DGRV

Geschäftsbericht 2023


Das Geschäftsjahr 2023 mit den Highlights unserer Facharbeit und Interessenvertretung für die Genossenschaften.
Auf einen Blick und ab diesem Jahr in digitaler Form.

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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

die Vereinten Nationen haben das Jahr 2025 zum Internationalen Jahr der Genossenschaften ausgerufen. In der Begründung wird der besondere Beitrag der Genossenschaften zur Erreichung der Sustainable Development Goals – den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen – angeführt. Nachhaltigkeit ist in der genossenschaftlichen DNA fest verankert. Das Megathema bestimmt auch die verschiedenen Aufgabenbereiche des DGRV, über die in diesem Geschäftsbericht für das Jahr 2023 Rechenschaft abgelegt werden soll.

Einen besonderen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten die mehr als 900 Energiegenossenschaften, die unter dem Dach des DGRV organisiert sind. Sie binden 220.000 Menschen aktiv in den Ausbau der erneuerbaren Energien mit ein. Im Berichtsjahr wurden wieder so viele Energiegenossenschaften gegründet, wie zuletzt vor zehn Jahren. Gleichwohl ist die Interessenvertretung für diese wichtigen Akteure der Energiewende kein Selbstläufer. So fehlt beispielsweise noch immer eine gesetzliche Regelung für die gemeinschaftliche Mitgliederversorgung (Energy Sharing), für die sich unsere Bundesgeschäftsstelle der Energiegenossenschaften weiterhin einsetzen wird.

Der genossenschaftliche Verbund arbeitet aber auch in den anderen genossenschaftlichen Branchen an der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft. In vielen Regionen Deutschlands finanzieren die Volksbanken und Raiffeisenbanken den Ausbau der erneuerbaren Energien. Doch es gibt hier noch viel mehr Möglichkeiten. Um dieses Potenzial zu heben, haben wir im Jahr 2023 einen Leitfaden für die VR-Banken zur Finanzierung von erneuerbaren Energien aufgelegt. Diese Leiplanken beinhalten die Finanzierung von Solar, Wind und Nahwärmenetzen und werden stetig weiterentwickelt und aktualisiert.

Zur nachhaltigen Wirkung von Genossenschaften sind gute gesetzliche Grundlagen das A und O. Hierbei ist vor allem das Genossenschaftsgesetz anzuführen, das dringend für die Anforderungen des 21. Jahrhunderts modernisiert werden muss. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hatte auf unserem Jahresempfang der deutschen Genossenschaften 2023 ankündigt, die Digitalisierung des Genossenschaftsrechts voranzubringen. Wir haben den nachfolgenden Prozess mit dem BMJ eng begleitet und auch noch weitere Vorschläge für ein zeitgemäßes Genossenschaftsgesetz unterbreitet. Ein Gesetzgebungsvorschlag steht hier aber noch aus.

Die Genossenschaften stehen für den nachhaltigen Wandel unserer Wirtschaft. Nachhaltigkeit bietet viele Chancen und es wird bereits viel in den Genossenschaften getan. Es sind hierbei aber auch mahnende Worte angebracht, denn manchmal passen die von der Gesetzgebung vorgegebenen Stufen nicht zur Schrittlänge der mittelständischen Unternehmen. Transformation bedeutet Wandel und Veränderung, aber nicht Überforderung und Ausschluss. Beispielhaft sei auf die Diskussion rund um die Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit hingewiesen. Wir werden uns deshalb auch in 2024 weiterhin für eine praxisgerechte Regulierung in Europa und Deutschland einsetzen.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre!

Jan Holthaus

Highlights

Die Bundesregierung plant, die Digitalisierung des Genossenschaftsrechts weiter voranzubringen. Zukünftig soll insbesondere der digitale Beitritt zu einer Genossenschaft. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hatte diesen Schritt bereits auf unserem Jahresempfang der deutschen Genossenschaften angekündigt.

Der „Jahresempfang der deutschen Genossenschaften" fand am 28. Februar 2023 statt. Der damalige Vorstandvorsitzende des DGRV Dr. Eckhard Ott (links) und der Präsident des GdW Axel Gedaschko begrüßten die Gäste.

Knapp 400 Teilnehmende kamen ins Haus der DZ BANK am Pariser Platz und diskutierten über genossenschaftliche Zukunftsthemen.

In seiner Impulsrede beim „Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende" stellte Dr. Patrick Graichen (zweiter von links), Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur Energiewende vor. Armin Komenda (rechts), Vorstand der EWS Schönau eG, und Daniel Hölder, BayWa r.e., vertraten die praktische Perspektive.

Beim Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende verwies Jens Spahn, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, insbesondere auf die Einführung des Klimaschutzgesetzes als wichtigen Meilenstein für die Förderung der Erneuerbaren.

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften feierte ihr 10-jähriges Jubiläum. Anlässlich des Jubiläums gratulieren viele Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter aus Politik, Energiewirtschaft und genossenschaftlichem Verbund.

Über 100 Teilnehmende aus den Prüfungsbereichen des gesamten genossenschaftlichen Verbunds kamen zur DGRV-Prüfertagung, die vom 11. bis 13. Oktober 2023 auf Schloss Montabaur stattfand.

Gastredner waren WP/StB Andreas Dörschell, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer, Dr. Alexander Schröder, Leiter der VSW – Die Versicherergemeinschaft für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Andreas Kraus, Syndikusrechtsanwalt bei der VSW, Dr. Tomas Bauer, Revisionsdirektor beim Raiffeisenverband Südtirol, Mirco Mauloni, Direktor der Raiffeisen Südtirol IPS Genossenschaft und Andreas Schneider, Leiter des Referats Horizontale Risikoanalyse bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Im Oktober 2023 organisierte der DGRV im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit im südlichen Afrika eine Konferenz mit führenden Vertreterinnen traditioneller afrikanischer Gemeinschaften. Der deutsche Botschafter Andreas Peschke betonte in seiner Eröffnungsrede die Bedeutung von Female Empowerment.

Training zu biologischen Anbaumethoden im Rahmen der genossenschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit in Indien.


5.070

Genossenschaften

19.148.000

Mitglieder

1.015.088

Mitarbeitende

Rechnungslegung und Prüfung

Der DGRV ist der zentrale Ansprechpartner der genossenschaftlichen Gruppe in allen Fragen der Rechnungslegung und Prüfung von Genossenschaften. Die Anliegen und Interessen der Mitglieder werden gebündelt. Gegenüber dem Gesetzgeber, den Standardsetzern und berufsständischen Organisationen wird Stellung genommen. Zudem werden einheitliche Fachstandards entwickelt und innerhalb des genossenschaftlichen Verbundes kommuniziert.

Am 5. Januar 2023 ist die Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung („Corporate Sustainability Reporting Directive“, CSRD) in Kraft getreten. Sie sieht die Festlegung von EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ESRS („European Sustainability Reporting Standards“) vor. Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung („European Financial Reporting Advisory Group“, EFRAG) veröffentlichte hierfür am 23. November 2022 ihre Empfehlungen für EU-Berichtsstandards, die im Sommer 2023 final von der Europäischen Kommission per delegiertem Rechtsakt erlassen wurden. Der DGRV hat auch in den überarbeiteten Empfehlungen der EFRAG dringenden Vereinfachungs- und Verbesserungsbedarf angemahnt und eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.

Am 9. Juni 2023 hat die Europäische Kommission entsprechend der CSRD den Entwurf des delegierten Rechtsakts zu den ESRS veröffentlicht. Dieser Rechtsakt konkretisiert die Berichtspflichten nach der CSRD. Demnach sind große und kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, regelmäßig zu Themen wie Umwelt-, sozialen und Governance-Aspekten sowie über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Mensch und Ökosystem zu berichten. Der DGRV hat sich an der Konsultation beteiligt und entsprechende Stellungnahmen abgegeben. Mit dem delegierten Rechtsakt, der im Dezember 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, werden die zukünftigen europäischen Nachhaltigkeitsstandards finalisiert.

Sylvia Bitterwolf, Referentin Abteilung Grundsatzfragen des DGRV, und Volker Hartke, Abteilungsleiter Nachhaltigkeit beim Genoverband, halten einen gemeinsamen Vortrag zu Nachhaltigkeitsberichterstattung auf der DGRV-Prüfertagung 2023.

Die FAQ-Liste für die CSR-berichtspflichtigen Kreditinstitute (gem. Art. 8 TaxonomieVO) wurde mit Blick auf das Berichtsjahr 2022 aktualisiert. Das Dokument wurde im BVR-Extranet und im Nachhaltigkeits-Portal der DG Nexolution veröffentlicht. Eine Hilfestellung für die Primärbanken, mit denen die Taxonomiekonformität ausgewählter Vermögenswerte mit besonderem Fokus auf private Haushalte überprüft werden können, wurde entwickelt . In der FAQ-Liste werden u.a. Kredite an private Haushalte, Unternehmenskredite und die Einhaltung des Mindestschutzes nach Art. 18 TaxonomieVO näher beleuchtet. Das Dokument wurde ebenfalls im BVR-Extranet veröffentlicht.

Teilnehmende aus den Prüfungsbereichen des gesamten genossenschaftlichen Verbunds auf der DGRV-Prüfertagung 2023

Mit dem neuen Verordnungsentwurf soll die geltende Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen vom 22. September 1970 (BGBl I S. 1334 – JAbschlWUV 1970) unter weitgehender Übernahme ihres Regelungsgehalts durch eine neue Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV) abgelöst werden. Der DGRV begrüßt die behutsame Anpassung der geltenden Verordnung, schlägt in einer Stellungnahme aber eine Klarstellung vor. Diese Klarstellung wird in der finalen Fassung berücksichtigt.

