Das Geschäftsjahr 2024 mit den Highlights unserer Facharbeit und Interessenvertretung für die Genossenschaften.
Auf einen Blick und in digitaler Form.
in diesem Jahr feiern wir das Internationale Jahr der Genossenschaften. Unter dem offiziellen Motto „Cooperatives Build a Better World“ soll darauf hingewiesen werden, dass Genossenschaften in vielen Ländern der Welt die wirtschaftliche und soziale Entwicklung voranbringen.
UN-Generalsekretär António Guterres betonte in einem Grußwort anlässlich der Eröffnung des Ehrenjahres, dass „Genossenschaften entscheidend dazu beitragen, die nachhaltigen Entwicklungsziele der Weltgemeinschaft zu erreichen. Sie fördern regionales Unternehmertum, ermöglichen den Zugang zu Märkten und bekämpfen weltweit Armut und soziale Ausgrenzung.“
Die nachhaltige Wirkung von Genossenschaften ist kein Zufall. Sie resultiert aus der besonderen genossenschaftlichen Zwecksetzung. Der Begriff „Mitgliederförderung“ klingt im 21. Jahrhundert vielleicht angestaubt, aber dessen Bedeutung ist aktueller denn je: Wenn sich die Geschäftsführung an den Bedürfnissen der Genossenschaftsmitglieder orientiert, werden Entscheidungen immer mit einer langfristigen Perspektive verbunden sein.
Nachhaltigkeit ist kein Selbstläufer. Es bedarf vor allem guter gesetzlicher Rahmenbedingungen. Als Interessenvertretung für über 5.000 Genossenschaften ist es für uns deshalb von besonderem Interesse, was CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag zum Thema Genossenschaften vereinbart haben.
Beim Durchsehen des Koalitionsvertrags sticht der Hinweis auf die geplante Modernisierung des Genossenschaftsrechts ins Auge. Möglicherweise rekurrieren die neuen Koalitionspartner auf die schon durch die Ampel-Koalition auf den Weg gebrachte Novellierung des Genossenschaftsgesetzes, die aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr abgeschlossen werden konnte.
Im damaligen Gesetzesvorhaben war ein wichtiger Punkt enthalten. Die Förderung der Mitglieder sollte auch auf mittelbare Weise ermöglicht werden. Diese Neuregelung führt zu höherer Rechtssicherheit, beispielsweise für genossenschaftliche Geschäftsmodelle mit Beteiligung an Windrädern.
Im Koalitionsvertrag werden noch weitere Vorhaben angesprochen, die wir mit unserer Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften in den nächsten Jahren aktiv begleiten werden, wie etwa die geplante Einführung des Energy Sharing, eine rechtliche Erleichterung des Bürgerstroms bei Windenergie und eine Perspektive für Biogasanlagen mit Wärmenetzen. Diese Vorhaben begrüßen wir sehr.
Mit etwas Sorge sehen wir hingegen auf die aktuelle politische Diskussion zum Stellenwert der Entwicklungszusammenarbeit. Wir setzen uns seit Jahrzehnten – mit Unterstützung des Bundesentwicklungsministeriums – weltweit für die Gründung und Entwicklung von Genossenschaften ein. Wir fördern beispielsweise landwirtschaftliche Vermarktungsgenossenschaften in Vietnam, Kreditgenossenschaften im südlichen Afrika oder Energiegenossenschaften in Brasilien.
Mit unseren genossenschaftlichen Entwicklungsprojekten verbessern wir die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort und schaffen damit Bleibeperspektiven. Wir hoffen sehr, dass die besonders nachhaltige Wirkung der Genossenschaften auch in diesem Kontext von der neuen Bundesregierung wahrgenommen wird.
Neben den angesprochenen Themen haben wir uns in vielfältiger Weise mit unserer fachlichen und politischen Arbeit für unsere Genossenschaften eingesetzt. Einen Eindruck davon können Sie in unserem Geschäftsbericht gewinnen.
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre!
Jan Holthaus
Am 12. März 2024 war es wieder so weit: Der traditionsreiche Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende fand im Haus der DZ BANK statt. Trotz Bahnstreiks haben es mehr als 200 Gäste geschafft, der Einladung von DGRV und GdW nach Berlin zu folgen.
Es war ein besonderes Jubiläum: "Wir veranstalten unseren Kongress nun schon zum zehnten Mal und sehen jedes Jahr aufs Neue ein wachsendes Interesse an unseren 880 Energiegenossenschaften. Wir arbeiten daran, dass die Politik den richtigen Kurs in Richtung genossenschaftliche Energiewende setzt", so DGRV-Vorstand Jan Holthaus in seiner Begrüßung.
In seiner Impulsrede hob Dr. Philipp Nimmermann (Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) die besondere Bedeutung der Genossenschaften hervor: „Wenn wir über Genossenschaften sprechen, dann reden wir immer auch über das Thema Nachhaltigkeit. Sie bildet die DNA von Genossenschaften“.
Auf dem traditionellen Politik-Panel diskutierten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages Bengt Bergt (stellvertretender Sprecher der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie, SPD-Bundestagsfraktion), Mark Helfrich (Fachsprecher für Energiepolitik, CDU/CSU-Bundestagsfraktion), Katrin Uhlig (Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz und Energie und Berichterstatterin für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Bundestagsfraktion), Michael Kruse (energiepolitischer Sprecher, FDP-Bundestagsfraktion) und Ralph Lenkert (Obmann im Ausschuss für Klimaschutz und Energie, Gruppe Die Linke) mit dem Leiter der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften Dr. Andreas Wieg über aktuelle Fragen der deutschen Energiepolitik.
Bernhard Herrmann (Berichterstatter für das Kommunale Wärmeplanungsgesetz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Bundestagsfraktion) betonte in seinem Impuls auf dem zweiten Panel, dass die Verantwortlichen der kommunalen Wärmeplanung die Gestaltungsmöglichkeiten mit Genossenschaften mehr im Blick haben müssten.
Nachdem tagsüber intensiv über die zukünftigen Rahmenbedingungen für Energiegenossenschaften diskutiert wurde, fand abends der Jahresempfang der deutschen Genossenschaften von DGRV und GdW statt. 300 Gäste waren der Einladung gefolgt.
In einem gemeinsamen Statement von DGRV-Vorstand Jan Holthaus und GdW-Präsident Axel Gedaschko wurden die Herausforderungen benannt, die die Genossenschaften derzeit beschäftigen und was aktuell im Fokus der Interessenvertretung steht.
„Nachhaltigkeit ist eines der zentralen, branchenübergreifenden Themen“, so DGRV-Vorstand Jan Holthaus. Genossenschaften stehen für die nachhaltige Transformation der Wirtschaft, die damit verbundenen regulatorischen Vorgaben dürfen den Mittelstand aber nicht überfordern.
Parlamentarischen Abend zur Entwicklungszusammenarbeit: Rund 100 Gäste folgten am 5. Juni der Einladung von DGRV und elf weiteren Organisationen der Sozialstrukturförderung. Ob Rettungsdienst, Kindergarten oder Energiegenossenschaft, viele Menschen nutzen in ihrem Alltag Angebote, die auf Sozialstrukturen basieren und selbstverständlich erscheinen. Doch es braucht jemanden, der diese Strukturen aufbaut und pflegt, dahinter stehen oft Verbände oder Hilfsorganisationen. Dies betonte Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze in ihrer Eröffnungs-Keynote.
Als Beispiel für nachhaltige Hilfe gegen Hunger und Armut berichtete Schulze über eine 62-jährige kolumbianische Landwirtin, die durch ihre Teilnahme an Managementtrainings in Kooperation mit dem DGRV in die Lage versetzt wurde, ihren Verein zu einer Genossenschaft zum Wohle aller Mitglieder weiterzuentwickeln.
Camila Japp aus der Abteilung Internationale Beziehungen beim DGRV teilte auf dem Panel ihre Erfahrungen als Projektleiterin in Brasilien. Wichtig für den Erfolg sei eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe: "Die lokalen Partnerschaften spielen eine entscheidende Rolle für die Erreichung der Projektziele. Sie stellen sicher, dass die gewonnenen Erkenntnisse aus den Projekten von allen Beteiligten aufgenommen und verinnerlicht werden", so Japp.
Die Vereinten Nationen haben 2025 als Ehrenjahr der Genossenschaften ausgerufen. Unter dem Motto „Cooperatives Build a Better World“ soll auf die weltweite Bedeutung von Genossenschaften für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in vielen Ländern der Welt hingewiesen werden. Wir waren auf der offiziellen Eröffnungsfeier im Rahmen der ICA Global Conference am 25. November in Neu-Delhi dabei.
UN-Generalsekretär António Guterres nahm per Videobotschaft an der Eröffnung des Internationalen Jahres der Genossenschaften teil. In seiner Rede betonte er die Bedeutung von Genossenschaften für nachhaltige Entwicklung, soziale Gerechtigkeit und den globalen Zusammenhalt.
5.148
Genossenschaften
18.863.000
Mitglieder
992.475
Mitarbeitende
Der DGRV ist der zentrale Ansprechpartner der genossenschaftlichen Gruppe in allen grundsätzlichen Fragen der Rechnungslegung und Prüfung von Genossenschaften. Die Anliegen und Interessen der Mitglieder werden gebündelt. Gegenüber dem Gesetzgeber, den Standardsetzern und berufsständischen Organisationen wird Stellung genommen. Zudem werden einheitliche Fachstandards entwickelt und innerhalb des genossenschaftlichen Verbundes kommuniziert.
Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Im Jahr 2024 hat der DGRV die Gesetzesvorhaben in der Nachhaltigkeitsberichterstattung umfassend begleitet. Hervorzuheben ist insbesondere der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive/CSRD) am 27. Juli 2024.
Zuvor wurde der Referentenentwurf am 22. März 2024 vorgelegt. Das CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) soll die Berichtspflichten nach der CSRD konkretisieren. Demnach sollen große oder kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verpflichtet werden, regelmäßig zu Umwelt-, sozialen und Governance-Aspekten – sowie über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Menschen und Ökosystem – zu berichten. Der DGRV begleitet den Gesetzgebungsprozess seit Anfang an. In unseren Stellungnahmen sowohl zum Referentenentwurf als auch zum Regierungsentwurf wurde verdeutlicht, dass die Zielsetzungen von EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards zwar begrüßt werden, aber noch deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht.
