | 112 | 111 |
| Übrige[3] | - | - | 361 | 836 | 511 | 340 |
| Zentralen | 17 | 12 | 9 | 7 | 6 | 6 |
| Insgesamt | 884 | 805 | 1.124 | 1.623 | 1.307 | 1.343 |
| 1980 | 1995[1] | 2000 | 2010 | 2020 | 2024 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewerbliche Genossenschaften (Umsatz in Mio. Euro) | ||||||
| Nahrungs- und Genussmittelhandel[2] | 10.808 | 20.758 | 27.048 | 1.478 | 972 | 740[2] |
| Nichtnahrungsmittelhandel | 6.436 | 14.418 | 5.961 | 20.931 | 35.025 | 39.418 |
| Nahrungsmittelhandwerk | 1.941 | 2.659 | 2.556 | 2.679 | 3.353 | 1.775 |
| Sonstige Handwerkszweige | 931 | 2.608 | 2.521 | 2.641 | 2.943 | 3.027 |
| Sonstige Berufsgruppen | 4.370 | 6.800 | 7.525 | 1.019 | 1.418 | 2.532 |
| Verkehrsgenossenschaften | 358 | 460 | 437 | 464 | 624 | 733 |
| Übrige[3] | - | - | 1.124 | 1.393 | 7.981 | 4.889 |
| Zentralen | 10.645 | 32.314 | 39.276 | 76.950 | 116.160[2] | 143.560[2] |
| Insgesamt | 35.489 | 80.017 | 86.448 | 107.555 | 168.476 | 196.674 |