Die Bundesregierung hat den Ausbau von Wind- und Solaranlagen massiv forciert. Dadurch ergeben sich auch viele neue Möglichkeiten für die Volksbanken und Raiffeisenbanken bei der Finanzierung der regionalen Energiewende. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus DGRV, genossenschaftlichen Prüfungsverbänden, BVR, DZ BANK, parcIT, BMS Corporate Solutions und Genossenschaftsbanken, hat zur Unterstützung der VR-Banken eine Orientierungshilfe zu zentralen Fragestellungen bei der (Projekt-)Finanzierung im Bereich der erneuerbaren Energien erarbeitet. Nachdem das erste Kapitel der „Leitplanken zur Finanzierung von erneuerbaren Energien“ zu Photovoltaik im September 2023 finalisiert wurde, konnten im Dezember 2023 auch die Kapitel zu Wärmenetzen und Windenergie fertiggestellt werden.

Beim „Spitzengespräch Bürokratieabbau bei Berichts- und Informationspflichten“ am 7. November 2023 traf der Input unseres Vorstandsvorsitzenden Dr. Eckhard Ott auf offene Ohren. Neben der Initiative des Bundesjustizministeriums, das Genossenschaftsrecht hinsichtlich der Digitalisierung weiter zu modernisieren bzw. zu entbürokratisieren, plant nun auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wichtige Reformen: Wie Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck bei dem Spitzengespräch ankündigte, will das BMWK alle in seiner Zuständigkeit liegenden Informationspflichten für Unternehmen systematisch überprüfen mit dem Ziel, diese abzubauen oder zu bündeln. Die Maßnahmen des BMWK und des Bundesjustizministeriums sollen Hand in Hand gehen und versprechen zusätzlich zur Möglichkeit des digitalen Genossenschaftsbeitritts weitere Erleichterungen für die Genossenschaften, insbesondere bei Rechnungslegungs- bzw. Nachhaltigkeitsberichtspflichten.

In der Studie „Evaluation der Anwendung der IFRS in Deutschland“ greift das DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.) das Thema einer Option zur befreienden Anwendung der IFRS im Jahresabschluss auf. Im Rahmen von Gruppeninterviews sollen die Pros und Contras näher beleuchtet werden. Das DRSC möchte neben „der Motivation zur Anwendung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Sicht der Ersteller […] auch die Nutzerperspektive sowie die konzeptionellen Wechselwirkungen mit den vielfältigen Funktionen der Finanzberichterstattung“ in den Fokus nehmen. Werden die IFRS erst einmal im Einzelabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen angewendet, werden irgendwann Forderungen nach einer allgemeinen IFRS-Freigabe oder sogar nach einer IFRS-Pflicht auf der Tagesordnung stehen. Spätestens dann wird auch der Mittelstand inklusive der genossenschaftlichen Unternehmen betroffen sein. Es lohnt sich daher für den genossenschaftlichen Mittelstand, die Entwicklung der IFRS weiterhin kritisch zu begleiten oder zumindest nicht gänzlich aus den Augen zu verlieren. Für kapitalmarktorientierte Konzerne gehören die IFRS – mit allen damit verbundenen Problemen – zum Pflichtprogramm. Mittelständische Bilanzierer haben eine schleichende Unterwanderung des Rechnungslegungsrechts durch ein entsprechendes Gedankengut oder – wie die aktuelle Diskussion belegt – sogar eine Anwendung der IFRS im Einzelabschluss zu befürchten.

In Zusammenarbeit mit dem Mitgliedsverbänden hat der DGRV auch im Geschäftsjahr 2023 ein umfassendes Jahresendrundschreiben in zwei Teilen erarbeitet, die am 27. Oktober und 15. Dezember 2023 veröffentlicht wurden. Sie beinhalten Hinweise und Empfehlungen zur genossenschaftlichen Rechnungslegung auf Basis aktueller Fragestellungen sowie einen Ausblick auf Themen, die in diesem Zusammenhang künftig von Interesse sein können. Die Inhalte des DGRV-Jahresendrundschreibens werden vom Fachausschuss für Rechnungslegung und Prüfung beschlossen.

Im Geschäftsjahr 2023 sahen sich die Genossenschaften mit vielschichtigen Herausforderungen konfrontiert, die teils zu erheblichen Unsicherheiten führten. Das zweigeteilte Jahresendrundschreiben 2023 umfasst unter anderem Hinweise zu Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, zur Lageberichterstattung über die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken, zur Bilanzierung und Bewertung von Wertpapieren und Immobilien sowie zur aktualisierten verbundinternen Arbeitshilfe zur Umsetzung des IDW RH FAB 1.021 „Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen“ und etwaigen Rückstellungverpflichtungen bei Banken (Zinsanpassungsklauseln/AGB-Urteil).

Der DGRV-Fachausschuss für Rechnungslegung und Prüfung (FARP) hat sich im Berichtsjahr mit allen für die Genossenschaften wesentlichen Themen aus den Bereichen der Rechnungslegung und Prüfung befasst. Turnusmäßig finden jährlich vier Sitzungen und daneben weitere Ad-hoc-Besprechungen zu aktuellen Themen statt. Folgende Fachthemen wurden vertiefend behandelt:

  • Risikovorsorge bei Kreditinstituten (IDW RS BFA 7)
  • Verlustfreie Bewertung des Zinsbuches (IDW RS BFA 3)
  • Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
  • Umstellung auf ISA [DE] in der Abschlussprüfung
  • Digitale Prüfungsabläufe bei Saldenmitteilungen sowie mathematisch-statistische Stichprobenauswahl in Saldenbestätigungsverfahren
  • Auswirkungen der MaRisk Novelle auf die Abschlussprüfung 
  • Neue Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis
  • Überwachung der Prüfungsqualität durch Aufsichtsräte 
  • Zentrale Auswertung von Auslagerungsprüfungsberichten
  • Konsultationen zu Aufsichts-, Rechnungslegungs- und Prüfungsfragen
  • AK Rechnungslegung Institute (HGB + IFRS) 
  • AK Rechnungslegung 
  • AK Geldwäsche-Prüfung
  • AK Offenlegung wirtschaftlicher Verhältnisse nach § 18 KWG
  • AK Risikohandbuch & Reporting
  • AK Erhebung von 44er Feststellungen
  • AK Prüfungsmonitor
  • AK Offenlegung nach CRR/CRD IV
  • AK WpHG-/Depotprüfung (Prüfungshandbuch)
  • AK IDW PS 951
  • AK FATCA/ US-Quellensteuer
  • AK Nachhaltigkeit
  • AK Berufsrecht
  • AK Prüfungssoftware Kredit
  • AK Prüfungssoftware Ware
  • AK AIFM

Prüfungsdienstleistungen

Die Prüfungsabteilung des DGRV nimmt für die Mitglieder die Aufgaben als gesetzlicher Prüfungsverband wahr. Daneben werden – in enger Abstimmung mit den regionalen Prüfungsverbänden und den Fachprüfungsverbänden – auch freiwillige Prüfungen und prüfungsnahe Beratungsdienstleistungen auf der Grundlage besonderer Beauftragungen erbracht.

Neben den gesetzlichen Prüfungen nach § 53 GenG bei Genossenschaften und Zentralgenossenschaften sind dies vor allem Prüfungen der Konzernrechnungslegung, Abschlussprüfungen bei Tochtergesellschaften verschiedener Rechtsformen, Prüfungen der Rechnungslegung der Mitgliedsverbände sowie Depot- und WpHG-Prüfungen. Weiterhin werden Gutachten erstellt und sonstige Prüfungen, insbesondere zur projektbegleitenden Qualitätssicherung, durchgeführt.

Im November 2023 wurde die 17. BÄKO-Fachtagung des DGRV als Präsenzveranstaltung im historischen Wasserturm Hotel Cologne durchgeführt. Der Vorstand und die Referenten der einzelnen Fachabteilungen des DGRV informierten die anwesenden Vorstände, Aufsichtsräte und leitenden Mitarbeitenden der BÄKO-Mitgliedsgenossenschaften u. a. über das Eckpunktepapier für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform.

Die NIS2 Umsetzung in Deutschland sowie daraus resultierende neue Haftungsrisiken und Fortbildungspflichten für Geschäftsleiterinnen und -leiter sowie aktuelle Fragestellungen im Bereich des Arbeitsrechts wurden ebenfalls in Vorträgen erläutert. Neben Hintergrundinformationen und Orientierungshilfen für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden Effizienzpotentiale bei der Abschlussprüfung aufgezeigt. Die Steuerabteilung des DGRV widmete sich in der Fachtagung den Fragestellungen, ob ChatGPT der Gamechanger in der Steuerberatung wird und die aktuelle Steuergesetzgebung in die richtige Richtung läuft.

Recht

Die Abteilung Recht vertritt die Interessen ihrer Mitglieder vor allem im Genossenschaftsrecht, berät diese in rechtlichen Fragestellungen und unterstützt den Vorstand sowie andere Abteilungen des DGRV auf rechtlichem Gebiet. In der Interessenvertretung wirkt sie durch Stellungnahmen und Gremienarbeit mit, zum Beispiel durch ihre Tätigkeit im Fachausschuss für Recht (FAR) des DGRV. Außerdem übernimmt die Abteilung Recht Dozententätigkeiten (Vorstand- und Aufsichtsratsseminare, Verbandprüferlehrgang und Datenschutzschulungen) und trägt durch die Veröffentlichung verschiedener Fachdokumente zur Fortbildung des Genossenschaftswesens bei.

Insbesondere aufgrund der Neuregelungen zu den Formen der Generalversammlung in § 43b Genossenschaftsgesetz (GenG) erfolgte die Anpassung der Mustersatzungen für die unterschiedlichen Genossenschaftssparten. Die Mitglieder wurden mit Rundschreiben vom 10. Februar 2023 über die Änderungen informiert.

Die Anpassungen sind auch in dem neu entwickelten Satzungsgenerator des DGRV bereits berücksichtigt. Der Satzungsgenerator ist Bestandteil der digitalen Gründungsplattform www.genossenschaften.de. Die Plattform ermöglicht die direkte Interaktion von Gründungsteams mit ihrem beratenden Regionalverband.