Mit dem Regierungsentwurf zum CSRD-UmsG möchte das Ministerium die europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 1:1 umzusetzen. Wie bereits in unseren Stellungnahmen geäußert, begrüßen wir ausdrücklich das Bemühen der Bundesregierung, EU-Richtlinien grundsätzlich 1:1 in nationales Recht umsetzen zu wollen. Darüber hinaus begrüßen wir die im vorliegenden Regierungsentwurf nun auch vorgenommene Klarstellung zu kleinen und nicht komplexen Instituten sowie die zeitliche Verschiebung der Einführung des sehr aufwendigen ESEF-Formats. Auf beide Punkte hatten wir bereits in früheren Stellungnahmen hingewirkt. Der Regierungsentwurf enthält aber noch diverse weitere Punkte, die aus unserer Sicht im weiteren Gesetzgebungsverfahren unbedingt einer Nachbesserung bedürfen. Der Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung muss in einem leistbaren Ausmaß gehalten werden, wie etwa beim Eintreten der erstmaligen Berichtspflicht durch Verschmelzungen, den Nachhaltigkeitsberichten bei Tochterunternehmen oder der Verpflichtung von bestimmten Energieunternehmen unabhängig von der Rechtsform.
Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards für kapitalmarktorientierte und nicht-kapitalmarktorientierte KMU
Nachhaltigkeitsinformationen sollen künftig anhand einheitlicher EU-Berichtsstandards (ESRS) offengelegt werden. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hatte im Januar 2024 ihre Entwürfe zum ESRS LSME und ESRS VSME veröffentlicht. Der ESRS LSME (European Sustainability Reporting Standard for listed SME) richtet sich an kapitalmarktorientierte KMU und andere Unternehmen wie kleine und nicht komplexe Institute (SNCI), für die die CSRD zwar verpflichtend die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorschreibt, aber die CSRS erleichterte Anforderungen im Vergleich zu den Full-ESRS vorsieht. Bei dem sog. ESRS VSME (Voluntary ESRS for non-listed SMEs) handelt es sich um einen freiwillig anwendbaren Standard für nicht-kapitalmarktorientierte KMU. Der DGRV hat sich mit Stellungnahmen zu beiden Entwürfen an der Konsultation gegenüber der EFRAG beteiligt.
Der DGRV befürwortet ausdrücklich die am 26. Februar 2025 veröffentlichten Vorschläge zu einer Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Vorschläge sollen die Komplexität der EU-Anforderungen für alle Unternehmen, insbesondere aber für KMU, verringern, vor allem, indem bestimmte rechtliche Erfordernisse auf die größten Unternehmen beschränkt werden.
Veranstaltung zum "Dialog- und Arbeitsprozess Mittelstand, Klimaschutz und Transformation“ im BMWK
Das BMWK hatte am 19. Juni 2024 zu einer Dialogveranstaltung eingeladen, an der auch der DGRV teilnahm. Dort wurde intensiv über die Belastungen durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU diskutiert. Der DGRV hat bei dieser Gelegenheit darauf hingewiesen, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung zunehmend zu einem „Bürokratiemonster“ entwickeln könnte. Daher sollten sowohl die CSRD als auch die ESRS zeitnah noch einmal überarbeitet werden, um mehr Erleichterungen zu schaffen. Zudem ist die aktuell geplante Aufstellung im ESEF-Format eine sehr große Herausforderung, insbesondere für kleinere Unternehmen.
Neue Veröffentlichung in der DGRV-Schriftenreihe: „Internes Kontrollsystem und Interne Revision in Waren-, Dienstleistungs- und Agrargenossenschaften“
Der überarbeitete Band 12 „Internes Kontrollsystem und Interne Revision in Waren-, Dienstleistungs- und Agrargenossenschaften“ soll die Bedeutung des Internen Kontrollsystems erläutern und Hinweise zur praktischen Ausgestaltung geben. Darüber hinaus soll der Band als Hilfestellung für die Arbeit der Internen Revision dienen und zugleich auch Hinweise zur Prüfung des internen Kontrollsystems geben. Für die Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft ergänzt dieser Band den Band 4 „Interne Revision in Kreditgenossenschaften“.
Die Ausführungen und Erläuterungen gelten grundsätzlich für Unternehmen in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft. Sie sollten aber auch bei genossenschaftlich ausgerichteten Unternehmen anderer Rechtsformen Anwendung finden.
Der Band 12 kann über den GenoBuy-Shop der DG-Nexolution (961 970) und auch digital über das DG Medienportal im Modul „Audit & Risk Management“ erworben werden.
Autor der DGRV-Schriftenreihe „Internes Kontrollsystem und Interne Revision in Waren-, Dienstleistungs- und Agrargenossenschaften“ WP Robert Siegl, Referent Grundsatzabteilung beim DGRV mit dem neusten Band
IFRS-Konsultation zu kündbarem Eigenkapital
Der DGRV stimmt in seiner Stellungnahme an das International Accounting Standards Board (IASB) den Grundaussagen des Entwurfs zur Änderung des Internationalen Rechnungslegungsstandards „Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital (ED/2023/5)“ zu. Wir haben aber auf ungewollte Konsequenzen für die Klassifizierung von Eigenkapital der Genossenschaften in einem IFRS-Abschluss aufmerksam gemacht. Zuzustimmen ist der Analyse des IASB, dass der Standard für die Eigenkapitalklassifizierung IAS 32 für die meisten Finanzinstrumente gut funktioniert und eine grundlegende Änderung nicht notwendig ist. Dies gilt ausdrücklich für Genossenschaften und die Klassifizierung von Geschäftsanteilen als Eigenkapital – gemäß der IASB-Interpretation von IAS 32 auf genossenschaftliches Eigenkapital in der Auslegung IFRIC 2.
Die vom IASB vorgeschlagenen Ergänzungen zu IAS 32 zielen darauf ab, Probleme im Zusammenhang mit spezifischen Finanzinstrumenten der Banken- und Investmentbranche – abseits der Genossenschaften – zu lösen. Grundsätzlich sieht es der DGRV als problematisch an, für Zwecke einzelfallbezogener Lösungen die Grundprinzipien des IAS 32 zu ändern. Unserer Ansicht nach bergen die hochkomplexen und auslegungsbedürftigen Vorschläge des IASB die Gefahr von Inkonsistenzen, insbesondere zu vorhandenen Definitionen des IFRIC 2. Daraus können unbeabsichtigte Konsequenzen und weitere Unterschiede in der internationalen Bilanzierungspraxis resultieren.
In einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung hat der Präsident des IASB, Prof. Dr. Barckow, den Vertreterinnen und Vertretern der Genossenschaften zugesichert, dass der Entwurf ED/2023/5 keine direkten Auswirkungen auf die Klassifizierung von Genossenschaftskapital als Eigenkapital gemäß IAS 32 und IFRIC 2 haben wird. Zur Untermauerung dieser Aussage fordert der DGRV das IASB auf, eine klarstellende Aussage in den finalen Änderungsstandard aufzunehmen. Zur langfristigen Absicherung der genossenschaftlichen Eigenkapitalklassifizierung schlägt der DGRV darüber hinaus eindeutige Verweise auf IFRIC 2 in IAS 32 vor.
Wahlweise Anwendung der IFRS im Jahresabschluss
Bisher ist in Deutschland die Anwendung der handelsrechtlichen Rechnungslegung im Jahresabschluss aus gutem Grund zwingend vorgeschrieben. An den Jahresabschluss sind – anders als bei einem rein informationsorientierten Konzernabschluss – eine Reihe von Rechtsfolgen geknüpft. Wenige große börsennotierte Unternehmen fordern als IFRS-Bilanzierer, neben den handelsrechtlichen Regelungen in Deutschland ersatzweise auch die Anwendung der IFRS im Jahresabschluss zuzulassen. Sollte jedoch diese Möglichkeit geschaffen werden, so stellt sich die Frage, auf welcher Basis der Steuer- und Ausschüttungsbetrag berechnet werden soll. Bei dieser Fragestellung ist insbesondere darauf zu achten, dass alle Unternehmen in Deutschland (unabhängig von der Bilanzierung) gerade bei der Steuerbemessung eine Gleichbehandlung erfahren. Darüber hinaus müsste auch geklärt werden, wie künftig ein nach IFRS aufgestellter Jahresabschluss ein angemessenes Maß an Gläubigerschutz gewährleisten soll. Der Mittelstand ist an einer einfachen, zuverlässigen und stabilisierenden Bilanzierung nach HGB interessiert. Bei einer wahlweisen Anwendung der IFRS sehen wir die Gefahr einer Ausstrahlungs- oder Sogwirkung der angelsächsisch geprägten IFRS auf die handelsrechtliche Rechnungslegung, die perspektivisch in einen faktischen Zwang münden könnte. Daher lehnen wir ein Wahlrecht, den Jahresabschluss nach IFRS aufzustellen, ab. Stattdessen unterstützen wir den Vorschlag der Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ hinsichtlich einer Renaissance des Maßgeblichkeitsgrundsatzes – im Sinne einer wieder engeren Anlehnung der steuerlichen Gewinnermittlung an die handelsrechtlichen GoB.
Jahresendrundschreiben 2024
Der DGRV hat in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsverbänden auch im Geschäftsjahr 2024 ein umfassendes Jahresendrundschreiben in zwei Teilen erarbeitet. Diese wurden am 1. Oktober und 9. Dezember 2024 veröffentlicht. Sie beinhalten Hinweise und Empfehlungen zur genossenschaftlichen Rechnungslegung auf Basis aktueller Fragestellungen sowie einen Ausblick auf zukünftig relevante Themen. Die Inhalte des DGRV-Jahresendrundschreibens werden vom Fachausschuss für Rechnungslegung und Prüfung beschlossen.
Das zweigeteilte Jahresendrundschreiben 2024 umfasst unter anderem Hinweise zu folgenden Themen:
Fachausschuss für Rechnungslegung und Prüfung
Der DGRV-Fachausschuss für Rechnungslegung und Prüfung (FARP) hat sich im Geschäftsjahr mit allen für die Genossenschaften wesentlichen Themen aus den Bereichen der Rechnungslegung und Prüfung befasst. Turnusmäßig finden jährlich vier Sitzungen und bei Bedarf weitere Ad-hoc-Besprechungen zu aktuellen Themen statt. Folgende Fachthemen wurden vertiefend behandelt:
Die Abteilung Recht vertritt die branchenübergreifenden Interessen der Mitglieder des DGRV vor allem zu Fragestellungen rund um das Genossenschaftsrecht und unterstützt den Vorstand sowie andere Abteilungen des DGRV bei rechtlichen Fragestellungen. Im Rahmen der Interessenvertretung werden Stellungnahmen veröffentlicht, die über die Gremienarbeit, zum Beispiel durch die Tätigkeit im Fachausschuss für Recht (FAR) des DGRV, entwickelt werden. Zudem arbeitet die Rechtsabteilung in verschiedenen Arbeitskreisen mit, wie z.B. die Arbeitskreise Datenschutz, Vertragsprüfung oder Musterverschmelzungsbericht. Außerdem übernimmt die Abteilung Recht Dozententätigkeiten (z.B. für Vorstands- und Aufsichtsratsseminare oder Datenschutzschulungen) und trägt durch die Veröffentlichung verschiedener Fachdokumente zur Fortbildung im Genossenschaftswesens bei.