„Made to measure“, erschienen in der PerspektivePraxis 1/23

Mit dem Papier „Eckpunkte eines Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ aus Juli 2023 stellt das Bundesjustizministerium klar, dass der fortschreitenden Digitalisierung auch im GenG Rechnung getragen werden soll. Künftig soll insbesondere der digitale Beitritt zu einer Genossenschaft z. B. per E-Mail oder Smartphone-App ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen alle Schriftformerfordernisse des GenG dahingehend überprüft werden, ob sie durch die Textform ersetzt werden können. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hatte diesen Schritt bereits auf dem Jahresempfang der deutschen Genossenschaften 2023 angekündigt.

Der DGRV begrüßt die geplanten Änderungen und gab am 28. September 2023 eine entsprechende Stellungnahme zu den im Eckpunktepapier vorgeschlagenen Maßnahmen ab. Den weiteren Gesetzgebungsprozess wird der DGRV eng begleiten. 

Der FAR hat Änderungen des Musterverschmelzungsberichts beschlossen. Im Wesentlichen wurde in Ziff. VI. 2.2 (n. F) die Alternative einer partiellen Zusammenführung der Genossenschaften aufgenommen. Die Mitglieder wurden mit Rundschreiben vom 25. Oktober 2023 über die Änderungen informiert.

Im Gesetzgebungsverfahren betreffend das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie setzte sich der DGRV erfolgreich für die Erhaltung des Nominalwertprinzips bei der Verschmelzung von Genossenschaften ein. Auf die Aufrechterhaltung dieses Prinzips verwies das LG Nürnberg-Fürth (Beschl. v. 10.11.2022 – Az.: 1 HK O 7642/21, hierzu Holthaus, NZG 2023, S. 221-222). Das Gericht entschied, dass ein Spruchverfahren bei der Verschmelzung von zwei Genossenschaften im Standardfall unzulässig ist und bestätigte damit, dass Mitgliedern kein Anspruch auf Zuzahlung bis zum wirtschaftlichen Wert ihrer Beteiligung an der übertragenden Genossenschaft zusteht. Dies wurde durch das Bayerische Oberlandesgericht (Beschl. v. 09.02.2024 – Az.: 101 W 169/23) bestätigt. Gegen die Entscheidung wurde Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt. Der DGRV wird das Verfahren weiterhin beobachten. 

Steuern

Eine wichtige Aufgabe der Abteilung Steuern ist die spartenübergreifende Vertretung der steuer- und fiskalpolitischen Interessen der Genossenschaftsorganisation gegenüber dem Gesetzgeber und der Finanzverwaltung. Voraussetzung hierfür ist der fortlaufende Austausch mit den Mitgliedern und Vertreterinnen und Vertretern der genossenschaftlichen Prüfungs- und Fachverbände. 

Die Abteilung Steuern des DGRV ist für die laufende steuerliche Betreuung vieler seiner Mitglieder verantwortlich. Inhalt der Tätigkeit sind unter anderem die jährlich wiederkehrende Steuerdeklaration nebst Erstellung von Steuerbilanzen und E-Bilanzen, die laufende Betreuung in Fragen der laufenden Buchhaltung, die Begleitung steuerlicher Betriebsprüfungen oder die steuerliche Transaktions- und Gestaltungsberatung. Die Abteilung wird bei Schnittstellenthemen zwischen Jahresabschlussprüfung und Beratung ebenfalls regelmäßig einbezogen.

Wir haben Mitglieder bei der Beantragung von Corona-Wirtschaftshilfen in der Funktion des prüfenden Dritten unterstützt und entsprechende Anträge an die zuständigen Bewilligungsstellen weitergeleitet.

Das Bundeskabinett hat in seiner 70. Sitzung am 26. Juli 2023 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe (StBerG-E) des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) beschlossen. Das Bundeskabinett stellt hierin die Steuerberatungsbefugnis für genossenschaftliche Prüfungsverbände auch zukünftig in einem neuen § 4b StBerG sicher. 

Die vom DGRV gemeinsam mit dem DRV in einer Stellungnahme eingebrachten Vorschläge zum Referentenentwurf des Gesetzes wurden im Regierungsentwurf größtenteils berücksichtigt. Dies wird auch in Zukunft die Befugnis der genossenschaftlichen Prüfungsverbände zur steuerlichen Beratung im gewünschten Umfang sicherstellen. 

Der DGRV hat sich im April mit einer gesonderten Stellungnahme zu dem Legislativpaket „VAT in the Digital Age“ an die EU-Kommission gewandt. Mit dem Paket wird die Mehrwertsteuersystemrichtlinie modernisiert und an die Anforderungen des digitalen Zeitalters angepasst. Die Änderungen sind aus Sicht des DGRV und seiner Mitgliedsverbände grundsätzlich zu begrüßen, u.a. soll ab dem Jahr 2028 die Pflicht zur Abgabe von zusammenfassenden Meldungen entfallen. Bei einzelnen Punkten sahen wir jedoch Änderungsbedarf, damit die bürokratischen Anforderungen insbesondere für genossenschaftliche KMU nicht zu groß werden. 

Mit dem Gesetzesvorhaben wurden zentrale Elemente der von der OECD entwickelten, globalen Regelungen zur Mindestbesteuerung (Säule-2-Modellregeln) in nationales Recht umgesetzt. Die Basis hierfür bildet die EU-Richtlinie 2022/2523 vom 15. Dezember 2022. Ein Teilaspekt ist unter anderem die Einführung eines vereinheitlichten, globalen Mindeststeuersatzes von 15 Prozent für bestimmte Unternehmensgruppen. Im Zuge des laufenden Gesetzgebungsverfahrens hat der DGRV in einer Stellungnahme an das Bundesministerium der Finanzen auf mögliche Umsetzungsprobleme in der Praxis sowie Systemwidrigkeiten hingewiesen.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir in unserer Verbandszeitschrift PerspektivePraxis in einer mehrteiligen Reihe zur Digitalisierung in der steuerlichen Außenprüfung berichtet. Die Reihe soll die Leserschaft über die Entwicklungen der steuerlichen Außenprüfung informieren und für die Praxis sensibilisieren. Das seit vielen Jahren bewährte Vorgehen der Finanzverwaltung wird sich in den kommenden Jahren verändern. Denn das „DAC 7-Umsetzungsgesetz“ ist im Dezember 2022 in Kraft getreten. Ein Bestandteil dieser Modernisierung ist die Einführung eines neuen § 147b AO mit Wirkung ab 1. Januar 2023. Zweck der Regelung ist eine deutliche Weiterentwicklung der Digitalisierung der Außenprüfung, welcher stark verbesserte Auswertungs- und Analysemöglichkeiten der Finanzverwaltung folgen werden.

Für Unternehmen ergeben sich neue Möglichkeiten zur Abwehr von Feststellungen im Rahmen von digitalen „pre-BP-Checks“. Diese Selbstprüfungen durch Datenanalysen sorgen für mehr Planungssicherheit, denn das Risiko potenzieller Feststellungen durch die Betriebsprüfung wird deutlich verringert. Die Reihe mit Praxishinweisen wird auch im Jahr 2024 fortgeführt werden.

In den drei turnunsmäßigen Sitzungen wurden insbesondere die folgenden Themen mit den Teilnehmenden diskutiert: 

  • Steuerliche Behandlung der Entgelte für Leistungen der Rechenzentrale
  • Steuerliche Zwischenbilanzen bei Verschmelzungen
  • Fragen zur digitalen Betriebsprüfung
  • Fragen der Verbände zur Einführung des besonderen Steuerberaterpostfachs (beSt)
  • Vereinfachungen der Rechnungsabgrenzung in der Steuerbilanz nach
    § 5 Abs. 5 EStG
  • AK Lohnsteuer
  • AG Elektromobilität

Wir haben weiterhin aktiv in Arbeitskreisen unserer Mitglieder mitgewirkt, z.B. im AK Steuerfragen DRV-Mitglieder des DRV oder im Arbeitskreis Steuern und Finanzen des DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.

Energiegenossenschaften

Die 951 Energiegenossenschaften stehen mit ihren 220.000 Mitgliedern für eine breite bürgerschaftliche Akzeptanz der Energiewende. Mit der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften setzt sich der DGRV für eine bürgernahe Energiepolitik ein. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften ist der zentrale Ansprechpartner für die Bundespolitik, aber auch für Behörden, Verbände und die Öffentlichkeit. Sie vertritt die Interessen der Energiegenossenschaften in der bundespolitischen Debatte und auf europäischer Ebene. Mit ihrer Facharbeit unterstützt sie zudem die Weiterentwicklung der Energiegenossenschaften.

Am 28. Februar 2023 war es wieder soweit – und endlich wieder im Präsenzformat: Der traditionsreiche Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende fand im Haus der DZ Bank statt. Nach zwei Jahren im virtuellen Format folgten diesmal rund 300 Gäste der Einladung von DGRV und GdW nach Berlin.

Auf dem traditionellen Politik-Panel diskutierten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages Dr. Nina Scheer (Sprecherin für Klimaschutz und Energie, SPD-Bundestagsfraktion), Dr. Ingrid Nestle (Sprecherin für Klimaschutz und Energie, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Bundestagsfraktion) und Konrad Stockmeier (Berichterstatter für das EEG und das EnWG der FDP-Bundestagsfraktion) zu aktuellen Fragen der deutschen Energiepolitik.

Im Rahmen der Diskussion wurde ein breites Spektrum an Themen wie Energy Sharing, Solar- und Windstrategien, die Rolle der Biomasse, die nationale Biomassestrategie, Strommarktdesign und die Berücksichtigung der Energiegenossenschaften in einem neuen Design, Speicher, Strompreiszonen, Geothermie um nur einige zu nennen besprochen.

Katharina Messer von der R+V Versicherung, dem langjährigen Partner des Kongresses, moderierte das Praxis-Panel, mit u.a. Armin Komenda (links), Vorstand der EWS Schönau eG, und Martin Schöfthaler, Vorstand der ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG (rechts).

Der Vorsitzende des Vorstands der EGIS EnergieGenossenschaft Inn-Salzach eG Pascal Lang (links) und der Vorstand der Jurenergie eG Michael Vogel trugen vor, wie aus ihrer Sicht Solar- und Windprojekte mit echter Bürgerbeteiligung in Deutschland realisiert werden müssten. Dabei machten Sie Vorschläge, wie echte Bürgerbeteiligung definiert werden sollte und welche Regeln dafür gelten sollten.

Auf dem wohnungswirtschaftlichen Panel diskutierten Antje von Broock, Bundesgeschäftsführerin vom BUND, René Gansewig, Vorstandssprecher der NEUWOBA eG und Dr. Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des DMB, kontrovers über die Einführung von energetischen Mindesteffizienzstandards durch die EU und Warmmieten.

Im Rahmen des von der EU-Kommission geförderten Projekts SHAREs organisierte der DGRV eine Studienreise in Deutschland und Österreich für 34 engagierten Bürger:innen aus sechs Ländern. Ob Energy Sharing, Mieterstrom oder PV-Strom für ein öffentliches Gebäude – auf der Studienreise war für alle angehenden Energiegemeinschaften ein passendes Geschäftsmodell dabei, das es nun umzusetzen gilt.


2013 wurde die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften ins Leben gerufen. Mit diesem Schritt hat sich der DGRV gemeinsam mit den Regionalverbänden eindeutig und nachhaltig für eine bürgernahe Energiewende positioniert. In den zurückliegenden Jahren ist viel für die Energiegenossenschaften und ihren Beitrag für die Akzeptanz von erneuerbaren Energien erreicht worden. Anlässlich des Jubiläums gratulierten viele Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter aus Politik, Energiewirtschaft und genossenschaftlichem Verbund.

Energiegenossenschaften betreiben Solar- und Windenergieanlagen, bieten regionale Stromprodukte sowie Energieberatung an und versorgen ihre Mitglieder über Nahwärmenetze mit sauberer Energie. Sie treiben zudem durch E-Carsharing und den Auf- und Ausbau von Ladeinfrastruktur die Verkehrswende voran. Seit der Gründung der Bundesgeschäftsstelle haben wir uns immer wieder beim Gesetzgeber dafür eingesetzt, dass die Hürden für Energiegenossenschaften verringert werden. Vor allem die verpflichtenden Ausschreibungen haben unsere Mitglieder vor große Herausforderungen gestellt.

Eine wichtige Stellschraube, um die Bürgerbeteiligung bei der Energiewende zu erleichtern, könnte das Energy Sharing werden. Das Energy Sharing ist seit 2021 europarechtlich vorgegeben. In Deutschland wurde es allerdings noch nicht gesetzgeberisch eingeführt. Deshalb hat der DGRV gemeinsam mit seinen Partnerverbänden ein Konzept für eine wirtschaftlich tragfähige Umsetzung sowie einen Gesetzesvorschlag zur Einführung entwickelt. Das Konzept sieht vor, dass Energiegenossenschaften ihre Mitglieder lokal mit Strom aus den eigenen regionalen Anlagen versorgen und ihnen ein entsprechendes attraktives, kostengünstiges Angebot machen können. Doch Energy Sharing nutzt im Gegensatz zum Mieterstrom das öffentliche Netz, um den Strom von der Erzeugungsanlage zu den Mitgliedern zu transportieren. Die Erfassung zwischen Erzeugung und Verbrauch muss daher mindestens zweifach erfolgen, um sicherzustellen, dass Verbrauch und Erzeugung auch gleichzeitig stattfinden.

Auf einer parlamentarischen Abendveranstaltung am 6. Juli 2023 in Berlin diskutierten der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Stefan Wenzel sowie die Energie- und Klimapolitiker aus dem Deutschen Bundestag Timon Gremmels (SPD), Bernhard Herrmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Konrad Stockmeier (FDP). Weitere 70 Gäste aus Politik und Wirtschaft folgten der Einladung.

Das Panel unserer parlamentarischen Abendveranstaltung zum Thema „Energy Sharing – Ein erfolgreiches Modell für Deutschland?“ wurde moderiert von René Groß, Leiter für Politik und Recht der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat am 5. Mai 2023 im Rahmen des zweiten Photovoltaik-Gipfels eine umfassende PV-Strategie vorgelegt. Ziel ist es, den Ausbau der Solarenergie in Deutschland erheblich zu beschleunigen. Die PV-Strategie nimmt verbleibende Hemmnisse in den Fokus und benennt Maßnahmen in insgesamt elf Handlungsfeldern. Das Spektrum reicht von Maßnahmen im Bereich der Energiepolitik bis hin zu den Themen Fachkräftesicherung, industrielle Wertschöpfung in Europa und Technologieentwicklung. Vorausgegangen war eine Konsultation der PV-Strategie, zu der auch die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften eine Stellungnahme abgegeben hat. Dr. Andreas Wieg, Leiter der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV, hat für den DGRV teilgenommen und wies insbesondere auf die dringend erforderliche Umsetzung des Energy Sharing in Deutschland hin.

Die aktuelle Debatte um die Zukunft der Wärmeversorgung in Deutschland macht deutlich, wie wichtig ein schneller Umstieg auf erneuerbare Wärme ist. Der Um- und Ausbau von Wärmenetzen ist hierbei ein entscheidender Faktor. Auch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) und Bundesbauministerium (BMWSB) haben das Potenzial von Wärmenetzen erkannt und möchten deren Ausbau als Teil der Wärmewende voranbringen. Als Auftakt eines längeren Stakeholderprozesses wurde am 12. Juli 2023 gemeinsam zum Fernwärmegipfel nach Berlin eingeladen. Ein breites Bündnis aus Verbänden und Unternehmen, darunter auch der DGRV, einigte sich zusammen mit den beiden Ministerien als Startschuss auf eine gemeinsame Erklärung.

Am 28. Februar 2023 war es wieder so weit – und endlich wieder im Präsenzformat: Der traditionsreiche Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende fand im Haus der DZ Bank statt. Nach zwei Jahren im virtuellen Format folgten diesmal rund 300 Gäste der Einladung von DGRV und GdW nach Berlin. Auf dem traditionellen Politik-Panel diskutierten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages Dr. Nina Scheer (Sprecherin für Klimaschutz und Energie, SPD-Bundestagsfraktion), Dr. Ingrid Nestle (Sprecherin für Klimaschutz und Energie, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Bundestagsfraktion) und Konrad Stockmeier (Berichterstatter für das EEG und das EnWG der FDP-Bundestagsfraktion) zu aktuellen Fragen der deutschen Energiepolitik. Im Rahmen der Diskussion wurde ein breites Spektrum an Themen wie Energy Sharing, Solar- und Windstrategien, die Rolle der Biomasse, die nationale Biomassestrategie, Strommarktdesign etc. besprochen. Gemeinsam betonte man während der Diskussion die wichtige Bedeutung und Rolle der Energiegenossenschaften für die Energiewende.

Am 19. Dezember 2023 informierte die Bundesgeschäftsstelle mit einem Webseminar zum Solarpaket I sowie zum Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Da das Gesetzgebungsverfahren zum vollständigen Solarpaket I noch nicht abgeschlossen ist, erfolgte ein Zwischenbericht über bereits entschiedene Inhalte und Fristen. Der Fokus lag auf dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Sobald das Solarpaket I abgeschlossen ist, soll ein weiteres Webseminar stattfinden. Dies wird im ersten Quartal 2024 erwartet.

Im Handbuch Daseinsvorsorge des VKU-Verlags haben Autoren der Bundesgeschäftsstelle einen Beitrag zu Energiegenossenschaften beigesteuert. Sie zeigen anhand von Praxisbeispielen die breitgefächerten Vorteile und Potenziale genossenschaftlich organisierter Versorgungsleistungen in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität auf.

Einen tieferen Einblick in die genossenschaftliche Mobilität liefert der Leitfaden „Gemeinsam mobil“. Er wurde im Rahmen eines vom Bundeslandwirtschaftsministeriums geförderten Projekts erstellt und zeigt die wichtigsten Schritte für eine erfolgreiche Umsetzung kooperativer Mobilitätskonzepte im ländlichen Raum auf, von der anfänglichen Analyse der Bedingungen vor Ort, über die Entwicklung eines konkreten Konzepts bis hin zur Planung und Umsetzung des operativen Betriebs. Die Konzepte werden mit jeweils einem Erfolgsbeispiel veranschaulicht und es wird auch auf die in der Umsetzung aufgetretenen Hürden und Lösungswege hingewiesen.

Leitfaden „Gemeinsam mobil – Zusammen planen und umsetzen“

 

  • aktuelle Updates der Bundespolitik im Energie- und Klimaschutzbereich an die genossenschaftlichen Regionalverbände, insbesondere EEG 2023 sowie Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse bzw. Erlösabschöpfung
  • Austausch zwischen den Verbänden

Genossenschaftsgründung

Gründungen nach Branchen

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Gründungen gesamt

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Im Jahr 2023 wurden unter dem Dach des DGRV 129 neue Genossenschaften gegründet. Der bereits zum Halbjahr deutlich werdende Trend zur verstärkten Gründung neuer Genossenschaften im Bereich Energie setzt sich weiterhin fort. Von den insgesamt 88 neuen Energiegenossenschaften des Jahres 2023 betreiben viele ein Nahwärmenetz im ländlichen Raum. Ähnlich hohe Gründungszahlen gab es zuletzt vor 10 Jahren. Allein im dritten Quartal 2023 kamen 28 neue Energiegenossenschaften hinzu. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2022 wurden insgesamt 36 Energiegenossenschaften gegründet. Darüber hinaus wurden Genossenschaften auch in anderen Branchen gegründet, wie etwa für IT-Dienstleistungen, im medizinischen Bereich oder zur regionalen Entwicklung.