Ein inhaltlicher Schwerpunkt im Geschäftsjahr war die Begleitung der Novelle des Genossenschaftsgesetzes.
Regierungsentwurf zur Novellierung des Genossenschaftsgesetzes
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) legte im Juli 2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform vor. Die Regelungsvorschläge konzentrierten sich auf die folgenden Bereiche:
1.) Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften: Die meisten Schriftformerfordernisse im GenG sollten durch die Textform abgelöst und damit vor allem die Möglichkeit für den digitalen Beitritt geschaffen werden. Auch für die Beteiligung an der Genossenschaft mit weiteren Geschäftsanteilen und die Kündigung der Mitgliedschaft sollten zukünftig die Textform ausreichen. Zudem sollten rein digitale Genossenschaftsgründungen ermöglicht werden.
2.) Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform: Mehrere Maßnahmen des Gesetzgebers sollten u.a. den Gründungsprozess vereinfachen und beschleunigen. Ein wesentlicher Vorschlag war die Verkürzung der Fristen für Registergerichte betreffend die Eintragungen von Genossenschaften. Zudem sollte eine Klarstellung erfolgen, dass der Förderzweck auch mittelbar verfolgt werden kann, damit sich beispielsweise Energiegenossenschaften ausschließlich an Windenergieanlagen beteiligen können.
3.) Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften: Schließlich waren Maßnahmen gegen den Missbrauch der genossenschaftlichen Rechtsform vorgesehen, darunter u.a. die Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände.
Im August 2024 nahm der DGRV zu diesem Referentenentwurf gegenüber dem BMJ ausführlich Stellung und begrüßte die Initiative des Ministeriums ausdrücklich. Insbesondere forderte er die gesetzlichen Voraussetzungen für den digitalen Beitritt und weitere Formerleichterungen – Positionen, für die sich der DGRV bereits seit Jahren gegenüber der Politik eingesetzt hatte.
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Diese jahrelange politische Überzeugungsarbeit des DGRV zahlte sich noch im Berichtsjahr aus. Im Oktober 2024 setzte der Gesetzgeber die Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften bereits über das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) mit Wirkung zum 1. Januar 2025 um. Bis auf wenige Ausnahmen wurden die diesbezüglichen Vorschläge aus dem Referentenentwurf übernommen. Damit wurde insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft ermöglicht.
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
Im November 2024 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform. Dieser basiert im Wesentlichen auf dem vorangegangenen Referentenentwurf, wobei die bereits über das BEG IV umgesetzten Regelungen im Regierungsentwurf gestrichen wurden. Erfreulich ist, dass der Gesetzgeber auch hier Anregungen und Vorschläge des DGRV aufgenommen hat. Es bleibt abzuwarten, ob die in dem Regierungsentwurf vorgeschlagenen Änderungen in der neuen Legislaturperiode umgesetzt werden.
Der DGRV wird dieses Thema auch im Jahr 2025 eng begleiten.
Laufende Beratung und Betreuung
Die Abteilung Steuern, Finanzen und Controlling des DGRV war im abgelaufenen Geschäftsjahr für ihre angeschlossenen Mandanten steuerlich beratend tätig. Gegenstand unserer Tätigkeit war unter anderem die jährlich wiederkehrende Steuerdeklaration nebst Erstellung von Steuer- und E-Bilanzen, die Beantwortung steuerlicher Fragen aus der laufenden Buchhaltung, die Begleitung steuerlicher Außenprüfungen sowie die steuerliche Transaktions- und Gestaltungsberatung.
Die Abteilung wurde regelmäßig bei steuerlichen Fragen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung hinzugezogen. Wir beraten den DGRV intern steuerlich und sind für das betriebliche Rechnungswesen, die Etatplanung und die Erfüllung der steuerlichen Pflichten des Verbands verantwortlich.
Interessenvertretung
Eine wichtige Aufgabe der Abteilung ist die spartenübergreifende Vertretung der steuer- und fiskalpolitischen Interessen der Genossenschaftsorganisation gegenüber dem Gesetzgeber und der Finanzverwaltung. Voraussetzung hierfür ist der fortlaufende Austausch mit den Mitgliedern und Vertreterinnen und Vertretern der genossenschaftlichen Prüfungs- und Fachverbände. Die folgenden Themen sind hervorzuheben:
Der DGRV hat gemeinsam mit dem DRV und der BVEO zum Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) gegenüber dem Bundesfinanzministerium Stellung genommen. Neben der geplanten Änderung der umsatzsteuerlichen Durchschnittssätze für Land- und Forstwirte stand insbesondere die angedachte Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG im Mittelpunkt unserer Kritik. Die mit dem Referentenentwurf vorgesehene Besteuerung privatwirtschaftlicher Bildungsleistungen hemmt die Förderung der Aus- und Fortbildung in der Bundesrepublik. Bildung ist ein zentraler Standortfaktor und deshalb war nicht nachvollziehbar, weshalb private Fortbildungsangebote zukünftig umsatzsteuerpflichtig sein sollten. Gemeinsam mit anderen befassten Verbänden konnten wir erreichen, dass die angedachte Änderung nicht in die finale Fassung des JStG 2024 aufgenommen wurde.
Wir sprechen uns zudem gegen die geplante Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen aus. Eine hierzu mit unseren Mitgliedern abgestimmte Stellungnahme zum Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes werden wir an die neue Bundesregierung richten.
Fachbeiträge
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde in unserer Verbandszeitschrift PerspektivePraxis die dreiteilige Reihe zur Digitalisierung der steuerlichen Außenprüfung veröffentlicht. Die ersten beiden Teile der Serie „Digitaler Aufbruch in der Betriebsprüfung“ stellen die aktuellen Bemühungen zur Reformierung und Modernisierung der steuerlichen Außenprüfung (Teil I in PerspektivePraxis 2/2023) dar und geben Hinweise zum Verhalten während der Durchführung einer solchen Prüfung (Teil II in PerspektivePraxis 1/2024). Der abschließende dritte Teil befasst sich mit Fragen im Zusammenhang mit der Einführung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS).
Fach- und Ausschussarbeit
In den drei turnusmäßigen Sitzungen unseres Fachausschusses für Steuern wurden unter anderem die folgenden Themen diskutiert:
In der Praxis erkennen wird, dass Genossenschaften ihre bestehenden Mitglieder stärker fördern, über Vorteilsgewährungen an sich binden und neue Mitglieder gewinnen möchten. Zur steuerlichen Einordnung der einzelnen Maßnahmen wurde im Berichtsjahr die neue Arbeitsgruppe „Mitgliederförderung“ ins Leben gerufen, deren erste Sitzung am 9. Februar stattfand. Ziel der Arbeitsgruppe ist, die Angebote an die Mitglieder steuerlich einzuordnen und ein bundesweit abgestimmtes Bild zu erarbeiten. Die Teilnehmer fanden sich im Jahr 2024 zu drei Terminen zusammen. Unser Austausch wird auch im Jahr 2025 fortgesetzt werden.
Der Arbeitskreis Lohnsteuer tagte auch im Jahr 2024 an zwei Terminen.
Wir haben weiterhin in steuerlichen Arbeitskreisen unserer Mitgliedsverbände mitgewirkt, z.B. im AK Steuerfragen DRV-Mitglieder des DRV oder im Arbeitskreis Steuern und Finanzen des DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.
Die 951 Energiegenossenschaften stehen mit ihren 220.000 Mitgliedern für die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit für eine breite Akzeptanz an der Energiewende. Mit seiner Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften setzt sich der DGRV für eine bürgernahe und dezentrale Energiepolitik ein. Sie vertritt die Interessen der Energiegenossenschaften in der bundespolitischen Debatte und auf europäischer Ebene und ist und ist die zentrale Ansprechpartnerin für die politischen Entscheidungsträger sowie für Behörden, Verbände und die Öffentlichkeit. Mit ihrer Facharbeit unterstützt sie zudem die (unternehmerische) Weiterentwicklung der Energiegenossenschaften.
Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende: Dr. Philipp Nimmermann (Staatssekretär im BMWK) betonte in seiner Impulsrede: „Auch Nahwärmenetze und Quartierslösungen werden ein wichtiger Baustein in der kommunalen Wärmeversorgung sein – dabei spielen Genossenschaften in Zukunft eine wichtige Rolle“.
Auf dem traditionellen Politik-Panel diskutierten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über aktuelle Fragen der deutschen Energiepolitik. Dabei wurde ein breites Spektrum an Themen besprochen. Besonders interessant für die Energiegenossenschaften war die Debatte um das noch immer ausstehende Solarpaket I.
Daniel Fürstenwerth (BMWK), Nicolai Ferchl (Vorstand, HEG Heidelberger Energiegenossenschaft eG) und Ringo Lottig (Vorstandsvorsitzender Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eG) diskutierten die Vorteile und Herausforderungen der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung – besonders auch in Abgrenzung zu ähnlichen Modellen wie dem Mieterstrom.
Bernhard Herrmann (Berichterstatter für das Kommunale Wärmeplanungsgesetz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Bundestagsfraktion), Anselm Laube, (Geschäftsführer, Energieagentur Kreis Ludwigsburg), Susanne Schmelcher (Leiterin Quartier & Stadt, Deutsche Energie-Agentur) und Bastian Hoffmann (Vorstand, IngenieurNetzwerk Energie eG) beschäftigte sich mit der Frage, welchen Beitrag Genossenschaften zur Wärmewende leisten können und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssten.
Zukunftsforum Energie & Klima 2024 in Kassel: Am 26. September haben wir auf unserem Panel eine Einschätzung zu den neuen Weichenstellungen und Rahmenbedingungen der energiepolitischen Gesetze gegeben. Kernthema waren die Inhalte und offenen Fragen des Solarpakets I. Mehr als 1.100 Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet besuchten das Zukunftsforum Energie & Klima in diesem Jahr. Der DGRV ist Mitorganisator dieser bundesweiten Leuchtturmveranstaltung.
Besonderes Highlight auf dem Zukunftsforum Energie & Klima 2024: Die Keynote von Physiker und Wissenschaftsjournalisten Ranga Yogeshwar. Er warf einen sehr persönlichen Blick auf unsere zukünftige Gesellschaft, den Transformationsprozess und ein damit verbundenes neues Wertesystem.
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften war Partner des EU-Projekts SHAREs. Hierbei wurden Projekte gemeinschaftlicher und erneuerbarer Energieversorgung in den Partnerländern angestoßen. Für den deutschen Adressatenkreis wurde eine Website mit einer Vielzahl an Best-Practice-Beispielen, Materialien für die Entwicklung eines eigenen Projektkonzepts sowie verschiedenen Online-Tools eingerichtet.