Genossenschaften haben einen umfassenden und vielfältigen Tätigkeitsbereich. Es gibt Genossenschaften in allen Geschäftsfeldern. Das reicht vom landwirtschaftlichen Bereich bis hin zu gewerblichen Genossenschaften wie etwa in der Informationstechnik. Um Gründungsinteressierten diese Vielfalt näherzubringen, aber auch, um die besonderen Vorteile der genossenschaftlichen Rechtsform durch die Kooperation deutlich zu machen, wird jeden Monat eine Genossenschaft vorgestellt. In diesen Berichten der Genossenschaft des Monats erklären die Gründerinnen und Gründer die Gründe für die Wahl der genossenschaftlichen Rechtsform, die Vorteile der Kooperation und das Geschäftsmodell. Sehr praxisnah werden auch die Herausforderungen bei der Gründung und auch im alltäglichen Geschäftsbetrieb geschildert.

Die zwölf Genossenschaften des Monats werden auf der Gründungsplattform www.genossenschaften.de vorgestellt.

Die Gründungsberaterinnen und -berater aus den DGRV-Mitgliedsverbänden kommen regelmäßig im Arbeitskreis „Neue Genossenschaften“ zusammen. Im Berichtsjahr standen die Erfahrungen mit der neuen Gründungsseite, Gründungen im IT-Umfeld und Unternehmensnachfolgen im Fokus.

Personalentwicklung (ADG)

Wie gewinnen wir bestmöglich Talente für unsere Organisationen? Wie entwickeln wir Mitarbeitende sowie starke Führungspersönlichkeiten, die Menschen und Organisationen durch Veränderungen führen? Wie gestalten wir robuste, aber gleichzeitig veränderungsfähige Organisationen?

Dies sind die zentralen Fragestellungen der Personalentwicklung im Jahr 2023. Ob in Volksbanken Raiffeisenbanken, in genossenschaftlichen Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft oder im kooperierenden Mittelstand – Mitarbeitende machen den entscheidenden Unterschied in der aktiven Gestaltung der Transformation der Wirtschaft aus. Sie zu halten und zu entwickeln ist eine der größten Aufgaben von Arbeitgebern, um die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.

Das belegt auch der „HR-Report 2023 – Mitarbeiterbindung“, eine empirische Studie des Instituts für Beschäftigung und Employability IBE und der Hays AG. Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert und Themen wie eine markt- und leistungsgerechte Bezahlung, ein gutes Unternehmensklima und eine ausgewogene Work-Life-Balance stehen bei den Angestellten hoch im Kurs. 

Damit werden aber auch hochwertige Weiterbildungsangebote zum Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb um geeignete Kandidatinnen und Kandidaten. Denn in einer sich rasant ändernden Arbeitswelt sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst daran interessiert, sich durch Lebenslanges Lernen weiter zu qualifizieren – on-the-job, off-the-job oder in hybriden Lernumgebungen.

Die Volksbanken Raiffeisenbanken und die Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe entwickeln unter enger Einbindung der Genossenschaftsverbände und deren Akademien eine gemeinsame Personalstrategie. Hierfür entsteht ein gemeinsames Zielbild, das Themen wie Personalmarketing und -rekrutierung, Personaleinsatz, Personalentwicklung und Personalbindung, Personalführung und zukunftsfähige Aufstellung des Human Resources-Bereichs umfasst. 

Die Personalstrategie der Genossenschaftsbanken wird in enger Abstimmung mit dem Fachrat Personal des Bundesverbands der Volksbanken und Raiffeisenbanken erarbeitet und soll ab dem zweiten Quartal 2024 kommuniziert werden. Ferner soll ein HR-Expertenkreis Empfehlungen und Bewertungen von aktuellen HR-Trends operativ in die Fachratsarbeit einbringen. Angesichts der großen Tragweite des Themas Personalentwicklung wurde im BVR-Fachrat Personal auch die Intensivierung der Zusammenarbeit mit regionalen Fachausschüssen zu Personal und Bildung sowie mit Marketingverantwortlichen vorgestellt. Ferner wurde 2023 auch über eine Zusammenführung der bisher parallel betriebenen bundesweiten genossenschaftlichen Stellenbörsen vr.de/karriere und vr-karriere.de gesprochen.

Genossenschaftliche Bildungsangebote bieten die Regionalakademien Genossenschaftsakademie Weser-Ems, ABG GmbH sowie GenoAkademie GmbH & Co.KG. In Letztere haben der Genoverband e.V. und der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband e. V. ihre Bildungsbereiche zum 1. Januar 2023 eingebracht. Weitere Bildungsangebote für die Personal- und Organisationsentwicklung bietet auf überregionaler Ebene die ADG-Gruppe bestehend aus Akademie Deutscher Genossenschaften (ADG), der ADG Business School und dem Forschungsinstitut ADG Scientific – Center for Research and Cooperation an. Die Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Regionalakademien werden mit Blick auf die Kundenbedürfnisse weiter optimiert.

Die genossenschaftlichen Bildungsangebote werden in VR-Bildung 4.0, der bundesweiten Lernplattform der genossenschaftlichen Regionalakademien und der ADG, zusammengeführt. Ebenso haben die Nutzerinnen und Nutzer Zugriff auf die digitalen Angebote der Verbundpartner Atruvia, R+V, Union Investment, Schwäbisch Hall, VR Smart Finanz und der Reisebank. Durch die Integration der digitalen Lernangebote in das Personalmanagementsystem geno.HR werden Lernmanagement und Personalmanagement optimal miteinander verknüpft.

Zielgruppenadäquate Bildungsangebote für den kooperierenden Mittelstand sind in der Bildungsinitiative #ZUKUNFiT IM VERBUND gebündelt. Unter der Überschrift „Mit Weiterbildung sinnstiftend in die Zukunft“ stellen DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V., seine Tochtergesellschaft SERVICON Service & Consult sowie Inhouse-Akademien von Verbundgruppen auf der digitalen Plattform www.zukunfit.de ihre Weiterbildungsangebote für den Aufbau von Fachkompetenzen und Führungswissen zu aktuellen, branchenübergreifenden Themen vor. Exzellente Management- und Qualifizierungsprogramme, Seminare und Netzwerkveranstaltungen sowie modulare und praxisnahe Qualifizierungsangebote der ADG für Verbundgruppen ergänzen das Portfolio.

Campus Schloss Montabaur der Akademie Deutscher Genossenschaften e.V.

Kommunikation

Genossenschaften werden in vielen Branchen und Bereichen gegründet. Mit dem Newsletter von genossenschaften.de liefert der DGRV ein monatliches Informationsangebot, mit dem insbesondere (potentielle) Genossenschaftsgründerinnen und -gründer angesprochen werden sollen. Im Fokus stehen Gründungsgeschichten, von denen man lernen kann, zum Beispiel in Form der Genossenschaft des Monats. Darüber hinaus wird aber auch die allgemeine Öffentlichkeit angesprochen. Ob aktuelle News, spannende Unternehmensporträts oder exklusive Veranstaltungstipps, wir halten alle Genossenschafts- und Gründungsinteressierte auf dem Laufenden.

Zudem wurde im Berichtsjahr ein neuer exklusiver Newsletter für unsere Mitglieder aufgelegt.

Über den Twitter- Account „@_Genossenschaft“ informierten wir in 2023 etwa 1.800 Followerinnen und Follower über Neuigkeiten rund um die Genossenschaften. Schwerpunkte waren Genossenschaftsgründungen, verschiedene Themen der Interessenvertretung und Einblicke in die täglichen Aufgaben des DGRV.

Der DGRV betreibt neben dem Hauptaccount in Deutschland auch fünf weitere internationale LinkedIn-Kanäle unserer Teams in Lateinamerika, Asien und Afrika (inklusive Team Southern Africa und German Kenyan Cooperative Development). Der Kanal „DGRV“ richtet sich insbesondere an unsere Verbandsmitglieder, die Politik, Kooperations- oder Projektpartnerinnen und -partner, Genossenschaften, Gründerinnen und Gründer, potenzielle Mitarbeitende und generell an Genossenschaftsinteressierte. Die Leserschaft findet vor allem News und Einblicke in unsere Verbandsarbeit und unser Team, Beiträge zu Grundsatzthemen und Fachartikel. Im Berichtsjahr konnten wir unsere Zahl an Followerinnen und Followern rein organisch auf über 2.000 steigern. Unter ihnen finden sich zahlreiche Stakeholder aus Wirtschaft, Politik und dem genossenschaftlichen Verbund.

Im Fachmagazin des DGRV PerspektivePraxis erfahren die DGRV-Mitglieder und Verbundunternehmen mehr über die Arbeit des DGRV und die genossenschaftlichen Fachthemen. Einmal im Quartal berichten wir in aktuellen Beiträgen aus unseren verschiedenen Abteilungen zu rechtlichen, steuerlichen und politischen Themen bis hin zu Einblicken in die genossenschaftliche Entwicklungszusammenarbeit. Im Berichtsjahr hielten wir unsere Leserschaft wieder über viele Bereiche der genossenschaftlichen Fachwelt auf dem Laufenden. Von einer Spezialausgabe zur digitalen Gründungsberatung, über die Aufbruchstimmung, die die Neuerungen in Sachen Betriebsprüfung verbreiten, bis hin zur fortschreitenden Digitalisierung bei Genossenschaften, unsere Autorinnen und Autoren haben über relevante Themen in 2023 berichtet und sie für den Genossenschaftssektor informativ aufbereitet.

„Zahlen und Fakten“ ist eine jährliche Publikation zur Verbundstatistik in deutscher und englischer Sprache. Im Berichtsjahr haben wir die Inhalte zudem auch als PowerPoint-Präsentation aufbereitet, die wir unseren Mitgliedern zur Information und Weiterverarbeitung anbieten. Sie wird im Mitgliederbereich unserer Website bereitgestellt. Die Präsentation kann entweder als Ganzes genutzt werden oder man kann einzelne Slides nach dem Baukastenprinzip für eigene Zwecke herausgreifen.

Auf dgrv.de finden sich interaktiven Grafiken zu Zahlen und Fakten der Genossenschaften in Deutschland sowie Informationen zur Struktur des Verbands und seinen Dienstleistungsangeboten. Im Newsroom gibt es News, Stellungnahmen zu Gesetzen oder Gesetzesvorhaben und Publikationen. Neben den allgemeinen Informationen zum Verband ist auch die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften sowie die Projektarbeit der Abteilung Internationale Beziehungen auf dem Internetportal angesiedelt. Im exklusiven Mitgliederbereich finden sich der Verbundkalender sowie Ansprechpersonen und Materialien für einzelne Arbeitskreise.

Unser internationaler Auftritt dgrv.coop nimmt die Entwicklungszusammenarbeit des DGVR in den Fokus. In der „Project Story of the Month“ und den Projektseiten können sich Besuchende ausführlich über Aktivitäten des DGRV in Asien, Südamerika und Afrika informieren. Zudem gibt es dort Publikationen und Arbeitsmaterialien aus den internationalen genossenschaftlichen Projektarbeit. Zudem liefert die Seite einen Überblick über die weltweiten Netzwerke, in die der DGRV eingebunden ist.

Mit der Plattform genossenschaften.de richten wir uns an Genossenschafts- und insbesondere Gründungsinteressierte, die nach allgemeinen Informationen zu Genossenschaften suchen oder die Unternehmensform für ein konkretes Gründungsvorhaben in Erwägung ziehen. Mithilfe der dort bereitgestellten Tools können Gründungsinitiativen interaktiv mit ihrem (zukünftigen) Prüfungsverband die erforderlichen Gründungsdokumente vorbereiten. Der Fokus liegt dabei auf der Erstellung eines Businessplans und der Satzung. Die Plattform stellt auch bereits gegründeten Genossenschaften wichtige Informationen zu vielfältigen Themen rund um die ersten Schritte nach der Gründung bereit. Darüber hinaus richten sich die Angebote auch an Personen, die ein bestehendes Unternehmen in eine Genossenschaft umwandeln möchten. Für alle drei Ausgangslagen stehen dort Materialien zum Download beziehungsweise zum freien Gebrauch bereit.

 

Rahmenverträge

Der DGRV bietet ein Portfolio an attraktiven Rahmenvertragsangeboten für die Mitglieder der Genossenschaftsorganisation. Aktuelle Informationen hierzu werden vorrangig über den etablierten Rahmenvertragsnewsletter und die Informationsangebote auf unserer Website kommuniziert. Rahmenverträge werden in den Bereichen Auskunfteien, Autovermietung, Datenentsorgung/Aktenlagerung, Dienstfahrräder, Energieversorgung, Gesundheit, Information, Medien, Software und Telekommunikation angeboten. Leider wurde die Kooperation mit der Telekom bis auf weiteres eingestellt .

Das Angebot Green IT vom DGRV-Rahmenvertragspartner Vodafone kann Unternehmen dabei unterstützen, ihren ökologischen Fußabdruck zu messen und dementsprechend ihre IT auszurichten. Wichtig ist, dass die hohen Leistungsanforderungen an Unternehmen dabei nicht vernachlässigt werden. Diesen Spagat zwischen nachhaltiger und leistungsstarker IT leistet der DGRV-Rahmenvertrags-Premiumpartner Vodafone mit seinen Produkten und Dienstleistungen u.a. dank Vodafones GigaGreen-Strategie.

Digitalisierung und Klimaschutz gehen bei Vodafone Hand in Hand, zum Beispiel läuft das Vodafone-Netz so weit wie möglich mit grünem Strom. Mobilfunkmasten verfügen über integrierte Wind- und Solaranlagen und durch die smarten, nachhaltigen Produktlösungen (beispielsweise im Bereich IoT und Cloud) können interne Prozesse optimiert und damit Ressourcen und Umwelt geschont werden. Im Zuge der Rahmenvertragspartnerschaft zwischen Vodafone und DGRV erhalten Genossenschaften und ihre Mitglieder alle klimafreundlichen Telekommunikations- und Digitalisierungsangebote zu Sonderkonditionen (Rahmenvertrag 303140).

Im digitalen Zeitalter kommen täglich eine Vielzahl neuer Produkte und Lösungen auf den Markt. Es fällt zunehmend schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem die vielen möglichen Einsatzbereiche für künstliche Intelligenz beschleunigen die Innovationsgeschwindigkeit merklich. Doch wie lassen sich digitale Lösungen wie Metaverse oder Augmented Reality auch tatsächlich in der unternehmerischen Praxis einsetzen? Und auf welche Technologien wird man sich in Zukunft einstellen können oder gar müssen? Antworten auf diese Fragen zu finden, stellt auch mittelständische Genossenschaften oft vor Herausforderungen.

Für eine bessere Orientierung hat unser Rahmenvertrags-Premiumpartner für Digitalisierung und Telekommunikation Vodafone in seiner Unternehmenszentrale in Düsseldorf eine innovative digitale Erlebniswelt geschaffen. Auf einer ganzen Etage finden sich modernste Arbeitsflächen wie das Idea Lab, Kollaborationsmodule für den Kreativworkshop sowie eine Next-Level Kaffeebar. Zudem haben alle Mitglieder des genossenschaftlichen Verbunds die Möglichkeit, Showcases aus verschiedensten Innovationsbereichen – von Nachhaltigkeit, über Virtual Reality bis hin zu Mobilität und Gesundheit – ausprobieren.

Neben den vielen Vorteilen, die Unternehmen aus der fortschreitenden Digitalisierung ziehen können, gilt es auch die damit einhergehenden Gefahren im Blick zu halten. Insbesondere das Thema „Cyber-Security“ steht bei den IT-Verantwortlichen und Vorständen ganz oben auf der Tagesordnung. Mit Vodafone konnten wir im vergangenen Geschäftsjahr u.a. eine Reihe von kostenfreien Cyber-Security-Checks für Genossenschaften anbieten und alle Genossenschaften konnten – ebenfalls kostenfrei – an den acht Webinaren der Reihe „Vodafone Educational Month – Cyber-Security“ teilnehmen.

Entwicklungszusammenarbeit

Der Abteilungsleiter der AIB Andreas Kappes (links) zu Besuch beim Team des DGRV in Kambodscha. Der DGRV wird als internationaler genossenschaftlicher Partner mit starker Verwurzelung im Land geschätzt. Der Ansatz, als deutsche Fachorganisation über Beratungen und Schulungen auf die unternehmerische Entwicklung der Genossenschaften zu setzen, überzeugt.

Im Oktober 2023 organisierte der DGRV im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit im südlichen Afrika eine Konferenz mit führenden Vertreterinnen traditioneller afrikanischer Gemeinschaften. Der deutsche Botschafter Andreas Peschke betonte in seiner Eröffnungsrede die Bedeutung von Female Empowerment.

Auf der Konferenz haben wir uns mit den 90 Teilnehmerinnen über die Gemeinsamkeiten der afrikanischen Ubuntu-Philosophie und der von Friedrich Wilhelm Raiffeisen formulierten Genossenschaftsprinzipien ausgetauscht. Gemeinsam mit ihnen haben wir herausgearbeitet, wie mit Hilfe dieser verbindenden Ideen konkrete Projekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den ländlichen Gemeinden im Süden Afrikas nachhaltiger in der Bevölkerung der Region verankert werden können.

In Indien kämpfen Kleinbäuerinnen und -bauern mit den negativen Auswirkungen des Klimawandels. Immer mehr landwirtschaftliche Kleinbetriebe nehmen die Sache daher selbst in die Hand und arbeiten in Genossenschaften zusammen. Durch Initiativen wie Climate Smart Villages erhalten sie Schulungen in nachhaltigen Anbaumethoden oder betriebswirtschaftlichen Grundlagen

Kleinbauer Shri Ramulu (rechts) ist Mitglied einer genossenschaftlichen Produzentengruppen, um nachhaltigere Anbauweisen zu entwickeln und seinen Kleinbetrieb an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Hier zu sehen mit einer Solarfalle.

Speziell im Feld der erneuerbaren Energien können neugegründete Energiegenossenschaften auch Genossenschaften aus anderen Bereichen etwa durch niedrigere Stromkosten und verbesserte Energieeffizienz unterstützen und gleichzeitig das Klima schützen. Diese Entwicklung möchten wir weiter vorantreiben, indem wir den Dialog und Austausch zwischen den Genossenschaften aktiv fördern. Wie beispielsweise auf der Veranstaltung "Die Zukunft der erneuerbaren Energie" zusammen mit COOBER, der ersten Genossenschaft für erneuerbare Energie aus Brasilien.


Der DGRV fördert im Rahmen seiner internationalen Projekte, unterstützt vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ), gemeinschaftliche Energieinitiativen und Energiegenossenschaften in Lateinamerika. Sie tragen zur Energiewende im Globalen Süden bei. Eine nachhaltige und demokratische Energieversorgung ermöglicht Unabhängigkeit und bezieht auch marginalisierte Bevölkerungsgruppen ein.

Im Berichtsjahr konnte eine Delegation aus Chile auf einer Fachinformationsfahrt die Rahmenbedingungen und Modelle von Energiegenossenschaften in Deutschland kennenlernen. Ein intensiver Dialog über die gemeinschaftliche Energiewende in Chile wird nun von einer Arbeitsgruppe von Vertreterinnen und Vertretern verschiedensten Sektoren wie Energiegenossenschaften, Regulierungsbehörden, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Unterstützungsorganisationen für kooperative Energie in dem südamerikanischen Land weitergeführt.