Nach Abschluss des SHAREs-Projekts können wir uns über 40 neue Gründungsinitiativen in den sechs Projektländern Ungarn, Kroatien, Bulgarien, Georgien, Österreich und Deutschland freuen.
Auf der Energieministerkonferenz der Bundesländer am 12. September 2024 in Berlin vertrat der Leiter der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften Dr. Andreas Wieg unsere Positionen zu einem bundeseinheitlichen Bürgerbeteiligungsgesetz. (Hier zu sehen mit Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein und Vorsitzender der Energieministerkonferenz.)
Vom 11. bis 12. November fand der diesjährige Energiewendekongress der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) in Berlin statt. Besonders spannend war der Austausch mit unseren dänischen Nachbarn auf dem German-Danish District Heating Forum. Deutschland kann gerade im Bereich der Wärmeversorgung noch viel von Dänemark lernen, insbesondere im Bereich von Regulierung und Finanzierung.
Unser Kollege Jonas von Obernitz von der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften konnte auf dem Panel "Effiziente Betreibermodelle und Preisgestaltung in lokalen Wärmenetzen" die Sicht der Wärmegenossenschaften einbringen.
Optionenpapier zum Strommarktdesign der Zukunft
Der zunehmende Anteil an Strom aus erneuerbaren Quellen wird den Strommarkt der Zukunft grundlegend verändern. Es ist daher unerlässlich, sich frühzeitig mit den daraus folgenden Herausforderungen auseinanderzusetzen. Dafür wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) ins Leben gerufen, zu dessen Abschluss am 2. August 2024 eine Publikation mit dem Titel „Strommarktdesign der Zukunft – Optionen für ein sicheres, bezahlbares und nachhaltiges Stromsystem” veröffentlicht wurde. Von zentraler Bedeutung für die Energiegenossenschaften ist dabei die Frage, wie die Investition in Erneuerbare-Energien-Anlagen langfristig sichergestellt werden kann. Zu den vorgestellten Handlungsalternativen hat der DGRV im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Stellung genommen. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften hat sich im Zuge dessen fachlich in die Diskussion eingebracht, um auch weiterhin die sichere Investition in EE-Projekte durch kleine und mittelgroße Marktakteure zu gewährleisten. Um den gesetzlichen Prozess zu begleiten und fortlaufend zu bewerten, wurde von uns eine Expertenrunde mit Vertreterinnen und Vertretern der Energiegenossenschaften und ein entsprechender Prozess ins Leben gerufen. Die Expertenrunde hat im Berichtsjahr zweimal stattgefunden.
Vorschlag für ein bundeseinheitliches Bürgerbeteiligungsgesetz
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Energiewende-Projekten ist von entscheidender Bedeutung für deren Akzeptanz. Eine verbindliche gesetzliche Vorgabe für eine möglichst aktive Beteiligung der Menschen vor Ort wäre daher sinnvoll. Derzeit ist auf Bundesebene nur die kommunale Beteiligung an Windparks verpflichtend. Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen haben die Notwendigkeit für eine stärkere Einbindung der Menschen erkannt und eigene gesetzliche Vorgaben zur Bürgerbeteiligung eingeführt. Für eine bundeseinheitliche Beteiligungsregelung hat sich die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften mit einer Studie und einem Gesetzesentwurf in die politische Diskussion eingebracht und das Thema maßgeblich vorangetrieben. Die DGRV-Positionen konnten insbesondere in der Energieministerkonferenz der Bundesländer am 12. September 2024 in Berlin vorgestellt werden. Zudem wurde ein Parlamentarisches Frühstück veranstaltet. Gleichzeitig konnte die bundesgesetzliche Verabschiedung einer geringen Ausgleichszahlung verhindert werden. Nach dem verfrühten Bruch der Ampelkoalition liegt es nun an der nächsten Bundesregierung, umfassende Teilhabemöglichkeiten der lokalen Bevölkerung zu schaffen.
Positionspapier zur genossenschaftlichen Wärmewende
Mit dem 2023 beschlossenen Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wird die Wärmewende in Deutschland deutlich an Fahrt aufnehmen. Die Verpflichtung zur flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung wirft vielerorts die Frage auf, wer konkret die Wärmeversorgung übernehmen soll. Eine Option sind genossenschaftliche Wärmenetze. Allein im Jahr 2023 wurden ca. 40 neue Genossenschaften im Wärmebereich gegründet – das Interesse ist also bereits groß. Damit das große Potenzial von Genossenschaften für die Wärmewende weiter nutzbar gemacht werden kann, braucht es die richtigen Rahmenbedingungen und auch Planungssicherheit. Hierzu hat die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften im Berichtsjahr ein Positionspapier veröffentlicht, in dem konkrete Forderungen hinsichtlich Förderung, Finanzierung und Regulierung aus der Perspektive der genossenschaftlichen Wärmeversorgung formuliert werden.
Solarpaket I ist in Kraft getreten
Bundestag und Bundesrat haben am 26. April 2024 das Solarpaket I (Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung) verabschiedet. Neben naturschutzrechtlichen Mindestanforderungen, Erleichterungen der Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen und einheitlichen technischen Anschlussbedingungen für Batteriespeicher ist dabei für die Energiegenossenschaften vor allem die Erhöhung der finanziellen Förderung für solaren Überschusseinspeisung sowie die Agri-Photovoltaik, Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und Vereinfachungen beim Mieterstrom erwähnenswert. Zum Thema Energy Sharing enthält das finale Gesetz einen Entschließungsantrag, in dem der Bundestag die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzesentwurf zur Einführung von Energy Sharing vorzulegen. Wir haben uns unter anderem mit einer Stellungnahme zum Referentenentwurf und durch die Teilnahme am zweiten Solargipfel in den Gesetzgebungsprozess eingebracht.
Neues Positionspapier zu Energy Sharing
Ein weiteres großes Thema für die Energiegenossenschaften ist das Energy Sharing. Der Begriff bezeichnet die gemeinsame Nutzung von gemeinschaftlich erzeugtem Strom über das öffentliche Netz. Mit der neuen Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie wurden dabei auf europäischer Ebene die Vorgaben geändert. Gemeinsam mit anderen Organisationen wurde daraufhin ein angepasstes Positionspapier erarbeitet. Eine entsprechende Regelung zum Energy Sharing fand sich in einem Referentenentwurf des BMWK zur Novelle des EEG und EnWG (Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung) vom 28. August 2024 wieder. Das Gesetzesvorhaben wurde aufgrund des vorzeitigen Endes der Regierungskoalition letztlich nur in einer rudimentären Version verabschiedet. Immerhin konnte die für die Praxis schädliche Absenkung der Direktvermarktungsgrenze verhindert werden. Zur Einführung von Energy Sharing kam es allerdings nicht mehr.
Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende und Bericht aus Berlin
Am 12. März 2024 war es wieder so weit: Der traditionsreiche Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende fand im Haus der DZ BANK statt. Trotz erschwerter Anreisebedingungen auf Grund eines Bahnstreiks haben es im Berichtsjahr mehr als 200 Gäste zu unserer Jahresveranstaltung nach Berlin zu folgen. In seiner Impulsrede erklärte Dr. Philipp Nimmermann (Staatssekretär im BMWK), dass Nachhaltigkeit auch in diesem Jahr das zentrale Thema für die Energie- und Wirtschaftspolitik sein werde. Den zweiten Impuls des Tages lieferte Daniel Holstein aus dem Leitungsstab der Bundesnetzagentur (BNetzA). Er räumte ein, dass es aus Sicht der BNetzA vor allem die drei Großbaustellen Netzanschlüsse, Netzentgelte und Netzausbau gibt. Auf dem traditionellen Politik-Panel diskutierten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages Bengt Bergt (stellvertretender Sprecher der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie, SPD-Bundestagsfraktion), Mark Helfrich (Fachsprecher für Energiepolitik, CDU/CSU-Bundestagsfraktion), Katrin Uhlig (Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz und Energie und Berichterstatterin für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Bundestagsfraktion), Michael Kruse (energiepolitischer Sprecher, FDP-Bundestagsfraktion) und Ralph Lenkert (Obmann im Ausschuss für Klimaschutz und Energie, Gruppe Die Linke) zu aktuellen Fragen der deutschen Energiepolitik.
Die Mitglieder des genossenschaftlichen Verbunds wurden darüber hinaus in der zweiten Ausgabe der Webinar-Reihe „Bericht aus Berlin” der Bundesgeschäftsstelle über die aktuellen energierechtlichen und -politischen Entwicklungen informiert. Dabei ging es um die Ergebnisse des Solarpakets I und die Konsequenzen für die Genossenschaften. Gastreferent war Thomas Knapp, Abteilungsleiter für Photovoltaik und Netzanschlussplanung bei der IngenieurNetzwerk Energie eG, der eine praktische Einschätzung der Maßnahmen lieferte und die Fragen der rund 120 zugeschalteten Gäste beantwortete.
Förderprojekte zur fachlichen Unterstützung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften engagiert sich im Rahmen von EU-Drittmittelprojekten für den internationalen Austausch und die Verbreitung gemeinschaftlicher Energieversorgungskonzepte. Im Sommer 2024 wurde das Projekt SHAREs erfolgreich abgeschlossen. Durch die Projektaktivitäten konnten eine Vielzahl an Energiegenossenschaften bei der Gründung und Weiterentwicklung unterstützt werden. Ein Highlight des Projekts war eine Studienreise für über 30 Teilnehmende aus den sechs Projektländern nach Deutschland und Österreich, über die auch in einem PerspektivePraxis-Beitrag berichtet wurde.
Darüber hinaus wurde im Rahmen des Projekts die Internetseite erneuerbare-energie-gemeinschaften.de ins Leben gerufen. Diese dient als zentrale Anlaufstelle für gemeinschaftliche Energieprojekte und richtet sich sowohl an bestehende Energiegenossenschaften als auch an Gründungsinitiativen und Kommunen. Die Plattform vermittelt Kenntnisse zu rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen und stellt Instrumente zur Mitgliedergewinnung zur Verfügung.
Mit dem Projekt HERCULES-CE wird die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften als Teil eines europäischen Konsortiums die Arbeit zu Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften vertiefen. Ziel des HERCULES-CE-Projekts ist die strategische Entwicklung von Geschäftsmodellen. Zum Projektstart wurde der Status Quo von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in Europa analysiert und bei einem zweitätigen Projektmeeting in Berlin diskutiert.