In Mexiko unterstützte die EWS – Elektrizitätswerke Schönau eG über den DGRV finanziell die Gründung der Energiegenossenschaft CEEOAX. Die Mitglieder eines agroökologischen Zentrums für Bildung und Vermarktung in der Region Oaxaca, die zum größten Teil Indigene sind, wurden geschult und es wurde eine Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von 11 kWp errichtet. Durch eine strategisch geschickte Aufstellung ist auch der Boden unter dieser Anlage zu nutzen.
In Brasilien spielen Energiegenossenschaften bereits eine entscheidende Rolle. Im Jahr 2023 stieg ihre Produktion von dezentraler erneuerbarer Energie um 6 GW auf eine Gesamtleistung von beeindruckenden 25 GW. Sie macht so einen Anteil von 10 Prozent der gesamten Produktion elektrischer Energie in Brasilien aus. Über 60 Energiegenossenschaften und mehr als 700 weitere Genossenschaften produzieren bereits ihre eigene erneuerbare Energie.

Viele von uns machen sich kaum Gedanken darüber, wo Cashewkerne wachsen und wie sie verarbeitet werden. Der Verarbeitungsprozess ist aufwändig: trocknen, schälen, rösten. Das bedeutet im DGRV-Projektland Kambodscha viel Handarbeit. Damit sich das auch für kleinbäuerliche Betriebe lohnt, werden hier – wie auch in anderen Anbauregionen der Welt – genossenschaftliche Kooperationen gegründet. Ein Best Case dafür ist die Genossenschaft „Phnom Santuk“. Anbau, Verarbeitung und die Vermarktung von Cashewkernen sind in der Gemeinschaft einfacher und effizienter möglich. Seit 2018 arbeitet der DGRV mit der Genossenschaft zusammen. Gemeinsam mit der Partnerorganisation Buddhism for Development (BFD) werden Schulungen und Beratungen für die Mitglieder angeboten.

Die sichtbaren Erfolge der Projektarbeit haben dazu beigetragen, dass die Zahl der Genossenschaftsmitglieder auf 148 stieg. Dahinter stehen Familienbetriebe, d.h. es sind insgesamt über 600 Menschen direkt involviert. Sie alle profitieren vom wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft. Das ist wichtig in einer Provinz, in der die Einkommensmöglichkeiten begrenzt sind. Der DGRV wird als internationaler genossenschaftlicher Partner mit starker Verwurzelung im Land sehr geschätzt. Als deutsche Fachorganisation wird über Beratungen und Schulungen die unternehmerische Entwicklung der Genossenschaften gefördert. All diese Entwicklungen sind möglich, weil die DGRV-Projekte vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung langfristig unterstützt werden.

Der Staat Mosambik im südlichen Afrika kämpft mit einer hohen Jugendarbeitslosigkeit. Wie sich in anderen Ländern mit ähnlicher Problematik beobachten lässt, können Jugendgenossenschaften bzw. die Teilhabe von jungen Menschen an Genossenschaften die Problemsituation nachhaltig verändern. Allerdings prägen die schlechten Erfahrungen aus den Zeiten der gescheiterten sozialistischen Planwirtschaft eine veraltete Vorstellung von genossenschaftlichen Unternehmen in der öffentlichen Wahrnehmung.

Der Schwerpunkt des vom Bundesentwicklungsministeriums finanzierten Mosambik-Projekts des DGRV liegt daher darin, insbesondere das zeitgemäße Konzept genossenschaftlicher Unternehmen bekannt zu machen und zugleich Jungunternehmerinnen und -unternehmer zu fördern. Ein wichtiger Meilenstein des Projekts war die erste nationale Konferenz für Jungunternehmertum und Jugendgenossenschaften. Diese Veranstaltung war der Startschuss für einen intensiven Austausch. Es zeigt sich, dass ein Schulterschluss von Regierung, Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen unabdingbar für eine erfolgreiche Unterstützung von jungen Menschen ist – und ein entsprechend guter rechtlicher Rahmen. Doch die Ergebnisse der Konferenz blieben nicht nur theoretischer Natur. Bereits nach der Premiere zeichneten sich erste konkrete Erfolge ab: Teilnehmende haben eine Austauschplattform auf Provinzebene in der Region Inhambane gegründet und ein Unterstützungsprogramm für Schülergenossenschaften in der Provinz Manica ins Leben gerufen.

Auch auf nationaler Ebene wurde mit der Konferenz eine Plattform geschaffen, die dazu beitragen soll, langfristig das Potenzial von Jugendgenossenschaften zu entfalten. Ein erster wichtiger Schritt dafür ist die Aufnahme von genossenschaftlichen Unternehmensmodellen in die Lehrpläne von technischen Agrarschulen in Mosambik. Eine Maßnahme, die vielleicht auch in Deutschland Schule machen sollte, um das unternehmerische und kooperative Knowhow bei Jugendlichen zu fördern.

Der DGRV hat mit führenden Vertreterinnen traditioneller afrikanischer Gemeinschaften eine Konferenz im südlichen Afrika organisiert, um die verbindenden Gemeinsamkeiten der afrikanischen Ubuntu-Philosophie und der Genossenschaftsidee im Sinne Friedrich Wilhelm Raiffeisens herauszustellen. Ziel war es, aus diesen verbindenden Ideen konkrete Projekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den ländlichen Gemeinden der Region zu erreichen. Die Konferenz wurde unter anderem durch den deutschen Botschafter und die südafrikanische Ministerin für Frauen, Jugend und Menschen mit Behinderungen, Nkosazana Dlamini-Zuma, unterstützt. Der große Zuspruch signalisiert auch, dass die Verbindung von Ubuntu und genossenschaftlichen Ideen ein großes Potenzial für die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts in afrikanischen Gemeinschaften bietet.

Auf der Konferenz wurden vor allem zwei wichtige Hebel identifiziert, die die soziale und wirtschaftliche Entwicklung im südlichen Afrika fördern können: Die Stärkung von marginalisierten Gruppen wie Frauen sowie die Zusammenarbeit auch über die Grenzen der eigenen Gemeinde hinaus. Auch der deutsche Botschafter Andreas Peschke betonte in seiner Eröffnungsrede die Bedeutung von Female Empowerment. Er skizzierte die feministische Außen- und Entwicklungspolitik Deutschlands und hob hervor, dass diese Konferenz ein gutes Beispiel für die Umsetzung dieser Politik sei. Nkosazana Dlamini-Zuma wies darauf hin, wie wichtig die Förderung von Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung ist. Sie schlug die Gründung einer von Frauen getragenen Genossenschaftsbank im südlichen Afrika vor.

Der Klimawandel hat in Indien weitreichende Auswirkungen, insbesondere auf die Landwirtschaft und die Wasserressourcen. Diese Herausforderungen verschärfen bestehende soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten im Land. Trotz staatlicher Programme fehlt es oft an langfristigen Lösungen, um diesen Problemen effektiv zu begegnen. Im Rahmen der durch das BMZ finanzierten genossenschaftlichen Entwicklungsarbeit arbeitet der DGRV gemeinsam mit der lokalen Partnerorganisation APMAS daran, genossenschaftlich organisierte Farmer Producer Organisations (FPOs) in sogenannte Climate Smart Villages umzuwandeln. Dabei steht die Stärkung der FPOs als Genossenschaft sowie die Einführung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken im Vordergrund. Besonderes Augenmerk liegt auf frauengeführten FPOs, denen durch Schulungen zu Themen wie Corporate Governance, Business Planning und genossenschaftlichen Prinzipien geholfen wird. 2023 wurden über 1400 Landwirtinnen und Landwirte geschult. Neue Anbaumethoden wie biodynamische Kompostierung und resistente Sorten werden eingeführt, um die Bodengesundheit zu erhalten und Wasserressourcen effizienter zu nutzen.

Die FPOs ermöglichen als Climate Smart Villages ihren Mitgliedern den gemeinsamen Vertrieb ihrer Produkte und verbessern so ihre Verhandlungsposition auf dem Markt. Zugleich bieten sie Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten und fördern genossenschaftliche Prinzipien, um Mitsprache und Selbstbestimmung zu stärken. Langfristig sollen diese Climate Smart Villages als Vorbilder für nachhaltige, genossenschaftlich organisierte Ansätze zur Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels etabliert werden. Durch die gezielte Förderung von FPOs trägt der DGRV aktiv zur Schaffung widerstandsfähiger und nachhaltiger Lebensgrundlagen in den ländlichen Gemeinden Indiens bei.

Die türkisch-deutsche Verbandskooperation, deren Ziel die Revitalisierung türkischer landwirtschaftlicher Genossenschaften zum Ziel hatte, wurde im Berichtsjahr erfolgreich beendet. Im Projektverlauf wurden Organisationsstrukturen sowie die Servicequalität verbessert und damit insgesamt die Mitgliederzufriedenheit erhöht. Das Projekt wurde zwischen April 2016 und Dezember 2023 vom DGRV durchgeführt und vom deutschen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) finanziert.

In enger Zusammenarbeit mit sechs regionalen und zwei zentralen Verbänden wurde die Verbandskooperation gestartet. Zukunftsweisende Strategien, passende Organisationsstrukturen und tragfähige Geschäftsmodelle wurden dabei erarbeitet. Über einen Coaching-Ansatz wurden Personal und Management geschult, damit die Veränderungen auch effektiv umgesetzt werden können. Die Zahlen sind beeindruckend: 386 Schulungen mit 12.800 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und 47 Schulungsvideos wurden durchgeführt. 2023 wurde der Erfolg durch Fortschrittsberichte und eine Zufriedenheitsumfrage bestätigt: 92% der Genossenschaften lobten die Vielfalt an Dienstleistungen, 89 Prozent die Verbesserung der Qualität und 79Prozent benannten insgesamt eine gesteigerte Zufriedenheit.

Eine der Stärken des Projekts lag in seiner vermittelnden Methodik – einem nahtlosen Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch vom DGRV zu den Verbänden und diese anschließend zu den Genossenschaften. Dieser Ansatz erhöhte nicht nur Effizienz und Erfolg, sondern lieferte auch ein reproduzierbares Modell für zukünftige gemeinsame Initiativen. Die Abschlussveranstaltung im November 2023 würdigte die erfolgreiche Zusammenarbeit und die positive Veränderung in der türkischen Landwirtschaft. Die türkisch-deutsche Verbandskooperation ist ein Modell für zukünftige Zusammenarbeit mit Partnerländern.