Neues Projekt GenoWärme bringt Genossenschaften in die kommunale Wärmeplanung
Die Wärmeversorgung in Deutschland erfolgt bisher zu ca. 80 Prozent mit fossilen Energien. Um das zu ändern, müssen bis 2028 alle Kommunen in Deutschland aufgrund des Wärmeplanungsgesetzes einen Plan erarbeiten, wie die klimaneutrale Wärmeversorgung in ihrem Gemeindegebiet in Zukunft ausgestaltet werden soll. Neue (Nah-)Wärmenetze werden in vielen dieser Wärmepläne eine wichtige Rolle spielen.
Trotz mittlerweile über 200 genossenschaftlichen Wärmenetzen ist das Modell vielen Verantwortlichen noch nicht bekannt, sowohl seitens der Kommunen als auch in Haushalten und Planungsbüros. Das Projekt GenoWärme soll dies ändern und dazu beitragen, dass genossenschaftliche Wärmenetze im Rahmen der Wärmeplanung mitgedacht werden und Gründungsinitiativen hilfreiche Informationen zur Projektplanung und -umsetzung erhalten. Ein weiteres Ziel ist die Vernetzung verschiedener Akteure und Initiativen, um gegenseitiges Lernen zu ermöglichen.
Im Mai 2024 startete unsere regelmäßige offene Online-Runde zum Thema Wärme der. Genossenschaften und Gründungsinitiativen, die sich für das Thema interessieren, haben hier die Möglichkeit, sich miteinander und mit Expertinnen und Experten zu verschiedenen Themen rund um die Planung und Umsetzung von genossenschaftlichen Wärmenetzen auszutauschen. Die Gesprächsrunden sind grundsätzlich offen für alle wärmerelevanten Themen, insbesondere auch rund um die kommunale Wärmeplanung.
AK Energiegenossenschaften
Der Arbeitskreis Energiegenossenschaften fand im Berichtsjahr zwei mal statt. Der Austausch zwischen den Verbänden ist wichtig für die Ausrichtung unserer Interessenvertretung. Zudem wurden die Mitglieder über aktuelle Entwicklungen in der Bundespolitik zu Energie- und Klimaschutzthemen informiert, insbesondere über das EEG 2023 sowie die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse bzw. Erlösabschöpfung.
Wendepunkt erreicht
Der Arbeitskreis Energiegenossenschaften fand im Berichtsjahr X mal statt. Der Austausch zwischen den Verbänden ist wichtig für die Ausrichtung unserer Interessenvertretung. Zudem wurden die Mitglieder über aktuelle Entwicklungen in der Bundespolitik zu Energie- und Klimaschutzthemen informiert, insbesondere über das EEG 2023 sowie die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse bzw. Erlösabschöpfung.
Genossenschaftliche Gründungsplattform
Mit der Plattform genossenschaften.de richten wir uns an interessierte Kreise, die nach allgemeinen Informationen zu Genossenschaften suchen oder die Unternehmensform für ein konkretes Gründungsvorhaben in Erwägung ziehen. Mithilfe der dort bereitgestellten Tools können Gründungsinitiativen interaktiv mit ihrem (zukünftigen) Prüfungsverband die erforderlichen Gründungsdokumente vorbereiten. Der Fokus liegt dabei auf der Erstellung eines Businessplans und der Satzung. Die Plattform stellt auch bereits gegründeten Genossenschaften wichtige Informationen zu vielfältigen Themen rund um die ersten Schritte nach der Gründung bereit. Darüber hinaus richten sich die Angebote auch an Personen, die ein bestehendes Unternehmen in eine Genossenschaft umwandeln möchten. Für alle Gründungsvorhaben stehen Materialien zum Download und zum freien Gebrauch bereit.
Newsletter zum Thema Genossenschaften
Genossenschaften werden in vielen Branchen gegründet. Mit dem Newsletter von genossenschaften.de liefert der DGRV ein monatliches Informationsangebot, mit dem insbesondere (potentielle) Genossenschaftsgründerinnen und -gründer angesprochen werden sollen. Im Fokus stehen Gründungsgeschichten, von denen man lernen kann, z.B. in Form der Genossenschaft des Monats. Darüber hinaus wird aber auch die allgemeine Öffentlichkeit angesprochen. Ob aktuelle News, spannende Unternehmensporträts oder exklusive Veranstaltungstipps, wir halten alle Genossenschafts- und Gründungsinteressierte auf dem Laufenden.
Social Media
Über den LinkedIn-Kanal des DGRV informieren wir die genossenschaftliche Community über Neuigkeiten rund um die Genossenschaften. Dabei geben wir Einblicke in unsere Verbandsarbeit und unser Team. Zudem werden regelmäßig Beiträge zu Grundsatzthemen und Fachartikel veröffentlicht. Die Inhalte richteten sich insbesondere an unsere Verbandsmitglieder, politische Vertreterinnen und Vertreter, Kooperations- oder Projektpartnerinnen und -partner, Genossenschaften, Gründerinnen und Gründer sowie generell an Genossenschaftsinteressierte.
Der DGRV betreibt neben dem Hauptaccount in Deutschland auch fünf weitere internationale LinkedIn-Kanäle unserer Teams in Lateinamerika, Asien und Afrika (sowie die beiden afrikanischen Projektseiten Team Southern Africa und German Kenyan Cooperative Development).
Im Berichtsjahr konnten wir unsere Zahl an Followerinnen und Followern des deutschsprachigen Kanals rein organisch auf rund 3.000 steigern. Unseren internationalen Kanälen folgten 2024 insgesamt etwa 7.000 Personen. Unter ihnen finden sich zahlreiche Stakeholder aus Wirtschaft, Politik und dem genossenschaftlichen Verbund – national wie international.
Publikationen
Im Fachmagazin des DGRV PerspektivePraxis erfahren die Genossenschaften und Verbundunternehmen mehr über die Arbeit des DGRV und die genossenschaftlichen Fachthemen. Einmal im Quartal berichten wir in aktuellen Beiträgen aus unseren verschiedenen Abteilungen zu rechtlichen, steuerlichen und politischen Themen bis hin zur genossenschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit. Im Berichtsjahr hielten wir unsere Leserschaft wieder über viele Bereiche der genossenschaftlichen Fachwelt auf dem Laufenden. Von der Fortsetzung und dem Abschluss der Reihe „Aufbruch in die Digitale Betriebsprüfung“, über Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lichte der deutschen Umsetzung der CSRD bis hin zum Start einer neuen Reihe zur Rolle von genossenschaftlichen Finanzinstituten in der Entwicklungszusammenarbeit – unsere Autorinnen und Autoren haben über relevante Themen berichtet und sie für die genossenschaftlich interessierte Leserschaft informativ aufbereitet.
An unsere Mitglieder versenden wir zudem quartalswiese den exklusiven Newsletter DGRVnews mit Updates zu unserer Arbeit für den genossenschaftlichen Verbund.
„Zahlen und Fakten“ ist eine jährliche Publikation zur Verbundstatistik in deutscher und englischer Sprache. Im Berichtsjahr haben wir die PowerPoint-Präsentation die wir unseren Mitgliedern zur Information und eigenen Nutzung anbieten, neugestaltet. Sie wird im Mitgliederbereich unserer Website bereitgestellt. Die Präsentation kann entweder als Ganzes oder nach dem Baukastenprinzip für eigene Zwecke genutzt werden.
Im Berichtsjahr wurde außerdem mit Blick auf das Internationale Jahr der Genossenschaften 2025 die erste Version einen Sonderedition „Zahlen und Fakten der Genossenschaften – Edition Internationales Jahr der Genossenschaften 2025“ mit zusätzlichen, umfassenden Informationen zu Genossenschaften in Europa und der ganzen Welt veröffentlicht. Diese Sonderedition wird 2025 laufend aktualisiert.
Website
Auf dgrv.de wird über die Arbeit des Verbandes berichtet. Zudem werden interaktive Grafiken zu „Zahlen und Fakten der Genossenschaften in Deutschland“ sowie Informationen zur Struktur des Verbands und seinen Dienstleistungsangeboten bereitgestellt. Im Newsroom gibt es aktuelle Informationen, Stellungnahmen zu Gesetzen oder Gesetzesvorhaben und Publikationen. Neben den allgemeinen Informationen zum Verband und den Grundsatzthemen sind auch die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften sowie die Projektarbeit der Abteilung Internationale Beziehungen auf dem Internetportal zu finden. Im exklusiven Mitgliederbereich befinden sich der Verbundkalender sowie Hinweise zu Ansprechpersonen und Materialien für einzelne Arbeitskreise.
Zudem wurde im Berichtsjahr eine neue Landingpage zum Internationalen Jahr der Genossenschaften 2025 erstellt. Dort finden sich zum einen Informationen rund um das Aktionsjahr sowie zu Genossenschaften weltweit. Zum anderen haben wir die Seite genutzt, um unseren Mitgliedern Materialien anlässlich des Aktionsjahres bereitzustellen.
Bereits Ende des Jahres 2024 haben wir dort die Sonderausgabe der „Zahlen und Fakten“ als PDF und Powerpoint zum Download angeboten sowie verschiedene Infografiken wie eine Weltkarte mit Statistiken oder die aktualisierte Genossenschaftsuhr. Sie gibt einen Überblick, wie Genossenschaften unseren Alltag prägen. Die Inhalte haben wir unseren Mitgliedern zur Unterstützung Ihrer Kommunikationsarbeit zur Verfügung gestellt.
Offizielles UN-Logo und Materialien zum Internationalen Jahr der Genossenschaften 2025
Zum Internationalen Jahr der Genossenschaften haben wir für unsere Mitglieder darüber hinaus exklusive Kommunikationsmaterialen entwickelt. Darunter Textbausteine mit allgemeinen Informationen zum Aktionsjahr, den UN-Nachhaltigkeitszielen und Genossenschaften in Deutschland, Europa und weltweit. Die Dokumente werden im Verlauf des Jahres 2025 aktualisiert und erweitert.
Der DGRV hat bei der UN außerdem die deutsche Version des Logos sowie des offiziellen Mottos erstellen lassen und die Nutzungsrechte des Logos stellvertretend für den genossenschaftlichen Verbund erhalten. Mit einer offiziellen Erlaubnis zur Logonutzung für seine direkten und indirekten Mitglieder konnten wir dem genossenschaftlichen Verbund das komplizierte Antragsverfahren ersparen. Das Logo haben wir im Downloadbereich unserer Genossenschaftsjahr-Landingpage bereitgestellt.
Der DGRV bietet ein Portfolio an attraktiven Rahmenvertragsangeboten für die Mitglieder der Genossenschaftsorganisation. Aktuelle Informationen hierzu werden vorrangig über den Rahmenvertragsnewsletter und die Informationsangebote auf der Internetseite des DGRV kommuniziert. Rahmenverträge werden u.a. in den Bereichen Auskunfteien, Autovermietung, Datenentsorgung/Aktenlagerung, Dienstfahrräder, Gesundheit, Information, Medien, Software und Telekommunikation angeboten. Im Berichtsjahr wurde das Angebot durch „WellCard – Thermen & Hotelgutschein“ erweitert.
Maßgeschneiderte Digitalisierungslösungen für den genossenschaftlichen
Verbund
Im Alltagsgeschäft finden sich immer wieder Situationen und Prozesse, denen Genossenschaften mit Hilfe von digitalen Werkzeugen und maßgeschneiderten Telekommunikationslösungen schneller und effizienter begegnen können. Digitalisierung ist allein schon dann unerlässlich, wenn es darum geht, den Beschäftigten das Arbeiten aus dem Homeoffice zu ermöglichen. Darüber hinaus helfen digitale Tools, wenn der Kontakt zu Kundinnen und Kunden und Geschäftspartnerinnen und -partnern verbessert werden soll – durch bessere Erreichbarkeit und schnellere Prozesse für Terminvereinbarungen, Bestellabläufe oder das Handling von Serviceanfragen. In vielen Fällen sind Digitalisierung und KI-gestützte Dienste auch wichtige Hebel, um die Produktion flexibler oder Verwaltungsvorgänge effizienter zu machen. Intelligente IoT-Lösungen können zum Beispiel dabei helfen, ineffiziente Energienutzung im Unternehmen aufzuspüren und den Energieeinsatz zu optimieren. Daher bieten wir den Mitgliedern des genossenschaftlichen Verbunds die Möglichkeit, zu attraktiven Vorteilskonditionen auf die breit gefächerte Digitalisierungsexpertise und passgenauen Branchenlösungen unseres Premiumpartners Vodafone zurückzugreifen.
Zahlreiche Weiterbildungsangebote zu Cybersecurity und Künstlicher Intelligenz
Im Berichtsjahr hatten die Mitglieder des genossenschaftlichen Verbunds die Möglichkeit, an der von unserem Premiumpartner veranstalteten Webinar-Reihe „Vodafone Educational Month“ teilzunehmen. Im Jahr 2024 lag der Fokus bei diesem Angebot auf dem wichtigen Thema Cybersecurity. Vodafone-Expertinnen und -Experten gaben Insights zu Zero-Trust-Architekturen, Microsoft und KI. Ein White-Hat-Hacker erklärte Cyber-Resilienz. Genossenschaftliche Unternehmen konnten hier lernen, wie IT-Sicherheit Unternehmenswerte schützt und (persönliche) Haftung minimiert. Zudem wurden Live Hacking Sessions angeboten, in denen anhand konkreter Beispiele durchgespielt wurde, wie sich Unternehmen und Personen effektiv schützen können.
Eine weitere, ebenfalls webbasierte Schulungsmöglichkeit boten die Vodafone Online-Sessions. Mitglieder des genossenschaftlichen Verbunds, die Microsoft 365 nutzen, hatten die Möglichkeit, sich zum Thema „Produktives Arbeiten mit der KI“ weiterzubilden. In jeweils 45-minütigen Briefings zeigten die Vodafone-Expertinnen und -Experten mit Praxisbeispielen, wie der Einsatz der KI-Assistenten Copilot in den Office-Anwendungen den Arbeitstag erleichtern kann.
Abgerundet wurden die Weiterbildungsangebote durch das Vodafone Enterprise Plenum. Hier trafen sich Vodafone-Kundinnen und -Kunden und Vodafone-Expertinnen und -Experten, um ihre Kenntnisse zu den diesjährigen Fokusthemen Cybersecurity und KI in der Praxis zu erweitern und ihr persönliches Netzwerk auszubauen.
Im Rahmen unserer genossenschaftlichen Entwicklungsprojekte unterstützt die Abteilung Internationale Beziehungen des DGRV weltweit Genossenschaften, deren Verbände und Zentralunternehmen sowie gesetzgebende Institutionen und Behörden.
Unser internationaler Auftritt dgrv.coop stellt die vielfältigen Entwicklungsprojekte des DGVR vor. Mit der „Project Story of the Month“ und den Projektseiten informieren wir ausführlich über unsere Aktivitäten in Asien, Lateinamerika und Afrika. Zudem gibt es dort Publikationen und Arbeitsmaterialien zur internationalen genossenschaftlichen Projektarbeit. Darüber hinaus liefert die Seite einen Überblick über die weltweiten genossenschaftlichen Netzwerke, in die der DGRV eingebunden ist.
Das erste lateinamerikanische Forum der Energiegenossenschaften fand im Hauptgebäude des brasilianischen Außenministeriums in Brasilia statt. Referentinnen und Referenten aus mehreren lateinamerikanischen Ländern gaben einen Überblick über die genossenschaftliche Energieerzeugung in der Region und tauschten sich über die Möglichkeiten und Perspektiven für genossenschaftliche Initiativen aus.
Am Ende des ersten Veranstaltungstages versammeln sich die Teilnehmenden zum Gruppenbild, bevor es weiter zum Networking-Abend geht.
Camila Japp, Projektleiterin des DGRV in Brasilien, eröffnet den zweiten Tag des Forums. Eines der zentralen Themen war die Finanzierung. Das Forum bot den Genossenschaftsvertreterinnen und -vertretern die Möglichkeit, sich einen Überblick über die verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten zu verschaffen und mit Kreditgenossenschaften und anderen Finanzinstituten über ihre Schwierigkeiten beim Zugang zu Krediten zu sprechen.
Die in Afrika als SACCOs bekannten Spar- und Kreditgenossenschaften bieten auch Menschen mit geringem Einkommen einen Zugang zu Finanzdienstleistungen. Mitglieder können verschiedene Sparkonten anlegen oder Darlehen bekommen.
SACCOs bieten ihren Mitgliedern eine ganze Reihe weiterer Vorteile: Neben dem Zugang zu Finanzdienstleistungen und Kreditmitteln bieten sie beispielsweise auch die Möglichkeit, sich über Trainings und Informationsmaterialien finanziell zu bilden.
In der mosambikanischen Provinz Nampula kommt eine Spargruppe zu einem Treffen zusammen. Im Mittelpunkt steht die Geldkassette mit den gemeinschaftlich verwalteten Ersparnissen. Die Gruppe ist Teil einer landwirtschaftlichen Genossenschaft, die gemeinsame Investitionen zur Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität ermöglicht.
Im Rahmen des YoungStar-Pakets der Stiftung GESTE tauschten sich Mitarbeitende von DGRV, Ihre Volksbank und Volksbank Kraichgau auf mit einigen Spar- und Kreditgenossenschaften aus Eswatini aus. Es ging insbesondere um Erfahrungen junger Menschen in (Finanz-) Genossenschaften. Dabei wurden konkrete Ideen entwickelt, wie die genossenschaftliche Idee für junge Menschen auch in Zukunft attraktiv gestaltet werden kann.
Mit der tatkräftigen Unterstützung durch den DGRV wurde eine Änderung des vietnamesischen Genossenschaftsgesetzes umgesetzt. Diese hatte zum Ziel, Bestimmungen zur externen und internen Prüfung einzuführen. Dies hat eine neue Phase der Transparenz und Rechenschaftspflicht innerhalb der Genossenschaften eingeleitet und war ein wichtiger Meilenstein im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Planung und Investitionen (MPI) in Vietnam und dem DGRV. Zudem hat der DGRV Schulungen zu Prüfungsthemen angeboten.
Der Workshop in Tra Vinh diente der Verbesserung der Genossenschaftsprüfung. Die zentrale Fragestellung: Wie können diese neuen Regelungen die Transparenz und Verantwortlichkeit innerhalb der Genossenschaften fördern und welche praktischen Erfahrungen wurden dabei bereits gesammelt?
Die beiden Mitarbeiterinnen Thu Thuy und Yen des DGRV-Büros in Hanoi, Vietnam, konnten mit Unterstützung der Stiftung GESTE eine Weiterbildung zur „Bilanzbuchhalterin“ ACCA durchführen. Das erworbene Knowhow gaben sie wiederum in den Schulungsveranstaltungen des DGRV-Projekts weiter.
Am 5. Juni 2024 folgten rund 100 Gäste der Einladung von DGRV und elf weiteren Organisationen der Sozialstrukturförderung (SSF) zu einem Parlamentarischen Abend. Eröffnet wurde die Veranstaltung von Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze.
Unter dem Motto „Kaum bekannt. Oft genutzt. Soziale Strukturen für gesellschaftliche Herausforderungen weltweit“ wurde ein Schlaglicht auf die internationale Entwicklungsarbeit der veranstaltenden Organisationen geworfen.
ICA Global Conference: Vom 25. bis 30. November 2024 diskutierten mehr als 3.000 Genossenschaftsvertreterinnen und -vertreter, politische Entscheidungsträgerinnen und-träger und Expertinnen und Experten über die Zukunft der Genossenschaften und ihre Rolle bei der Bewältigung globaler Herausforderungen.
Andreas Kappes, Generalsekretär der IRU und Leiter der Abteilung Internationale Beziehungen des DGRV, nahm mit einer Videobotschaft an der Eröffnungsveranstaltung des Internationalen Jahres der Genossenschaften 2025 teil. In seiner Rede betonte er die zentrale Rolle von Genossenschaften für eine nachhaltige wirtschaftliche und sozial verantwortliche Entwicklung weltweit.
ICA-Präsident Ariel Guarco, Shrip Dileep Sanghani, Präsident der National Cooperative Union of India (NCUI) und der Indian Farmers Fertilisers Cooperative (IFFCO) trafen sich mit DGRV-Projektreferent und IRU-Koordinator Korbinian März bei der ICA Global Cooperative Conference. In seiner Eröffnungsrede betonte Guarco die entscheidende Rolle von Genossenschaften bei der Bewältigung globaler Herausforderungen wie Ungleichheit, Klimawandel und Konflikten.
Lateinamerikanisches Forum der Energiegenossenschaften
Das erste lateinamerikanische Forum der Energiegenossenschaften, das am 4. und 5. September 2024 im Itamaraty-Palast in Brasília stattfand, war ein Meilenstein für die Projektarbeit des DGRV im Bereich der Erneuerbaren Energien in Lateinamerika. Die vom DGRV Brasilien und dem OCB (Organização das Cooperativas Brasileiras – Organisation brasilianischer Genossenschaften) gemeinsam organisierte Veranstaltung, an der 130 Personen aus Brasilien, Chile, Kolumbien, Honduras, Mexiko, Deutschland und Portugal teilnahmen, diente als Plattform für Diskussionen über die Rolle der Genossenschaften bei der Energiewende. Aus Deutschland nahmen Dr. Andreas Wieg, Leiter unserer Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften, sowie Florian Oeß, Vorstand der BürgerEnergieGenossenschaft Kraichgau eG am Forum teil und teilten in ihren Vorträgen die Erfahrungen und Herausforderungen der deutschen Energiegenossenschaften.