Der DGRV ist langjähriges Mitglied der IRU – Internationale Raiffeisen Union e. V., einem weltweiten Netzwerk zur Förderung von Genossenschaften, die sich der Idee Friedrich Wilhelm Raiffeisens, seinen Werten und Prinzipien verpflichtet fühlen. Auf der Mitgliederversammlung 2023 wurden die Energiegenossenschaften in Deutschland vorgestellt. Im Rahmen eines Fachworkshops präsentierte Benjamin Dannemann von unserer Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften die aktuellen Zahlen und die breitgefächerten Geschäftsfelder der Energiegenossenschaften. Diese reichen von Solarstromanlagen auf Dächern und Freiflächen bis hin zu Windenergieanlagen und Wärmenetzen. Mit den europäischen Vertreterinnen und Vertretern wurden auch die aktuellen Rahmenbedingungen wie etwa zum Energy Sharing besprochen. Ein Erfolgsbeispiel aus dem Bereich der Elektromobilität wurde von Reinhard Sczech von der Vianova eG vorgestellt. Doch Energiegenossenschaften gibt es nicht nur in Deutschland. So gab es weitere Impulsvorträge über „Green Cooperatives“ aus Indien und von Paulina Schwarz vom Raiffeisenverband Südtirol zu den Energiegenossenschaften in Norditalien.

Auf der Veranstaltung wurde zudem auch der IRU-Vorstand neu gewählt: darunter unser damaliger Vorstandsvorsitzender Dr. Eckhard Ott, der erneut zum Vizepräsidenten gewählt wurde. Als Generealsekretär bestätigt wurde auch der Leiter unserer Abteilung Internationale Beziehungen Andreas Kappes.

Neu gewähltes IRU-Board

Der DGRV ist in verschiedenen internationalen Organisationen Mitglied, um die genossenschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Ländern weltweit zu stärken. Zu den wichtigen genossenschaftlichen Partnerorganisationen gehören der Internationale Genossenschaftsbund ICA – International Co-operative Alliance, der europäische Genossenschaftsverband Cooperatives Europe sowie die IRU – Internationale Raiffeisen Union, eine weltweite Vereinigung von Genossenschaften und Verbänden, die sich auf die Prinzipien von Friedrich Wilhelm Raiffeisen berufen.

Mit Blick auf die Interessenvertretung in der Europäischen Union wird vom DGRV der Jour fixe der genossenschaftlichen Bundesverbände Deutschlands, bestehend aus DGRV, BVR, DRV und DER MITTELSTANDSVERBUND, organisiert. Themen dieser Treffen in Brüssel waren u.a. Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, Soziale Taxonomie, EU-Aktionsplan für die Sozialwirtschaft

Statistische Daten

19801995[1]2000201020202023
Anzahl der Genossenschaften einschließlich Zentralen10.3377.5266.3345.4365.0715.142
davon
      Genossenschaftsbanken [2,3]4.2262.5891.7971.148823707
      Raiffeisen-Genossenschaften[3]7.7994.9093.8472.6041.7661.656
      davon Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft2.5727774341578054
      Gewerbliche Genossenschaften8848051.1241.6231.3071.372
      Energiegenossenschaften----835951
      Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften---219420510

[1] Ab 1995 einschließlich neuer Bundesländer.
[2] Einschließlich Zentralbanken, ab 2010 einschließlich Verbundunternehmen. Partnerunternehmen in der genossenschaftlichen FinanzGruppe.
[3] Einschließlich Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft.
[4] Einschließlich EDEKA-Gruppe und REWE Group.
[5] Vorläufige Zahlen.
[6] 2022
19801995[1]2000201020202023
Anzahl der Mitglieder ohne Zentralen (in Tsd.)10.90014.80216.17218.08319.66019.148
davon
      Genossenschaftsbanken [3]9.10013.43915.03916.68918.42117.828
      Raiffeisen-Genossenschaften[3]4.4803.5342.8611.6411.5131.300[5]
      davon Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft2.9252.4511.9761.0781.124900[5]
      Gewerbliche Genossenschaften245280248301350400
      Energiegenossenschaften----200220
      Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften---530300300

[1] Ab 1995 einschließlich neuer Bundesländer.
[2] Einschließlich Zentralbanken, ab 2010 einschließlich Verbundunternehmen. Partnerunternehmen in der genossenschaftlichen FinanzGruppe.
[3] Einschließlich Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft.
[4] Einschließlich EDEKA-Gruppe und REWE Group.
[5] Vorläufige Zahlen.
[6] 2022
19801995[1]2000201020202023
Anzahl der Mitarbeiter einschließlich Zentralen
davon
      Genossenschaftsbanken [3]101.500182.700178.400187.296172.334170.488[6]
      Raiffeisen-Genossenschaften[3]147.797166.200130.17298.132110.334114.000[6]
      Gewerbliche Genossenschaften[4]---560.000719.203725.600[6]
      Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften---14.0005.0005.000[6]

[1] Ab 1995 einschließlich neuer Bundesländer.
[2] Einschließlich Zentralbanken, ab 2010 einschließlich Verbundunternehmen. Partnerunternehmen in der genossenschaftlichen FinanzGruppe.
[3] Einschließlich Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft.
[4] Einschließlich EDEKA-Gruppe und REWE Group.
[5] Vorläufige Zahlen.
[6] 2022
19801995[1]2000201020202023
Kreditgenossenschaften
      Anzahl4.2262.5891.7941.138814697
      Bankstellen19.76919.72417.49013.4748.5667.207
      Bilanzsumme (in Mrd. Euro)145,2448,7534,9706,61074,21174,6
      Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (in Mrd. Euro)[2]117,8339,9405,5533,8801,2868,9
      Forderungen an Nichtbanken (in Mrd. Euro)95,5268,0332,3406,2664,7776,7
      Spareinlagen (in Mrd. Euro)73,0151,1175,7186,0184,1140,7

[1] Ab 1995 einschließlich neuer Bundesländer.
[2] Einschließlich Inhaberschuldverschreibungen im Umlauf.
19801995[1]2000201020202023
Raiffeisen-Genossenschaften (Anzahl)
      Hauptgenossenschaften[2]13109655
      Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft2.5727774341578054
      Bezugs- und Absatzgenossenschaften1.056663515330262250
      Molkereigenossenschaften[2]1.506588411264168150
      Vieh-, Fleisch- und Zuchtgenossenschaften[2]3241861581057568
      Winzergenossenschaften[2]349289264209148140
      Obst-, Gemüse- und Gartenbaugenossenschaften154157130898277
      Agrargenossenschaften-918809834524497
      Übrige[4]1.8251.3211.117610422415
      Insgesamt7.7994.9093.8472.6041.7661.656

[1] Ab 1995 einschließlich neuer Bundesländer.
[2] Einschließlich Zentralen und Bundeszentralen.
[3] Beim Umsatz Angaben für 2022.
19801995[1]2000201020202023[3]
Raiffeisen-Genossenschaften (Umsatz in Mio. Euro)
      Hauptgenossenschaften[2]9.6109.70710.52911.61128.398
      Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft3.7702.0511.5041.3781.42355.500
      Bezugs- und Absatzgenossenschaften3.6844.4525.0706.6597.686
      Molkereigenossenschaften[2]11.96611.91410.13111.90913.60016.400
      Vieh-, Fleisch- und Zuchtgenossenschaften[2]6.6976.5436.3704.8216.7006.900
      Winzergenossenschaften[2]700751785794900800
      Obst-, Gemüse- und Gartenbaugenossenschaften5811.3851.7143.0383.7003.700
      Agrargenossenschaften-1.5361.4531.6721.4001.500
      Übrige[4]887992806930700800
      Insgesamt37.89539.33138.36242.81164.50085.600

[1] Ab 1995 einschließlich neuer Bundesländer.
[2] Einschließlich Zentralen und Bundeszentralen.
[3] Beim Umsatz Angaben für 2022.
19801995[1]2000201020202023
Gewerbliche Genossenschaften (Anzahl)
      Nahrungs- und Genussmittelhandel873350487273
      Nichtnahrungsmittelhandel353352100135143
      Nahrungsmittelhandwerk233189188967874
      Sonstige Handwerkszweige1221862161177065
      Sonstige Berufsgruppen316244109297323518
      Verkehrsgenossenschaften74108139122112112
      Übrige[4]--361836511381
      Zentralen17129766
      Insgesamt8848051.1241.6231.3071.372

[1] Ab 1995 einschließlich neuer Bundesländer.
[2] Der Umsatz der EDEKA-Gruppe und der REWE Group wird bei den Zentralen angegeben.
[3] 2023 vorläufig.
[4] Bis 2010 einschließlich Energiegenossenschaften.
19801995[1]2000201020202023
Gewerbliche Genossenschaften (Umsatz in Mio. Euro)[3]
      Nahrungs- und Genussmittelhandel[2]10.80820.75827.0481.4789721.067[2]
      Nichtnahrungsmittelhandel6.43614.4185.96120.93135.02541.172
      Nahrungsmittelhandwerk1.9412.6592.5562.6793.3533.007
      Sonstige Handwerkszweige9312.6082.5212.6412.9432.027
      Sonstige Berufsgruppen4.3706.8007.5251.0191.4184.675
      Verkehrsgenossenschaften358460437464624797
      Übrige[4]--1.1241.3937.9813.843
      Zentralen10.64532.31439.27676.950116.160[2]135.000[2]
      Insgesamt35.48980.01786.448107.555168.476191.588

[1] Ab 1995 einschließlich neuer Bundesländer.
[2] Der Umsatz der EDEKA-Gruppe und der REWE Group wird bei den Zentralen angegeben.
[3] 2023 vorläufig.
[4] Bis 2010 einschließlich Energiegenossenschaften.