An dem Forum nahmen Vertreterinnen und Vertreter von Energiegenossenschaften und anderen Genossenschaften mit eigenen Solar-, Wasserkraft- und Bioenergieanlagen teil. Auch öffentliche Einrichtungen und Regulierungsbehörden sowie Kreditinstitute waren vertreten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Lateinamerika tauschten sich eingehend über die Möglichkeiten und Aussichten von Genossenschaftsinitiativen in der Region aus.
Das Forum bot den Raum für einen konstruktiven Dialog zwischen Energiegenossenschaften und anderen Genossenschaften mit eigenen Erzeugungsanlagen auf der einen Seite und mit der Politik sowie Kreditgenossenschaften und Finanzinstituten auf der anderen Seite.
Genossenschaftliche Finanzinstitute im südlichen Afrika
Nachhaltige Spar- und Kreditgenossenschaften (SKG) leisten weltweit einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Inklusion. In vielen unserer Projektländer im südlichen Afrika sind sie oft die einzige Möglichkeit, unter tragfähigen Bedingungen Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten. Daher arbeiten wir auf vielfältige Weise mit diesen Genossenschaften zusammen, um langfristige wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven zu schaffen.
Im südlichen Afrika unterstützen wir beispielsweise staatliche Behörden bei der Entwicklung und Überarbeitung rechtlicher Rahmenbedingungen für SACCOs (Savings and Credit Cooperative Societies). In Mosambik begleiten wir ausgewählte Referenzgenossenschaften beim Gründungsprozess, der Umsetzung genossenschaftlicher Prinzipien und den ersten Geschäftstätigkeiten.
Ein wichtiger Baustein unserer Arbeit ist die Digitalisierung des Finanzsektors. Gemeinsam mit dem Verband der Spar- und Kreditgenossenschaften in Eswatini begleiten wir SKG unter anderem bei der Einführung eines Kernbankensystems. Dieser Digitalisierungsprozess bietet enorme Chancen – sowohl für die einzelnen Genossenschaften als auch für den Verband selbst, der seinen Mitgliedern und SKG in der Region mit dem neuen System eine attraktive und effiziente Dienstleistung anbieten kann.
Um diese vielversprechenden Entwicklungen auch im genossenschaftlichen Verbund bekannter zu machen, haben wir im vergangenen Geschäftsjahr die PerspektivePraxis-Reihe „Genossenschaftliche Finanzinstitute für eine nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit“ gestartet. Diese Reihe beleuchtet die Rolle genossenschaftlich organisierter Finanzinstitute in verschiedenen Ländern unserer Projektarbeit und zeigt, wie der DGRV sie dabei unterstützt.
Im ersten Beitrag beschreibt unser Auslandsmitarbeiter Aljoscha Warych, wie Spar- und Kreditgenossenschaften im südlichen Afrika mit ihrem Social-Banking-Ansatz die sozialen und ökologischen Bedürfnisse ihrer Mitglieder in den Mittelpunkt stellen. Durch gezielte Maßnahmen tragen diese Genossenschaften nicht nur zur finanziellen Stabilität bei, sondern leisten auch einen entscheidenden Beitrag zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in der Region. Ein zweiter Beitrag stellte die vom DGRV begleiteten Digitalisierungsprozess mit ihren Chancen aber auch Schwierigkeiten in den Mittelpunkt.
Partnerschaftsprojekt mit Stiftung GESTE und Volksbanken
In einem gemeinsamen Projekt des DGRV, der Stiftung GESTE und zwei Volksbanken wurde die Idee des Weltspartags in Eswatini ins Leben gerufen. Nachdem 2023/ 2024 in einem Bootcamp mit jungen Mitarbeitenden die Idee und das Konzept zur Einführung eines Weltspartags in Eswatini entwickelt wurde, steht im Jahr 2025 die Prämiere des Aktionstags an. Im Rahmen des Projekts werden Angebote zum Sparen für junge Menschen erstellt, die durch angemessene Informationsvermittlung begleitet werden, da oft eine grundlegende finanzielle Bildung fehlt. Als weitere geplante Maßnahme werden Schulklassen mit eingebunden und mit dem Partnerministerium des DGRV zusammenarbeitet. Um bei der Wissensvermittlung unterstützen zu können, werden sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch die Mitarbeitenden der eswatinischen Genobanken (SACCOs) in Eswatini als Trainerinnen und Trainer ausgebildet. Die beteiligten Volksbanken sollen künftig eine Partner-SACCO auswählen, mit welcher der Weltspartag 2025 gemeinsam mit Unterstützung des DGRV-Teams oder auch durch Mitarbeitende der Volksbanken begleitet wird.
Neuer Meilenstein im vietnamesischen Genossenschaftsgesetz
Seit rund einem Jahr sind Genossenschaften in Vietnam verpflichtet, sich einer externen Prüfung zu unterziehen. Die Einführung und Schulung in internationale Standards der Wirtschaftsprüfung, soll zu mehr Transparenz führen und das Vertrauen in die Zusammenarbeit zwischen genossenschaftlichen Unternehmen und dem Staat stärken.
Diese gesetzliche Neuerung wurde über mehrere Jahre hinweg im Austausch zwischen dem vietnamesischen Ministerium für Planung und Investitionen sowie verschiedenen nationalen und internationalen Akteuren diskutiert. Hier war das Team des DGRV involviert.
Das Thema Prüfung und Aufsicht spielt ist in der Entwicklungszusammenarbeit des DGRV eine große Rolle. Es gilt, das Bewusstsein für die Vorteile und die Notwendigkeit von Prüfungen zu schärfen und gleichzeitig den Zugang zu relevantem Fachwissen zu ermöglichen. Die Verankerung offizieller Regularien ist entscheidend für nachhaltige und effektive Prüfungspraktiken.
In Vietnam konnte der DGRV in Zusammenarbeit mit lokalen Partnerorganisationen nun dazu beitragen, dass umfassende Vorschriften sowohl zum internen Controlling als auch der externen Prüfung von Genossenschaften nun stärker im vietnamesischen Recht verankert sind. Wir erwarten durch diese Gesetzesänderung perspektivisch eine erhebliche Stärkung genossenschaftlicher Unternehmen – mit direkten wirtschaftlichen und sozialen Vorteilen für ihre Mitglieder.
Nachdem dieser Meilenstein in der Projektarbeit erreicht wurde, begleitet der DGRV nunmehr die Umsetzung und langfristige Verankerung der neuen Regularien innerhalb der Genossenschaften.
Weiterbildung in Vietnam durch GESTE-Projekt unterstützt
Unsere Projektarbeit in Vietnam wird durch ein Projekt der Stiftung GESTE erweitert, in dem zum einen lokale Mitarbeitende des DGRV-Teams als Prüferinnen und Prüfer für Genossenschaften ausgebildet wurden. Zum anderen konnten Mitarbeitende von Genossenschaften und Verbänden weitergebildet werden. Auf Verbandsebene haben wir gemeinsam personelle Kapazitäten für die Beratung von Genossenschaften aufgebaut, die professionelle Buchhaltungs- und Steuerberatungsdienstleistungen erbringen und dadurch den genossenschaftlichen Sektor in Vietnam weiter stärken können. Die positiven Auswirkungen auf die Qualität der Buchführung und der Finanzberichterstattung der Genossenschaften haben sich bereits im Geschäftsjahr bemerkbar gemacht.
Parlamentarischer Abend der Arbeitsgemeinschaft für Sozialstrukturförderung
Rund 100 Gäste folgten der Einladung von DGRV und elf weiteren Organisationen der Sozialstrukturförderung (SSF) zu einem Parlamentarischen Abend. Auf der Veranstaltung wurden Bundestagsabgeordnete und ihre Mitarbeitenden über Erfolge der Entwicklungszusammenarbeit informiert. Es wurde die Botschaft vermittelt, dass der Fördertitel nicht gekürzt werden sollte. Unter dem Motto „Kaum bekannt. Oft genutzt. Soziale Strukturen für gesellschaftliche Herausforderungen weltweit“ wurde ein Schlaglicht auf die internationale Entwicklungszusammenarbeit der Veranstalterinnen und Veranstalter geworfen. Eröffnet wurde die Veranstaltung von Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze. Die Bundesentwicklungsministerin bezeichnete die Entwicklungszusammenarbeit des DGRV und der elf weiteren Organisationen der Sozialstrukturförderung als „gelebte Solidarität“. Ob Rettungsdienst, Kindergarten oder Energiegenossenschaft, in unserem Alltag nutzen wir oft Angebote, die auf Sozialstrukturen basieren und uns selbstverständlich erscheinen. Doch es braucht jemanden, der diese Strukturen aufbaut und pflegt, dahinter stehen oft Verbände oder Hilfsorganisationen – sogenannte Sozialstrukturträger. Soziale Strukturen, wie sie auch durch Genossenschaften geschaffen werden, tragen zur nachhaltigen Stabilisierung einer Gesellschaft bei und machen sie resilienter. Diese praktische Erfahrung bildet auch das Fundament der Entwicklungszusammenarbeit des DGRV. Schulze selbst brachte in ihrer Eröffnungs-Keynote als Beispiel für nachhaltige Hilfe gegen Hunger und Armut die Geschichte einer 62-jährigen kolumbianischen Landwirtin, die durch ihre Teilnahme an Managementtrainings in Kooperation mit dem DGRV in der Lage war, ihren Verein zu einer Genossenschaft weiterzuentwickeln und dort den Vorsitz zu übernehmen.
Stiftung GESTE in Partnerschaft mit dem DGRV
Die Stiftung GESTE unterstützt als Partnerin des DGRV die Etablierung und Stärkung von genossenschaftlichen Strukturen und Systemen über die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit mit Genossenschaften. Zusammen mit den DGRV-Büros und ergänzend zur, durch das BMZ unterstützten, Projektarbeit geschieht dies durch Beratung zum Aufbau nachhaltiger genossenschaftlicher Strukturen vor Ort. Durch die GESTE kann auch ein Transfer von Know-how aus der deutschen Genossenschaftsorganisation in ausgewählte Projekte in Entwicklungs-und Schwellenländern erfolgen und die Weitergabe von Erfahrungen aus erfolgreichen genossenschaftlichen Projekten in Initiativen vor Ort ermöglicht werden. Durch die Umsetzung von Fachbesuchen von Delegationen, Praktika und Hospitanzen der genossenschaftlichen Partnerorganisationen in Deutschland wird die internationale Arbeit auch für die genossenschaftliche Organisation in Deutschland greifbar gemacht und es entsteht ein echter Austausch zwischen den Projekten weltweit und dem deutschen Genossenschaftssektor.
DGRV bei der ICA Global Conference in Neu-Delhi
Als langjähriges Mitglied der International Cooperative Alliance (ICA) nahm der DGRV Ende 2024 an der Global Cooperative Conference sowie an der damit einhergehenden Mitgliederversammlung der ICA in Neu-Delhi, Indien, teil.
Die Veranstaltung brachte rund 3.000 Vertreterinnen und Vertreter von Genossenschaften aus aller Welt zusammen und bot eine Plattform für den Austausch zu aktuellen Herausforderungen und Zukunftsperspektiven der Genossenschaftsbewegung. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der offiziellen Eröffnung des Internationalen Jahres der Genossenschaften 2025. Die Eröffnungszeremonie fand unter der Leitung von Indiens Premierminister Narendra Modi sowie weiteren hochrangigen politischen Vertreterinnen und Vertretern statt, die die Schlüsselrolle der Genossenschaften für nachhaltiges Wirtschaften und soziale Entwicklung betonten. Während der Zeremonie hielt auch Andreas Kappes, Abteilungsleiter Internationale Beziehungen des DGRV und Generalsekretär der IRU – Internationale Raiffeisen Union, per Video eine Rede. Durch diesen direkten Beitrag war der DGRV prominent in das Konferenzgeschehen eingebunden und konnte seine internationale Präsenz weiter stärken.
Bei verschiedenen Netzwerktreffen brachte sich der DGRV aktiv in die strategischen Diskussionen von Cooperatives Europe und der CEDP-Gruppe zum neuen Financial Framework Partnership Agreement ein. Dieses von der EU finanzierte Abkommen zielt darauf ab, die Rolle von Genossenschaften in der internationalen Zusammenarbeit zu stärken. Im Rahmen der Treffen wurde ein Arbeitsplan zur Umsetzung der fünf thematischen Schwerpunkte erarbeitet, die sich unter anderem auf Advocacy, Forschung und regionale Trainings und Aktivitäten erstrecken. Durch seine Beteiligung trägt der DGRV zur strategischen Weiterentwicklung bei und fördert die Sichtbarkeit von Genossenschaften auf globaler Ebene.
Internationale Mitgliedschaften
Der DGRV ist bei verschiedenen genossenschaftlichen Organisationen weltweit aktiv eingebunden. Zu den wichtigen genossenschaftlichen Partnerorganisationen gehören:
Im Rahmen der IRU findet auch der Jour Fixe der genossenschaftlichen Bundesverbände Deutschlands DGRV, BVR, DRV und DER MITTELSTANDSVERBUND statt. Themen dieser Treffen waren unter anderem:
1980 | 1995[1] | 2000 | 2010 | 2020 | 2024 | |
---|---|---|---|---|---|---|
Anzahl der Genossenschaften einschließlich Zentralen | 10.337 | 7.526 | 6.334 | 5.436 | 5.071 | 5.148 |
davon | ||||||
Genossenschaftsbanken [2,3] | 4.226 | 2.589 | 1.797 | 1.148 | 823 | 682 |
Raiffeisen-Genossenschaften[3] | 7.799 | 4.909 | 3.847 | 2.604 | 1.766 | 1.635 |
davon Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft | 2.572 | 777 | 434 | 157 | 80 | 50 |
Gewerbliche Genossenschaften | 884 | 805 | 1.124 | 1.623 | 1.307 | 1.343 |
Energiegenossenschaften | - | - | - | - | 835 | 998 |
Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften | - | - | - | 219 | 420 | 540 |
1980 | 1995[1] | 2000 | 2010 | 2020 | 2024 | |
---|---|---|---|---|---|---|
Anzahl der Mitglieder ohne Zentralen (in Tsd.) | 10.900 | 14.802 | 16.172 | 18.083 | 19.660 | 18.863[5] |
davon | ||||||
Genossenschaftsbanken [3] | 9.100 | 13.439 | 15.039 | 16.689 | 18.421 | 17.643 |
Raiffeisen-Genossenschaften[3] | 4.480 | 3.534 | 2.861 | 1.641 | 1.513 | 1.000[5] |
davon Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft | 2.925 | 2.451 | 1.976 | 1.078 | 1.124 | 650[5] |
Gewerbliche Genossenschaften | 245 | 280 | 248 | 301 | 350 | 350[5] |
Energiegenossenschaften | - | - | - | - | 200 | 220[5] |
Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften | - | - | - | 530 | 300 | 300 |
1980 | 1995[1] | 2000 | 2010 | 2020 | 2023 | |
---|---|---|---|---|---|---|
Anzahl der Mitarbeiter einschließlich Zentralen | ||||||
davon | ||||||
Genossenschaftsbanken [3] | 101.500 | 182.700 | 178.400 | 187.296 | 172.334 | 171.689 |
Raiffeisen-Genossenschaften[3] | 147.797 | 166.200 | 130.172 | 98.132 | 110.334 | 109.786 |
Gewerbliche Genossenschaften[4] | - | - | - | 560.000 | 719.203 | 706.000 |
Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften | - | - | - | 14.000 | 5.000 | 5.000 |
1980 | 1995[1] | 2000 | 2010 | 2020 | 2024 | |
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Kreditgenossenschaften | ||||||
Anzahl | 4.226 | 2.589 | 1.794 | 1.138 | 814 | 672 |
Bankstellen | 19.769 | 19.724 | 17.490 | 13.474 | 8.566 | 6.983 |
Bilanzsumme (in Mrd. Euro) | 145,2 | 448,7 | 534,9 | 706,6 | 1074,2 | 1.208 |
Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (in Mrd. Euro)[2] | 117,8 | 339,9 | 405,5 | 533,8 | 801,2 | 900,9 |
Forderungen an Nichtbanken (in Mrd. Euro) | 95,5 | 268 | 332,3 | 406,2 | 664,7 | 796,8 |
Spareinlagen (in Mrd. Euro) | 73 | 151,1 | 175,7 | 186 | 184,1 | 128,9 |
1980 | 1995[1] | 2000 | 2010 | 2020 | 2024 | |
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Raiffeisen-Genossenschaften (Anzahl) | ||||||
Hauptgenossenschaften[2] | 13 | 10 | 9 | 6 | 5 | 5 |
Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft | 2.572 | 777 | 434 | 157 | 80 | 50 |
Bezugs- und Absatzgenossenschaften | 1.056 | 663 | 515 | 330 | 262 | 240 |
Molkereigenossenschaften[2] | 1.506 | 588 | 411 | 264 | 168 | 147 |
Vieh-, Fleisch- und Zuchtgenossenschaften[2] | 324 | 186 | 158 | 105 | 75 | 66 |
Winzergenossenschaften[2] | 349 | 289 | 264 | 209 | 148 | 138 |
Obst-, Gemüse- und Gartenbaugenossenschaften | 154 | 157 | 130 | 89 | 82 | 79 |
Agrargenossenschaften | - | 918 | 809 | 834 | 524 | 492 |
Übrige[4] | 1.825 | 1.321 | 1.117 | 610 | 422 | 418 |
Insgesamt | 7.799 | 4.909 | 3.847 | 2.604 | 1.766 | 1.635 |
1980 | 1995[1] | 2000 | 2010 | 2020 | 2023 | |
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Raiffeisen-Genossenschaften (Umsatz in Mio. Euro) | ||||||
Hauptgenossenschaften[2] | 9.610 | 9.707 | 10.529 | 11.611 | 28.398 | |
Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft | 3.770 | 2.051 | 1.504 | 1.378 | 1.423 | 52.100 |
Bezugs- und Absatzgenossenschaften | 3.684 | 4.452 | 5.070 | 6.659 | 7.686 | |
Molkereigenossenschaften[2] | 11.966 | 11.914 | 10.131 | 11.909 | 13.600 | 16.300 |
Vieh-, Fleisch- und Zuchtgenossenschaften[2] | 6.697 | 6.543 | 6.370 | 4.821 | 6.700 | 7.000 |
Winzergenossenschaften[2] | 700 | 751 | 785 | 794 | 900 | 800 |
Obst-, Gemüse- und Gartenbaugenossenschaften | 581 | 1.385 | 1.714 | 3.038 | 3.700 | 3.700 |
Agrargenossenschaften | - | 1.536 | 1.453 | 1.672 | 1.400 | 1.800 |
Übrige[4] | 887 | 992 | 806 | 930 | 700 | 800 |
Insgesamt | 37.895 | 39.331 | 38.362 | 42.811 | 64.500 | 82.600 |
1980 | 1995[1] | 2000 | 2010 | 2020 | 2024 | |
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Gewerbliche Genossenschaften (Anzahl) | ||||||
Nahrungs- und Genussmittelhandel | 87 | 33 | 50 | 48 | 72 | 74 |
Nichtnahrungsmittelhandel | 35 | 33 | 52 | 100 | 135 | 169 |
Nahrungsmittelhandwerk | 233 | 189 | 188 | 96 | 78 | 62 |
Sonstige Handwerkszweige | 122 | 186 | 216 | 117 | 70 | 65 |
Sonstige Berufsgruppen | 316 | 244 | 109 | 297 | 323 | 516 |
Verkehrsgenossenschaften | 74 | 108 | 139 | 122 | 112 | 111 |
Übrige[3] | - | - | 361 | 836 | 511 | 340 |
Zentralen | 17 | 12 | 9 | 7 | 6 | 6 |
Insgesamt | 884 | 805 | 1.124 | 1.623 | 1.307 | 1.343 |
1980 | 1995[1] | 2000 | 2010 | 2020 | 2024 | |
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Gewerbliche Genossenschaften (Umsatz in Mio. Euro) | ||||||
Nahrungs- und Genussmittelhandel[2] | 10.808 | 20.758 | 27.048 | 1.478 | 972 | 740[2] |
Nichtnahrungsmittelhandel | 6.436 | 14.418 | 5.961 | 20.931 | 35.025 | 39.418 |
Nahrungsmittelhandwerk | 1.941 | 2.659 | 2.556 | 2.679 | 3.353 | 1.775 |
Sonstige Handwerkszweige | 931 | 2.608 | 2.521 | 2.641 | 2.943 | 3.027 |
Sonstige Berufsgruppen | 4.370 | 6.800 | 7.525 | 1.019 | 1.418 | 2.532 |
Verkehrsgenossenschaften | 358 | 460 | 437 | 464 | 624 | 733 |
Übrige[3] | - | - | 1.124 | 1.393 | 7.981 | 4.889 |
Zentralen | 10.645 | 32.314 | 39.276 | 76.950 | 116.160[2] | 143.560[2] |
Insgesamt | 35.489 | 80.017 | 86.448 | 107.555 | 168.476 | 196.674 |